Betreuung an der FHWS

Nach der Ankunft an der THWS

Folgende Formalitäten sollten baldmöglichst nach der Ankunft an der THWS erledigt werden:

  • Nach ihrer Ankunft in Deutschland sollten internationale Studierende umgehend ihre Krankenversicherung kontaktieren. Es ist wichtig, dass sie ihre deutsche Adresse angeben. Die rechtzeitige Information der Krankenkasse über die aktuelle Adresse ist entscheidend, um den Empfang von Versicherungsunterlagen (z. B. die Versichertenkarte) und weiteren Mitteilungen zu gewährleisten.
  • Außerdem sollen internationale Studierende ihre Immatrikulationsbescheinigung an die Krankenkasse per E-Mail schicken. Die Immatrikulationsbescheinigung können die Studierenden selber im THWS CampusPortal herunterladen. 
  • Oft verlangen die Krankenkasse auch ein Foto für die Versichertenkarte. 
  • Falls sie Fragen zur Krankenversicherung haben, sollten sie sich nicht scheuen, den Kundenservice der Versicherung zu kontaktieren.
  • Das Studentenwerk bietet in einem illustrierten Wörterbuch erste Informationen zu Gesundheitsthemen in Deutschland. Bitte besuchen Sie den folgenden Link: www.studentenwerke.de

Nach Ihrer Ankunft an der THWS müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Ihrer Stadt anmelden. Dies gilt für EU- und Nicht-EU Bürger.

Momentan sollen Sie in Würzburg einen online-Termin vereinbaren, um Ihre Adresse anzumelden:
Terminvereinbarung Würzburg.
Momentan sollen Sie in Schweinfurt einen Termin per E-Mail mit der Ausländerbehörde vereinbaren: auslaenderangelegenheiten[at]schweinfurt.de oder können ohne Termin dienstags oder donnerstags während der Öffnungszeiten der Behörde hingehen.

Diese Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Würzburg:

  • Gültiger Reisepass oder Ausweis
  • Vom Vermieter oder Studentenwerk unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung. Diese erhalten Sie vom Vermieter oder vom Studentenwerk.
  • Mietvertrag (nicht unbedingt notwendig, sollte zur Sicherheit mitgebracht werden)
  • Für die Erstattung von 30 Euro vom Semesterbeitrag: Immatrikulationsbescheinigung der THWS (Kann aus dem THWS CampusPortal ausgedruckt werden und auch nachgereicht werden)

Adresse des Einwohnermeldeamts in Würzburg:

Rathaus Würzburg: Rückermainstraße 2, Raum 32

Diese Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung in Schweinfurt:

Achtung: Internationale Studierende (EU-Bürger und nicht-EU-Bürger), die in Schweinfurt wohnen, müssen sich zuerst bei der Ausländerbehörde melden, bevor sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden können! Dort bekommen Sie einen Stempel auf Ihr Anmeldungsformular und können damit zum Einwohnermeldeamt gehen.

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde (betrifft EU-Bürger)

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (=ID-Card)
  • Vom Vermieter oder Studentenwerk unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung. Diese erhalten Sie vom Vermieter oder vom Studentenwerk.
  • Vollständig ausgefüllter Meldebogen (erhältlich in der Melde- oder Ausländerbehörde)
  • Immatrikulationsbescheinigung der FHWS (Kann aus dem THWS CampusPortal ausgedruckt werden)

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde (betrifft Nicht-EU-Bürger)

  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelle Aufenthaltserlaubnis + Zusatzblatt (betrifft nur Studenten, die sich schon in Deutschland aufhalten)
  • Vom Vermieter oder Studentenwerk unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung. Diese erhalten Sie vom Vermieter oder vom Studentenwerk.
  • Mietvertrag
  • Vollständig ausgefüllter Meldebogen (erhältlich in der Melde- oder Ausländerbehörde oder als Download auf der Web-Seite - Suchen Sie unter dem Buchstaben A nach „Anmeldeformular“ und laden es herunter)
  • Biometrisches Passfoto
  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (erhältlich in der Ausländerbehörde)
  • Immatrikulationsbescheinigung der THWS (Kann aus dem THWS CampusPortal ausgedruckt werden)
  • Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Stipendium oder Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis über eine gültige Krankenversicherung
    • Krankenversichertenkarte reicht als Krankenversicherungsnachweis nicht aus, deshalb muss eine aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse in Papierform vorgelegt werden!

Wichtig: Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss circa zwei Monate VOR Ablauf des Einreisevisums bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Fehlende Unterlagen zum Antrag können nachgereicht werden, aber ihr Antrag wird erst dann bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht sind. Das bedeutet, dass jede Verspätung Ihrerseits zu Verlängerung des ganzen Prozesses führen wird. Anträge auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, die zu spät (nach dem Ablauf des Aufenthaltstitels) erfolgen, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden!

Adresse des Einwohnermeldeamts in Schweinfurt:

Rathaus Schweinfurt: Markt 1 (Bürgeramt)

Adresse der Ausländerbehörde in Schweinfurt:

Brückenstraße 14, 97421 Schweinfurt
Öffnungszeiten der Ausländerbehörde

Girokonto: Internationale Studierende an der THWS sollten ein Bankkonto in Deutschland eröffnen. Sie benötigen ein Bankkonto in Deutschland für die Überweisung des Semesterbeitrags sowie für das SEPA-Mandat beim Studentenwohnheim. An Geldautomaten kann kostenlos Bargeld abgehoben werden.
Sollten Sie vor der Ankunft noch kein Konto eröffnet haben, unterstützen wir Sie hierzu gern während des Orientierungsprogramms zum Semesterstart. 

Sperrkonto: Wenn Sie ein Visum für Deutschland beantragt haben, kann es sein, dass Sie ein Sperrkonto eröffnen mussten. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie das Sperrkonto aktivieren.

Wie aktivieren Sie ein Sperrkonto bei der Deutschen Bank?

  • Nach der Anmeldung im Rathaus bekommen Sie ein Bestätigungsschreiben, dessen Kopie Sie an die Deutsche Bank schicken müssen. Auf der Homepage der Deutschen Bank gibt es das Formular zur Aktivierung des Sperrkontos
  • Füllen Sie das Formular nur am Computer aus, drucken und unterschreiben Sie es, und schicken Sie es gemeinsam mit einer Kopie des Bestätigungsschreibens der Anmeldung im Rathaus sowie einer Kopie Ihres Passes an die Adresse der Deutsche Bank in Hamburg.

Wie aktivieren Sie ein Sperrkonto bei Expatrio?
Bitte wenden Sie sich hierzu an den Anbieter direkt.

Wie aktivieren Sie ein Sperrkonto bei der Fintiba?
Anleitung zur Aktivierung des Sperrkontos bei der Fintiba

Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen bei der Ausländerbehörde in der Stadt, in der Sie sich angemeldet haben, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dies gilt nur, wenn Sie für Deutschland ein Visum erhalten haben, dass nicht so lange gültig ist, wie Ihr tatsächlicher Aufenthalt in Deutschland dauert.

Diese Dokumente benötigen Sie für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Würzburg:

  • Gültiger Ausweis oder Pass
  • Biometrisches Passfoto (kann im Bürgerbüro am Automaten (Speed Capture, Gebühr: 7 €, bitte erst am Tag/Termin der Beantragung machen) gemacht werden, zusammen mit Fingerabdrücken und einer Unterschrift)
  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (den Antrag erhalten Sie in der Ausländerbehörde). Bitte kommen Sie ca. 2 Monate vor Ablauf Ihres Visums/Aufenthaltserlaubnis zur Ausländerbehörde Würzburg, lassen sich den Antrag aushändigen und vereinbaren einen Termin zur Beantragung.
  • Immatrikulationsbescheinigung der THWS (Kann aus dem CampusPortal ausgedruckt werden. Der Studentenausweis ist nicht ausreichend.)
  • Bestätigung der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Mietvertrag (falls Sie im Studentenwohnheim wohnen)
  • Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Stipendium oder Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis über eine gültige Krankenversicherung
    • Bitte gehen Sie erst zur Ausländerbehörde, nachdem Sie die Bestätigung für die Gültigkeit Ihrer Krankenversicherung von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse erhalten haben!
    • Eine Krankenversichertenkarte reicht als Krankenversicherungsnachweis nicht aus, deshalb muss eine aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse in Papierform vorgelegt werden. Bei Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ist eine Kopie der Versichertenkarte ausreichend.

Adresse und Öffnungszeiten der Ausländerbehörde in Würzburg:
Fachabteilung Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten, Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg
Öffnungszeiten der Ausländerbehörde 

Diese Dokumente benötigen Sie für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Schweinfurt:

Siehe Punkt 4) Anmelden beim Einwohnermeldeamt

Am ersten Tag des Semesters bietet jede Fakultät eine Einführungsveranstaltung zur Studienberatung für Studierende des ersten Semesters an. Es ist sehr wichtig, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, da die Studierenden Informationen zu folgenden Themen erhalten:

  • Studienstruktur,
  • Prüfungszeitraum und Fristen für Prüfungen.

Informationen über den Tag, die Uhrzeit und den Raum jeder Einführungsveranstaltung werden auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs veröffentlicht.

Alle Austauschstudierenden müssen vor bzw. während des Semesters ein Learning Agreement ausfüllen, um festzuhalten, welche Kurse sie während Ihrer Zeit an der THWS belegen. Die Festlegung der Kurse findet während der Studienfachberatung statt. Der Hochschulservice Internationales gibt Ihnen rechtzeitig vor Studienbeginn weitere Informationen bezüglich des Learning Agreements.

Alle hier auf dieser Seite aufgeführten Informationen haben wir in einer Checkliste zum Download für Sie zusammengestellt.


Validierung der THWS Card

So validieren Sie Ihre THWS Card - die Schritt-für-Schritt Anleitung.

Ihre THWS Card ist ein wichtiger Begleiter für Bibliothek, Mensa und mehr. Unser Video zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Karte validieren. Wir haben den Validierungsautomaten in der Münzstraße 12 verwendet, aber es funktioniert genauso schnell und einfach an allen anderen Validierungspunkten unserer THWS-Standorte.
Weitere Informationen zur Nutzung der THWS Card sowie eine Auflistung der Validierungsorte finden Sie hier.