Alte Mainbrücke in Würzburg

Praktikum EU – Erasmus+ Studierendenmobilität SMP

Interkulturelle Kompetenzen und praxisnahe Erfahrungen auf dem internationalen Arbeitsmarkt zählen heutzutage sehr häufig zu den Bewerbungsvoraussetzungen bei vielen attraktiven Stellenangeboten. Der Nachweis eines Auslandspraktikums zeigt neben fachlicher Kompetenz auch Soft Skills, die in jedem Bereich gefragt sind. Für Sie persönlich kann ein Auslandspraktikum eine unvergessliche und wertvolle Zeit sein, in der Sie viel über Ihren Arbeitsbereich, andere Kulturen und sich selbst lernen können.

Mit dem Erasmus+ Programm erhalten Studierende der Hochschule Würzburg-Schweinfurt die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in ihrem Arbeitsgebiet im EU-Ausland zu sammeln und profitieren dabei von den Vorteilen des Programms:

  • Akademische Anerkennung des Praktikums durch Lernvereinbarung
  • Finanzielle Unterstützung
  • Betreuung während des Praktikums durch eine Ansprechperson an der Heimathochschule und
    im Unternehmen
  • Kostenlose Online-Sprachförderung (OLS)
  • Sondermittel für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder für Studierende mit Kind

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen um eine Erasmus+ Förderung müssen mindestens vier Wochen vor Antritt des Praktikums beim HSIN vorliegen, damit bis zum Praktikumsstart alle Formalitäten geklärt sind! Bewerbungen die nach Antritt des Praktikums erfolgen können nicht berücksichtigt werden.

  • Vollimmatrikulation an der THWS
  • Studienintegriertes Praktikum in Vollzeit (mindestens 35 Stunden/Woche) in einem der teilnehmenden Programmländer (EU)
  • Praxisaufenthalt nach dem ersten Semester
  • Praktikumsdauer: mindestens 2 Monate (60 Tage), maximal 12 Monate (360 Tage)
  • Auslandskrankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung
  • Einhaltung der Bewerbungsfrist (vollständige Bewerbungsunterlagen!)
  • Für THWS-Studierende gilt: Praktika mit einem monatlichen Entgelt ab 800 Euro werden bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt.

Das Erasmus+ Programm bietet ebenfalls die Förderung eines Graduiertenpraktikums. Diese Möglichkeit ist eine hervorragende Chance, die Inhalte des Studiums praxisnah anzuwenden und Erfahrungen in der internationalen Arbeitswelt zu sammeln.

Besonders interessant ist das Graduiertenpraktikum z. B. für diejenigen, die während des Studiums keine Gelegenheit hatten internationale Arbeitserfahrungen zu sammeln, eine Wartezeit zwischen dem Bachelor- und Masterstudium überbrücken müssen oder einen Berufseinstieg im Ausland anstreben.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung um eine Graduiertenförderung müssen Sie an der THWS immatrikuliert sein, das Praktikum startet nach der Exmatrikulation!

Die nachfolgenden Hinweise zum Erasmus+ Praktikum gelten ebenfalls für Graduiertenpraktika im Rahmen von Erasmus+.

  • Hochschulen mit und ohne ECHE oder beliebige, in einem Programmland ansässige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen, z. B. öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen
    Schulen, Institute, Bildungszentren
    gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
  • Nicht förderfähig sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (siehe https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies_en ). Für derartige Praktika gibt es eigene DAAD-Förderprogramme.

Ein besonderer Schwerpunkt wird auf digitale Kompetenzen (digital skills) gelegt, da diese für alle Berufsprofile auf dem gesamten Arbeitsmarkt zunehmend wichtiger werden. Unter digital skills können beispielsweise folgende Aktivitäten gefördert werden:

  • digitales Marketing (z. B. Social Media Management, Web-Analyse)
  • digitales graphisches, mechanisches oder architektonisches Design
  • Entwicklung von digitalen Anwendungen, Gestaltung von Webseiten
  • Installation, Wartung und Verwaltung von IT-Systemen
  • Cyber-Sicherheit
  • Programmierung und Training von Robotern und künstlicher Intelligenz

Nicht in die Kategorie „digital skills“ gehören allgemeiner Kunden-Support, Auftragsabwicklung, Dateneingabe, Bürotätigkeiten.

Sie erhalten einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten, der je nach Zielland variiert.

Bei der Zuschussberechnung entspricht ein Monat 30 Tagen. Der Zuschuss wird tagegenau anteilig berechnet.

Gruppen

Zielland

Erasmus+ Zuschuss SMP/Monat

Gruppe 1

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

750,00 EUR

Gruppe 2

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

690,00 EUR

Gruppe 3

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechischen, Türkei, Ungarn

640,00 EUR

Der Erasmus+ Zuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt: 80 % der Förderung vor dem Auslandsaufenthalt, die restlichen 20 % nach dem Auslandsaufenthalt.

  • Die Mindestdauer des Praktikums beträgt 2 Monate (60 Tage). Eine Verlängerung ist möglich, muss aber spätestens 4 Wochen vor Ablauf des ursprünglich geplanten Endes schriftlich beim HSIN beantragt werden.
    Wird das Praktikum vor Ablauf von 60 Tagen beendet, muss der Erasmus+ Zuschuss zurückgezahlt werden.
  • Erasmus+ Förderung ist pro Studienabschnitt (Bachelor / Master / Promotion/Ph.D.) mehrmals bis zu maximal 12 Monaten (360 Tage) möglich.
    Auf das Erasmus+ Zeitkontingent wird der finanziell geförderte Zeitraum einschließlich der Zero Grant-Anteile (nicht-geförderter Aufenthaltszeitraum) angerechnet.
    Beispiel:
    Während des Bachelorstudiums wurde ein Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt mit einer Gesamtdauer von 6 Monaten und 4 Tagen absolviert, somit verbleiben im Erasmus-Zeitkontingent noch 5 Monate und 26 Tage.
    Bei der Bewerbung um eine weitere Erasmus+ Förderung im gleichen Studienzyklus ist zu beachten, dass der verbliebene Zeitraum nicht überschritten wird.
  • Für Studierende der THWS ist die Förderung eines Praktikums in einem Erasmus+ Programmland auf maximal 4 Monate (120 Tage) begrenzt. Ein darüber hinausreichender Zeitraum wird als Zero-Grant-Zeitraum (nicht-geförderter Aufenthaltszeitraum) erfasst.

GREEN TRAVEL

Studierendenmobilität kann besonders innerhalb Europas emissionsarm gestaltet werden – nehmen Sie statt des Flugzeugs doch, wo möglich, den Zug, eine Fahrgemeinschaft oder den Bus. Der Weg ins Auslandspraktikum ist Teil der Erfahrung, macht den Aufbruch greifbar.
Tipps:
Die Initiative Erasmus by train e.V. bietet Tipps und Planungshilfen: https://erasmusbytrain.eu
https://www.interrail.eu/de/interrail-passes
Das Toolkit ESN Green Erasmus für Ideen zur Umsetzung von Nachhaltigkeit vor, während und nach der Mobilität: https://www.greenerasmus.org/
Ihre Reise wird emissionsarm stattfinden?
Dann haben Sie innerhalb einer Erasmus+ Förderung ab dem Wintersemester 2022/23 die Möglichkeit auf ein „Green Travel“ Top-Up
- Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (Erasmus+ Programme Guide 2021, S. 318).
- Finanzielles Top Up: Möglichkeit auf einmalig 50 EUR und Förderung von bis zu 4 (Reise-)Tagen zusätzlich

Die finanzielle Zusatzförderung bei nachhaltigen Reisen wird über den Erasmus+ Fördervertrag geregelt. In der Ehrenwörtlichen Erklärung „Green Travel" sind alle Details zur Höhe des Zuschusses sowie die Kriterien für eine Qualifizierung erläutert. Das Dokument muss bei Interesse an der Beantragung des Top Ups vor Erstellung der Fördervereinbarung („Grant Agreement“) ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail im Hochschulservice Internationales eingereicht werden.

„Fewer Opportunities“ – Erasmus+ für Inklusion und Diversität

Für studienbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden mit „Fewer Opportunities“ gibt es ab dem Wintersemester 2022/23 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auf Erhalt eines „Fewer Opportunities“ Top Ups.

Diese Zusatzfördermöglichkeit wird vom Hochschulservice Internationales der THWS zusätzlich zum regulären Erasmus+ Monatszuschuss für Studierendenmobilität aus Mitteln des Erasmus+ Programms der EU-Kommission gefördert und besteht für folgende Studierende:

- Erstakademikerinnen und Erstakademiker

- Erwerbstätige Studierende

- Studierende mit Kind(ern) bei Auslandsmobilität

- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Erläuterungen zu den einzelnen Zielgruppen, zu den genauen Voraussetzungen für den Erhalt des Top Ups sowie zu den Förderhöhen sind im Detail in der Ehrenwörtlichen Erklärung „Fewer Opportunities" erläutert. Das Dokument stellt gleichzeitig den Antrag auf Gewährung des Top Ups sowie einen Vertragsanhang der Erasmus+ Förderverträge dar.

Die Ehrenwörtliche Erklärung muss bei Interesse an der Beantragung des Top Ups vor Erstellung der Fördervereinbarung („Grant Agreement“) ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail im Hochschulservice Internationales eingereicht werden.

Das Learning Agreement ist ein elementarer Bestandteil der Erasmus+ Zuschussvereinbarung und besteht aus drei zusammengehörenden Teilen. Bitte bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf!

Part 1 Before the mobility muss vor dem Auslandsaufenthalt zunächst von Ihnen und der aufnehmenden Einrichtung (Unternehmen) ausgefüllt und unterschrieben werden, von der/dem Praktikumsbeauftragten Ihrer Fakultät ausgefüllt und per Unterschrift genehmigt werden.

Part 2 During the mobility enthält Änderungen des Praktikumsprogramms bzw. des Praktikumszeitraums und muss wie Part 1 von Ihnen ausgefüllt und per Unterschriften der zuständigen Parteien spätestens vier Wochen vor dem ursprünglich geplanten Praktikumsende bestätigt werden.

Part 3 After the mobility wird am Ende des Praktikums von der aufnehmenden Einrichtung ausgefüllt und unterschrieben.

Bitte beachten Sie die Informationen in der Ausfüllhilfe zum Learning Agreement.

(ausgenommen Graduiertenpraktika)

Für die Anrechnung des Praktikums (inklusive Diploma Supplement) wenden Sie sich nach Rückkehr an die THWS mit Ihrem Antrag auf Anrechnung, dem vollständigen Learning Agreement (Part 1, 2 und 3) und dem qualifizierten Arbeitszeugnis an die Prüfungskommission Ihrer Fakultät. Bei Fragen zum für den jeweiligen Studiengang geltenden Vorgehen für Anerkennung von im Ausland erbrachten akademischen Leistungen wenden Sie sich an die entsprechende Ansprechperson im Hochschulservice Studium.

Fakultative oder obligatorische Praktika im Rahmen des Studiums müssen immer durch Hochschullehrende anerkannt werden. Fakultative Anerkennung bedeutet, dass Ihr Praktikum im Rahmen des Studiums für sinnvoll erachtet wird, das Praktikum muss aber nicht zwangsläufig mit ECTS-Punkten verrechnet werden.

Mit Ausnahme von Muttersprachlern müssen Erasmus+ Studierende zwei OLS Sprachtests (Online Linguistic Support) in der Hauptarbeitssprache ablegen. Der erste Sprachtest wird vor Beginn der Mobilität abgelegt, der zweite Sprachtest zum Ende der Mobilität.

Mit diesen verpflichtenden Sprachtests soll die Entwicklung der sprachlichen Fertigkeiten gemessen und dokumentiert werden. Wichtig ist, dass sie nicht als Auswahlkriterium für eine Erasmus+ Förderung dienen.

Wird der Sprachtest vor der Mobilität mit dem Sprachniveau von C2 abgeschlossen, entfällt der Sprachtest nach der Mobilität.

Der OLS-Sprachkurs
Nach dem ersten Sprachtest können Sie bei Interesse zusätzlich zu dem Sprachkurs in der Arbeitssprache einen weiteren Sprachkurs in der Landessprache absolvieren.

Sobald Sie den Sprachkurs in der Arbeitssprache begonnen haben, ist die Wahl eines Sprachkurses in der Landessprache nicht mehr möglich.

Die Charta informiert Studierende über ihre Rechte und Pflichten und erläutert, was von der Heimathochschule und dem aufnehmenden Unternehmen im Verlauf der Erasmus+ Förderung erwartet werden kann.

Erasmus+ Charta für Studierende

Bei Erfüllung der Auswahlkriterien Ihrer Fakultät kann die Erasmus+ Förderung erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden und Gelder vorhanden sind.

Schritte vor, während und nach Ihrem Praktikum

  1. Füllen Sie das Learning Agreement (Part 1: Before the Mobility) digital aus.
    Das Dokument ist zunächst von Ihnen und der Gasteinrichtung (Receiving Organisation/Enterprise) auszufüllen und zu unterschreiben, von der/dem Praktikumsbeauftragten Ihrer Fakultät auszufüllen und per Unterschrift zu genehmigen.
  2. Bringen Sie in Erfahrung, ob Sie für Ihren Auslandsaufenthalt ausreichend kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sind und holen Sie die entsprechenden Bescheinigungen ein. Diese Versicherungen sind verpflichtend bei einem Erasmus+ Praktikum.
    In unserer Versicherungserklärung für Auslandsaufenthalte zu Studien-und Praktikumszwecken finden Sie einige nützliche Informationen zusammengestellt.
    Für alle Teilnehmenden am Erasmus+ Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.
  3. Bewerben Sie sich über das Portal MoveON. Hierbei laden Sie folgende Dokumente im pdf-Format hoch:
    • Ihr vollständig unterschriebenes Learning Agreement (Part 1)
    • den Praktikumsvertrag
    • Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
    • die unterschriebene Versicherungserklärung
    • Ihre Nachweise über die Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
  4. Nach Prüfung und Annahme Ihrer Bewerbung erhalten Sie ein Erasmus+ Grant Agreement, die Fördervereinbarung im Rahmen des Erasmus+ Programms, in zweifacher Ausfertigung. In diesem Dokument sind alle Bedingungen für den Auslandsaufenthalt sowie die Höhe der Erasmus+ Förderung geregelt. Nach dessen Unterzeichnung senden Sie ein Exemplar an den HSIN zurück, dann werden mit einer ersten Rate 80 % der Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
  5. Sie müssen einen verpflichtenden Online-Spracheinstufungstest in der Hauptarbeitssprache ablegen (Online Linguistic Support). Die Anmeldung zum OLS Sprachtest erfolgt über den HSIN.
  6. Bitte denken Sie unbedingt an die Rückmeldung an der THWS. Wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus, eine finanzielle Förderung ist dann nicht mehr möglich. Bereits ausgezahlte Fördermittel müssen in diesem Fall zurückgezahlt werden.

  1. Änderungen des Praktikumsprogramms oder des Praktikumszeitraums sind im Learning Agreement (Part 2: During the Mobility) einzutragen und per Unterschrift von allen drei Parteien zu bestätigen. Das unterzeichnete Formular senden Sie umgehend per E-Mail an die für Sie zuständige Ansprechperson im Hochschulservice Internationales.
  2. Es besteht die Möglichkeit, an einem OLS-Sprachkurs in der Arbeitssprache und/oder, falls diese abweicht, in der Landessprache teilzunehmen.
  3. Informieren Sie den Hochschulservice Internationales regelmäßig zum Monatsende per E-Mail über den Praktikumsverlauf (Tätigkeitsbereich, Lerneffekt, Arbeitsbedingungen etc.). Jeder Monatsbericht sollte ca. eine DIN A4-Seite umfassen.
  4. Am Ende des Praktikums lassen Sie von der Gasteinrichtung den dritten Teil des Learning Agreements (Part 3: After the Mobility) ausfüllen und ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis enthält ergänzend zu den üblichen Details eines Arbeitszeugnisses (Praktikumszeitraum, Tätigkeitsbeschreibung etc.) auch eine Bewertung Ihrer Leistung und Einschätzung Ihres Sozialverhaltens gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden im Unternehmen und der Kundschaft.

  1. Alle Teilnehmenden am Erasmus+ Programm sind verpflichtet, über das Mobility Tool+ (MT+) an dem EU-Survey, einer Befragung der Europäischen Kommission zur Evaluierung des Auslandsaufenthalts, teilzunehmen. Hierzu erhalten Sie am Ende des Praktikums vom MT+ eine E-Mail mit einem Link und der Aufforderung, innerhalb von 30 Tagen an der Onlineumfrage teilzunehmen. Wir bitten Sie, diese Umfrage gewissenhaft auszufüllen.
  2. Obligatorische Teilnahme am zweiten OLS-Sprachtest (entfällt, wenn der erste Sprachtest mit dem Sprachniveau C2 abgeschlossen wurde).
  3. Innerhalb von 30 Tagen nach Praktikumsende senden Sie per E-Mail folgende Dokumente an die für Sie zuständige Ansprechperson im HSIN:
    • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement (Part 1, 2 und 3) sowie Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis im pdf-Format
    • die Immatrikulationsbescheinigung(en) für die Dauer des Auslandspraktikums 
  4. Im Anschluss daran wird die zweite Rate der Erasmus+ Förderung ausgezahlt.
  5. Bitte stellen Sie außerdem zeitnah Ihren formalen Antrag auf Anerkennung des Praktikums (ausgenommen Graduiertenpraktika).

Ansprechpersonen

Thorsten Ziegler

Beratung Auslandspraktikum
Thorsten Ziegler
Hochschulgebäude 21
Raum 21.1.17
Niederwerner Str. 96
97421 Schweinfurt
E-Mail thorsten.ziegler[at]thws.de