Nach der Ankunft an der THWS
Folgende Formalitäten sollten baldmöglichst nach der Ankunft an der THWS erledigt werden:
Schritt 1) Teilnahme am Orientierungsprogramm
In den ersten Tagen nach Ihrer Ankunft an der THWS gibt es viel zu erledigen. Um Sie bei den organisatorischen Herausforderungen bestmöglich zu unterstützen, organisiert der Hochschulservice Internationales vor dem Beginn eines jeden Semesters ein Orientierungsprogramm für internationale Studierende. Weitere Details zu diesem Thema finden Sie auf unserer Webseite Vor der Ankunft an der THWS.
Schritt 2) Einholen eines Krankenversicherungsnachweises
Informationen, wie Sie eine Krankenversicherung abschließen können, erhalten Sie auf der Webseite Vor der Ankunft an der THWS/Schritt 5.
- Falls Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschließen, erhalten Sie von der Krankenkasse die notwendigen Unterlagen für die Einschreibung bei der THWS.
- Falls Sie eine Versicherung aus Ihrem Heimatland oder eine private Versicherung aus Deutschland nutzen, schicken Sie zuerst per E-Mail ihre Unterlagen an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse und lassen Sie Ihre Krankenversicherung bestätigen. Diese Bestätigung müssen Sie mit Ihren Dokumenten bei der Einschreibung an der THWS einreichen. Ohne Bestätigung durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse können Sie sich nicht einschreiben!
- Das Studentenwerk bietet in einem illustrierten Wörterbuch erste Informationen zu Gesundheitsthemen in Deutschland. Bitte besuchen Sie den folgenden Link: www.studentenwerke.de
Schritt 3) Anmelden beim Einwohnermeldeamt
Nach Ihrer Ankunft an der THWS müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Ihrer Stadt anmelden. Dies gilt für EU- und Nicht-EU Bürger.
Momentan sollen Sie in Würzburg einen online-Termin vereinbaren, um Ihre Adresse anzumelden:
Terminvereinbarung Würzburg.
Momentan sollen Sie in Schweinfurt einen Termin per E-Mail mit der Ausländerbehörde vereinbaren: auslaenderangelegenheiten[at]schweinfurt.de oder können ohne Termin dienstags oder donnerstags während der Öffnungszeiten der Behörde hingehen.
Diese Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Würzburg:
- Gültiger Reisepass oder Ausweis
- Vom Vermieter oder Studentenwerk unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung. Diese erhalten Sie vom Vermieter oder vom Studentenwerk.
- Mietvertrag (nicht unbedingt notwendig, sollte zur Sicherheit mitgebracht werden)
- Für die Erstattung von 30 Euro vom Semesterbeitrag: Immatrikulationsbescheinigung der THWS (Kann aus dem THWS CampusPortal ausgedruckt werden und auch nachgereicht werden)
Adresse des Einwohnermeldeamts in Würzburg:
Rathaus Würzburg: Rückermainstraße 2, Raum 32
Diese Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung in Schweinfurt:
Achtung: Internationale Studierende (EU-Bürger und nicht-EU-Bürger), die in Schweinfurt wohnen, müssen sich zuerst bei der Ausländerbehörde melden, bevor sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden können! Dort bekommen Sie einen Stempel auf Ihr Anmeldungsformular und können damit zum Einwohnermeldeamt gehen.
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde (betrifft EU-Bürger)
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis (=ID-Card)
- Vom Vermieter oder Studentenwerk unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung. Diese erhalten Sie vom Vermieter oder vom Studentenwerk.
- Vollständig ausgefüllter Meldebogen (erhältlich in der Melde- oder Ausländerbehörde)
- Immatrikulationsbescheinigung der FHWS (Kann aus dem THWS CampusPortal ausgedruckt werden)
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde (betrifft Nicht-EU-Bürger)
- Gültiger Reisepass
- Aktuelle Aufenthaltserlaubnis + Zusatzblatt (betrifft nur Studenten, die sich schon in Deutschland aufhalten)
- Vom Vermieter oder Studentenwerk unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung. Diese erhalten Sie vom Vermieter oder vom Studentenwerk.
- Mietvertrag
- Vollständig ausgefüllter Meldebogen (erhältlich in der Melde- oder Ausländerbehörde oder als Download auf der Web-Seite - Suchen Sie unter dem Buchstaben A nach „Anmeldeformular“ und laden es herunter)
- Biometrisches Passfoto
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (erhältlich in der Ausländerbehörde)
- Immatrikulationsbescheinigung der THWS (Kann aus dem THWS CampusPortal ausgedruckt werden)
- Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Stipendium oder Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über eine gültige Krankenversicherung
- Krankenversichertenkarte reicht als Krankenversicherungsnachweis nicht aus, deshalb muss eine aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse in Papierform vorgelegt werden!
Wichtig: Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss circa zwei Monate VOR Ablauf des Einreisevisums bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Fehlende Unterlagen zum Antrag können nachgereicht werden, aber ihr Antrag wird erst dann bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht sind. Das bedeutet, dass jede Verspätung Ihrerseits zu Verlängerung des ganzen Prozesses führen wird. Anträge auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, die zu spät (nach dem Ablauf des Aufenthaltstitels) erfolgen, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden!
Adresse des Einwohnermeldeamts in Schweinfurt:
Rathaus Schweinfurt: Markt 1 (Bürgeramt)
Adresse der Ausländerbehörde in Schweinfurt:
Brückenstraße 14, 97421 Schweinfurt
Öffnungszeiten der Ausländerbehörde
Schritt 4) Konto eröffnen/Sperrkonto aktivieren
Girokonto: Internationale Studierende an der THWS sollten ein Bankkonto in Deutschland eröffnen. Sie benötigen ein Bankkonto in Deutschland für die Überweisung des Semesterbeitrags sowie für das SEPA-Mandat beim Studentenwohnheim. An Geldautomaten kann kostenlos Bargeld abgehoben werden.
Sollten Sie vor der Ankunft noch kein Konto eröffnet haben, unterstützen wir Sie hierzu gern während des Orientierungsprogramms zum Semesterstart.
Sperrkonto: Wenn Sie ein Visum für Deutschland beantragt haben, kann es sein, dass Sie ein Sperrkonto eröffnen mussten. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie das Sperrkonto aktivieren.
Wie aktivieren Sie ein Sperrkonto bei der Deutschen Bank?
- Nach der Anmeldung im Rathaus bekommen Sie ein Bestätigungsschreiben, dessen Kopie Sie an die Deutsche Bank schicken müssen. Auf der Homepage der Deutschen Bank gibt es das Formular zur Aktivierung des Sperrkontos
- Füllen Sie das Formular nur am Computer aus, drucken und unterschreiben Sie es, und schicken Sie es gemeinsam mit einer Kopie des Bestätigungsschreibens der Anmeldung im Rathaus sowie einer Kopie Ihres Passes an die Adresse der Deutsche Bank in Hamburg.
Wie aktivieren Sie ein Sperrkonto bei Expatrio?
Bitte wenden Sie sich hierzu an den Anbieter direkt.
Wie aktivieren Sie ein Sperrkonto bei der Fintiba?
Anleitung zur Aktivierung des Sperrkontos bei der Fintiba
Schritt 5) Semesterbeitrag bezahlen
Generell gibt es keine Studiengebühren an der THWS (Für Ausnahmen beachten Sie bitte die individuellen Studiengangsbeschreibungen).
Studierende müssen jedoch einen Semesterbeitrag zahlen, um eingeschrieben zu bleiben. In der Gebühr ist das Semesterticket enthalten, das Studierende zu kostenloser Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in der jeweiligen Stadt des Studienprogrammes berechtigt.
Wie hoch ist der Semesterbeitrag?
- Für Studierende in Würzburg: 162,90 Euro
- Für Studierende in Schweinfurt: 112,00 Euro
Wie zahlen Sie den Semesterbeitrag?
Bei der persönlichen Einschreibung an der THWS bekommen Sie vom HSST einen Merkzettel mit den Bankdaten der THWS. Anschließend haben Sie zwei Wochen Zeit, um den Semesterbeitrag auf das Konto der THWS zu überweisen. Sie brauchen ein deutsches Bankkonto, um den Semesterbeitrag zu bezahlen!
Schritt 6) Mietvertrag unterschreiben (Studentenwohnheim)
Für Studierende, die während Ihres Aufenthalts an der THWS im Studentenwerk untergebracht sind: Baldmöglichst nach Ihrer Ankunft an der THWS müssen Sie beim Studentenwerk Ihren Mietvertrag unterschreiben sowie ein SEPA-Mandat abgeben. Damit wird Ihre Miete monatlich von Ihrem Bankkonto abgebucht.
Wo finden Sie das Studentenwerk?
- In Schweinfurt: Büro des Hausmeisters (Adresse: Florian-Geyer Straße 7, 97421 Schweinfurt)
- In Würzburg: das Verwaltungsbüro des Studentenwerks in Würzburg (Adresse: Am Studentenhaus, 97072 Würzburg)
Schritt 7) Aufenthaltsgenehmigung beantragen (betrifft nur Nicht-EU-Bürger)
Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen bei der Ausländerbehörde in der Stadt, in der Sie sich angemeldet haben, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dies gilt nur, wenn Sie für Deutschland ein Visum erhalten haben, dass nicht so lange gültig ist, wie Ihr tatsächlicher Aufenthalt in Deutschland dauert.
Diese Dokumente benötigen Sie für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Würzburg:
- Gültiger Ausweis oder Pass
- Biometrisches Passfoto (kann im Bürgerbüro am Automaten (Speed Capture, Gebühr: 7 €, bitte erst am Tag/Termin der Beantragung machen) gemacht werden, zusammen mit Fingerabdrücken und einer Unterschrift)
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (den Antrag erhalten Sie in der Ausländerbehörde). Bitte kommen Sie ca. 2 Monate vor Ablauf Ihres Visums/Aufenthaltserlaubnis zur Ausländerbehörde Würzburg, lassen sich den Antrag aushändigen und vereinbaren einen Termin zur Beantragung.
- Immatrikulationsbescheinigung der THWS (Kann aus dem CampusPortal ausgedruckt werden. Der Studentenausweis ist nicht ausreichend.)
- Bestätigung der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
- Mietvertrag (falls Sie im Studentenwohnheim wohnen)
- Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Stipendium oder Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über eine gültige Krankenversicherung
- Bitte gehen Sie erst zur Ausländerbehörde, nachdem Sie die Bestätigung für die Gültigkeit Ihrer Krankenversicherung von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse erhalten haben!
- Eine Krankenversichertenkarte reicht als Krankenversicherungsnachweis nicht aus, deshalb muss eine aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse in Papierform vorgelegt werden. Bei Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ist eine Kopie der Versichertenkarte ausreichend.
Adresse und Öffnungszeiten der Ausländerbehörde in Würzburg:
Fachabteilung Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten, Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg
Öffnungszeiten der Ausländerbehörde
Diese Dokumente benötigen Sie für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Schweinfurt:
Siehe Punkt 4) Anmelden beim Einwohnermeldeamt
Schritt 8) Teilnahme an der Studienfachberatung
Jede Fakultät hat eine eigene Studienfachberatung. Dort erhalten Sie Informationen zu:
- Studienaufbau
- Prüfungsfristen
Gehen Sie während des Orientierungsprogramms dorthin, um Informationen für Ihren Studiengang einzuholen. Austauschstudierende erhalten Unterstützung bei der Festlegung des Learning Agreements. Der Hochschulservice Internationales wird Ihnen mitteilen, wann Ihre Studienfachberatung stattfindet.
Schritt 9) Learning Agreement ausfüllen (betrifft nur Austauschstudierende)
Alle Austauschstudierenden müssen vor bzw. während des Semesters ein Learning Agreement ausfüllen, um festzuhalten, welche Kurse sie während Ihrer Zeit an der THWS belegen. Die Festlegung der Kurse findet während der Studienfachberatung statt. Der Hochschulservice Internationales gibt Ihnen rechtzeitig vor Studienbeginn weitere Informationen bezüglich des Learning Agreements.
Alle hier auf dieser Seite aufgeführten Informationen haben wir in einer Checkliste zum Download für Sie zusammengestellt.
Validierung der THWS Card
Ihre THWS Card ist ein wichtiger Begleiter für Bibliothek, Mensa und mehr. Unser Video zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Karte validieren. Wir haben den Validierungsautomaten in der Münzstraße 12 verwendet, aber es funktioniert genauso schnell und einfach an allen anderen Validierungspunkten unserer THWS-Standorte.
Weitere Informationen zur Nutzung der THWS Card sowie eine Auflistung der Validierungsorte finden Sie hier.