Internationale Studentin und internationaler Student arbeiten an einem Laptop

Studium NON-EU

Ein Studiensemester außerhalb der EU kann über verschiedene Programme gefördert werden. Nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz (NON-EU) innerhalb der THWS sowie an der Gasthochschule können Sie sich über den Hochschulservice Internationales der THWS (HSIN) für eine finanzielle Unterstützung aus den Programmen Erasmus+ Studierendenmobilität in Partnerländern (KA107), PROMOS oder aus Mitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst bewerben. Die Bewerbungsmodalitäten sind dabei für alle drei Finanzierungsmöglichkeiten identisch.

Einzelheiten zur Bewerbung um eine finanzielle Unterstützung und zum weiteren Ablauf finden Sie unter dem jeweiligen Programm.

Bewerbungsschluss für eine finanzielle Unterstützung aus diesen Programmen ist in jedem Jahr der 30. November (für das folgende Sommersemester) und der 15. Juni (für das folgende Wintersemester).

Kennen Sie schon unsere Checkliste Auslandssemester Non-EU?


Sie möchten sich für ein Auslandssemester bewerben? So gehen Sie vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt vor:

Die THWS hat seit über 20 Jahren ein sehr enges Netz an Partnerhochschulen geknüpft, die von ihrer Struktur, ihrem fachlichen Angebot und ihrer akademischen Qualität unseren eigenen Standards entsprechen.

Freemover

Sollte Ihnen keine der THWS-Partnerhochschulen zusagen, haben Sie die Möglichkeit, als „Freemover“ Ihren Auslandsaufenthalt selbst zu organisieren und an eine Hochschule Ihrer Wahl zu gehen. Bedenken Sie hierbei, dass die eigenständige Organisation des Aufenthalts mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist und dass anfallende Studiengebühren selbst getragen werden müssen.

Eine gute Vorbereitung und Absprache mit dem Auslandsbeauftragen Ihrer Fakultät ist dringend zu empfehlen. Den Auslandsstudienaufenthalt melden Sie bitte beim Hochschulservice Internationales über das Portal MoveON (Freemover) an und schreiben uns eine kurze E-Mail.

Zur finanziellen Unterstützung des Freemover-Aufenthalts können Sie sich beim HSIN um ein PROMOS-Stipendium bewerben. 

1. Finden Sie mit Hilfe von MoveON und der/dem Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät eine passende Partnerhochschule, an der Sie Ihr Auslandsstudium verbringen können.

2. Fakultätsinterne Bewerbung: Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Fakultät oder den bei der/dem Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultäten über das Bewerbungsverfahren. Die Informationen sind meist auf der Seite Ihrer Fakultät im Bereich „Internationales“ oder „Studieren im Ausland“ oder in ähnlichen Rubriken zu finden.

3. Nach Auswahl an der Fakultät: Legen Sie die ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Annahmeerklärung der/dem Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät zur Unterschrift vor. Beachten Sie vor dem Ausfüllen die Auswahlregularien Ihrer Fakultät.

4. Die/der für Sie zuständige Auslandsbeauftragte meldet Ihren Aufenthaltswunsch beim HSIN an. Dieser Schritt ist obligatorisch für Ihren Auslandsaufenthalt.

5. Bewerbung beim Hochschulservice Internationales: Bewerben Sie sich über das Portal MoveON (Studium Non-EU). Hierbei laden Sie folgende Dokumente hoch:
- die unterschriebene Annahmeerklärung
- Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung im pdf-Format

Zusätzlich zu den Informationen im Bewerbungsformular können Sie sich hier die Sicherheitsbelehrung und die Hinweise zur Versicherungspflicht für Ihre Unterlagen herunterladen.
Weitere Informationen zur Versicherung finden Sie hier: Versicherung

6. Nach diesen Schritten wird der Hochschulservice Internationales Sie an der Partnerhochschule nominieren. Dieser Prozess kann – je nach Hochschule - zwischen zwei und sechs Wochen dauern. Die Gasthochschule wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen die notwendigen Informationen für Ihre persönliche Anmeldung zur Verfügung stellen. Sie müssen sich daraufhin eigenständig an der Partnerhochschule für Ihren Auslandsaufenthalt bewerben. Bitte beachten Sie, dass wir und die Partnerhochschule Sie künftig vorrangig über Ihre THWS-Studierenden-Mailadresse anschreiben werden. Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Postfach oder richten sich eine entsprechende Weiterleitung ein.

7. Nach erfolgreicher Bewerbung an der Partnerhochschule senden Sie der für Sie zuständigen Ansprechperson im HSIN eine Annahmebestätigung oder Einladung der Gasthochschule.

8. Sie haben die Möglichkeit, sich um eine finanzielle Unterstützung aus den Programmen Erasmus+ Studierendenmobilität mit Partnerländern (KA171 oder KA131 international), PROMOS oder aus den Mitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zu bewerben.
Beachten Sie die Bewerbungsfristen. Bei Auswahl für eine finanzielle Förderung beachten Sie unbedingt auch die sich daraus ergebende zusätzlichen Abgabe von Dokumenten (zu finden bei den jeweiligen Förderprogrammen
weiter unten auf dieser Seite).

9. Füllen Sie in Absprache mit Ihrer Fakultät das Learning Agreement für Auslandssemester Non-EU (Teil 1) digital aus. Das Dokument müssen Sie vor Beginn Ihres Auslandssemesters selbst unterschreiben sowie die Unterschriften der zuständigen Person Ihrer Fakultät (bspw. Prüfungskommission oder Auslandsbeauftragte) sowie Ihrer Gasthochschule einholen. Das Dokument ist für alle Austauschstudierenden wichtig, um die Anrechnung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen zu ermöglichen

10. Bitte denken Sie unbedingt an die Rückmeldung an der THWS. Wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus, eine finanzielle Förderung ist dann nicht mehr möglich. Bereits ausgezahlte Fördermittel müssen in diesem Fall zurückgezahlt werden.

11. Confirmation of Stay:
Im ersten Teil der Confirmation of Stay Teil 1 lassen Sie sich nach Ankunft an der Partnerhochschule vom dortigen International Office (IO) Ihr Ankunftsdatum bestätigen und senden Sie das Dokument per E-Mail an die für Sie zuständige Ansprechperson im Hochschulservice Internationales. Im zweiten Teil dieses Dokuments lassen Sie sich am Ende des Studiensemesters im IO der Gasthochschule das Datum des letzten studienrelevanten Aufenthaltstags bestätigen. Bei einem zweisemestrigen Aufenthalt benötigen Sie pro Semester eine separate Bestätigung.

12. Änderungen des Studienprogramms können nach Eintreffen an der Gasthochschule bis fünf Wochen nach dem Semesterbeginn im Learning Agreement (Part 2: During the Mobility) festgehalten werden.

  • Nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts senden Sie bitte so bald wie möglich folgende Dokumente per Mail an die zuständige Ansprechperson im HSIN:
    - die vollständig ausgefüllte Confirmation of Stay (pdf),
    - die THWS-Immatrikulationsbescheinigung(en) für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts (pdf),
    - Ihren Erfahrungsbericht mit dazugehöriger Einwilligungs- und Datenschutzerklärung.

13. Bitte stellen Sie außerdem zeitnah nach Ihrem Auslandssemester Ihren formalen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen.

Ansprechpersonen

Elke Heim
Elke Heim

Länder (A - K)

Elke Heim

Raum T.0.05
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg

E-Mail elke.heim[at]thws.de

Thorsten Ziegler
Thorsten Ziegler

Länder (L - Z)

Thorsten Ziegler

Raum 21.1.17
Niederwerner Str. 96
97421 Schweinfurt

E-Mail thorsten.ziegler[at]thws.de


Fördermöglichkeiten

Förderung: Erasmus+ Studierendenmobilität in Partnerländern

Studiensemester an einer außereuropäischen THWS-Partnerhochschule können aus Erasmus+ Mitteln (SMS, KA 171 und KA 131 international) aktuell in den Ländern Jordanien, Russland und der Ukraine gefördert werden.

Bewerbungsschluss für eine finanzielle Unterstützung aus diesem Programm ist in jedem Jahr der 30. November (für das folgende Sommersemester) und der 15. Juni (für das folgende Wintersemester).

Jordanien
• German Jordanian University

Albanien
• University of Tirana

• Vollimmatrikulation an der THWS
• Bachelor: Auslandsstudienaufenthalt ab dem 3. Fachsemester
• Master: Auslandsstudienaufenthalt ab dem 1. Fachsemester Bitte beachten Sie aber auch die Empfehlungen Ihrer Fakultät, da durch die Module Ihres Studiengangs bestimmte Zeitpunkte eventuell besser oder schlechter für einen Auslandsaufenthalt geeignet sind.
• Dauer des Auslandsstudienaufenthalts: mindestens 3 Monate, maximal 12 Monate je Studienabschnitt
• Einhaltung der Bewerbungsfristen
• Auslandskrankenversicherung (obligatorisch für Studierende der THWS)

Die Erasmus+ Förderung variiert je nach Zielland und kann nur erfolgen, wenn Projektmittel vorhanden sind und die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden.

• Sie erhalten einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 700 Euro/Monat (tagegenaue anteilige Berechnung) und eine Reisekostenpauschale, die je nach Zielland variiert.

• Reisekostenpauschale lt. EU-Entfernungsrechner:
Jordanien: 360 Euro

• Der Erasmus+ Zuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt: 80 % der Förderung vor dem Auslandsaufenthalt, die restlichen 20 % nach dem Auslandsaufenthalt.

• Die Mindestdauer des Studienaufenthalts beträgt 3 Monate (90 Tage)

• Erasmus+ Förderung ist pro Studienabschnitt (Bachelor / Master / Promotion/Ph.D.) mehrmals bis zu maximal 12 Monaten (360 Tage) möglich. Auf das Erasmus+ Zeitkontingent wird der finanziell geförderte Zeitraum einschließlich der Zero Grant-Anteile (nicht-geförderter Aufenthaltszeitraum) angerechnet. Beispiel: Während des Bachelorstudiums wurde ein Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt mit einer Gesamtdauer von 6 Monaten und 4 Tagen absolviert, somit verbleiben im Erasmus-Zeitkontingent noch 5 Monate und 26 Tage. Bei der Bewerbung um eine weitere Erasmus+ Förderung im gleichen Studienzyklus ist zu beachten, dass der verbliebene Zeitraum nicht überschritten wird.

• Für Studierende der THWS ist die Erasmus+ Förderung für einen Studienaufenthalt non-EU auf ein Semester begrenzt. Bei einem zweisemestrigen Studienaufenthalt non-EU wird das zweite Semester als vollständiger Zero-Grant-Zeitraum (nicht-geförderter Aufenthaltszeitraum) erfasst.

1. Green Travel

Studierendenmobilität kann besonders innerhalb Europas emissionsarm gestaltet werden – nehmen Sie statt des Flugzeugs doch, wo möglich, den Zug, eine Fahrgemeinschaft oder den Bus. Der Weg ins Auslandssemester ist Teil der Erfahrung, macht den Aufbruch greifbar.

Das Erasmus+ Programm fördert das grüne Reise besonders. Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

Ihre Reise wird emissionsarm stattfinden?

Dann haben Sie innerhalb einer Erasmus+ Förderung die Möglichkeit, eine Zusatzförderung für Green Travel“ zu erhalten.

So sieht die finanzielle Zusatzförderung für „Green Travel" aus:

  • Bei Förderung aus Erasmus+ Mitteln der THWS der Projekte 2022 und 2023*: Möglichkeit auf einmalig 50 EUR oder erhöhter Reisekostenzuschuss, wenn Anspruch aufd einen Reisekostenzuschuss besteht, und Förderung von bis zu 4 (Reise-)Tagen zusätzlich
  • Bei Förderung aus Erasmus+ aus Mitteln der THWS ab dem Projekt 2024*: Erhöhter Reisekostenzuschuss, wenn Anspruch auf einen Reisekostenzuschuss besteht, und bis zu 4 (Reise-)Tage zusätzlich

*Aus welchem Projekt Ihre Mobilität gefördert werden kann, erfahren Sie von Ihrer HSIN-Ansprechperson.

Die finanzielle Zusatzförderung bei nachhaltigen Reisen wird über den Erasmus+ Fördervertrag geregelt. In der Ehrenwörtlichen Erklärung „Green Travel" sind alle Details zur Höhe des Zuschusses sowie die Kriterien für eine Qualifizierung erläutert. Das Dokument muss bei Interesse an der Beantragung der Zusatzförderung bis spätestens 01. Dezember für Mobilitäten im darauffolgenden Sommersemester und bis spätestens 01. Juli für Mobilitäten im darauffolgenden Wintersemester ausgefüllt und unterschrieben im Hochschulservice Internationales eingereicht werden.

Sie suchen nach Tipps, wie Sie Ihre Reise emissionsarm gestalten können?

Die Initiative Erasmus by train e.V. bietet Tipps und Planungshilfen: https://erasmusbytrain.eu
https://www.interrail.eu/de/interrail-passes

Das Toolkit ESN Green Erasmus für Ideen zur Umsetzung von Nachhaltigkeit vor, während und nach der Mobilität: https://www.greenerasmus.org/

 

2. Förderung von Reisetagen (ab dem Projekt 2024)

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss wird auf den Tag genau berechnet und berücksichtigt die Tage, an denen Sie verpflichtend an der Gastinstitution anwesend sein müssen. Reine Reisetage gehören in der Regel nicht dazu. Sollten Sie aus Gründen der Programmplanung weitere Tage für Ihren Auslandsaufenthalt unterwegs sein, für die Sie eine finanzielle Förderung benötigen, gibt es die Möglichkeit, die Förderung von bis zu zwei zusätzlichen (Reise-)Tagen beim Hochschulservice Internationales zu beantragen (z.B. wenn Sie einen Tag vor Programmstart anreisen müssen oder erst einen Tag nach Programmende abreisen können).

Sollten Sie Bedarf auf die Förderung von zusätzlichen Tagen zur Deckung Ihrer Kosten haben, melden Sie dies über die Ehrenwörtliche Erklärung Reisetage / Green Travel. Diese ist bis spätestens 01. Dezember für Mobilitäten im darauffolgenden Sommersemester und bis spätestens 01. Juli für Mobilitäten im darauffolgenden Wintersemester ausgefüllt und unterschrieben im Hochschulservice Internationales beim Hochschulservice Internationales einzureichen.

„Fewer Opportunities“ – Erasmus+ für Inklusion und Diversität

Für studienbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden mit „Fewer Opportunities“ gibt es ab dem Wintersemester 2022/23 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auf Erhalt eines „Fewer Opportunities“ Top Ups. Diese Zusatzfördermöglichkeit wird vom Hochschulservice Internationales der THWS zusätzlich zum regulären Erasmus+ Monatszuschuss für Studierendenmobilität.

- Erstakademikerinnen und Erstakademiker 

- Erwerbstätige Studierende

- Studierende mit Kind(ern) bei Auslandsmobilität

- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Erläuterungen zu den einzelnen Zielgruppen, zu den genauen Voraussetzungen für den Erhalt des Top Ups sowie zu den Förderhöhen sind im Detail in der Ehrenwörtlichen Erklärung „Fewer Opportunities" erläutert. Das Dokument stellt gleichzeitig den Antrag auf Gewährung des Top Ups sowie einen Vertragsanhang der Erasmus+ Förderverträge dar.

Die Ehrenwörtliche Erklärung muss bei Interesse an der Beantragung des Top Ups vor Erstellung der Fördervereinbarung („Grant Agreement“) ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail im Hochschulservice Internationales eingereicht werden.

Für die Anrechnung Ihrer Studienleistungen wenden Sie sich mit Ihrem Antrag auf Anrechnung, dem vollständigen Learning Agreement (Part 1, 2 und 3) und dem Transcript of Records der Gasthochschule an die Prüfungskommission Ihrer Fakultät.

Nach der Anerkennung Ihrer Leistungen durch die Prüfungskommission senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement (Part 1, 2 und 3) sowie Ihr Transcript of Records im pdf-Format an die für Sie zuständige Ansprechperson im HSIN.

Bei der Auswahl der zu nominierenden Studierenden achten die Kontaktpersonen der Fakultäten darauf, ob sie sich in Ihrem Wunschland verständlich machen können. Daher lohnt es sich, bereits frühzeitig einen Sprachkurs, zum Beispiel im Campus Sprache der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt oder an der Universität Würzburg (JMU), bei der Volkshochschule (VHS Würzburg) oder auch bei privaten Anbietern zu belegen.

• Akademische Leistung
• Persönliche Motivation
• Engagement (bspw. im Fachbereich)

Nach erfolgreicher Bewerbung an der Partnerhochschule können Sie sich auf finanzielle Unterstützung für Ihren Auslandsaufenthalt NON-EU bewerben. Die Bewerbung läuft über eine Ausschreibung auf dem Stipendienportal StipSys der Uni Passau.

1. Bitte registrieren Sie sich bei StipSys über https://stipsys.uni-passau.de

2. Suchen Sie auf der Startseite von StipSys nach der aktuellen Ausschreibung der THWS, beispielsweise mit dem Titel „Bewerbung auf finanzielle Förderung für einen Auslandsaufenthalt NON-EU im WiSe 22/23“

3. Füllen Sie alle Teile des Bewerbungsformulars vollständig aus. Hierzu gehört auch der Upload verschiedener Nachweise wie bspw. Motivationsschreiben, aktueller Notenspiegel oder Einkommensnachweise. Alle Informationen hierzu sind im StipSys-Bewerbungsformular hinterlegt. Senden Sie die Bewerbung in StipSys ab.

4. Nach Prüfung der Anträge im Anschluss an die Bewerbungsfrist werden Sie vom Hochschulservice Internationales über die Auswahlentscheidung informiert.

5. Befolgen Sie bitte die alle in der Checkliste genannten Punkte, um die weitere Organisation Ihres Auslandsaufenthalts zu gewährleisten.

6. Bei Erasmus+ Förderung müssen zusätzlich müssen folgende Schritte beachtet werden:

  • Bitte senden Sie einen Nachweis zur Auslandskrankenversicherung (bspw. Kopie des Versicherungsscheins) im pdf-Format an die für Sie zuständige HSIN-Ansprechperson.

  • Sie erhalten vom Hochschulservice Internationales ein Erasmus+ Grant Agreement, die Fördervereinbarung im Rahmen des Erasmus+ Programms, in zweifacher Ausfertigung. In diesem Dokument sind alle Bedingungen für den Auslandsaufenthalt sowie die Höhe der Erasmus+ Förderung geregelt. Bitte lesen Sie das Dokument aufmerksam durch. Beachten Sie auch die Hinweise oben unter „Studien- und Förderdauer“ zum Mindestaufenthalt und zum maximalen Förderzeitraum. Nach Unterzeichnung des Grant Agreements senden Sie ein Exemplar postalisch an den HSIN zurück, dann werden mit einer ersten Rate 80 % der Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
  • Bitte beachten Sie den Erasmus+ Mindestaufenthaltszeitraum von drei Monaten. Änderungen des Aufenthaltszeitraums müssen der für Sie zuständigen Ansprechperson in HSIN unverzüglich gemeldet werden. Hieraus können sich Änderungen für Ihre Erasmus+ Fördervereinbarung ergeben.
  • Das Learning Agreement ein elementarer Bestandteil Ihrer Erasmus+ Zuschussvereinbarung.
    Senden sie deshalb das vollständige Dokument im pdf-Format vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt auch an die für Sie zuständige HSIN-Ansprechperson.

  • Alle Teilnehmenden am Erasmus+ Programm sind dazu verpflichtet, über das Beneficiary Module (BM) an dem EU-Survey, einer Befragung der Europäischen Kommission zur Evaluierung des Auslandsaufenthalts, teilzunehmen. Hierzu erhalten Sie am Ende des Auslandssemesters vom BM eine E-Mail mit einem Link und der Aufforderung, innerhalb von 30 Tagen an der Onlineumfrage teilzunehmen. Wir bitten Sie, diese Umfrage gewissenhaft auszufüllen.
  • Nur wenn alle Schritte beachtet werden kann die zweite Rate der Erasmus+ Förderung abschließend berechnet und ausgezahlt werden.

Ansprechpersonen

Elke Heim
Elke Heim

Länder (A - K)

Elke Heim

Raum T.0.05
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg

E-Mail elke.heim[at]thws.de

Thorsten Ziegler
Thorsten Ziegler

Länder (L - Z)

Thorsten Ziegler

Raum 21.1.17
Niederwerner Str. 96
97421 Schweinfurt

E-Mail thorsten.ziegler[at]thws.de


Förderung: PROMOS-Stipendium

Im Rahmen des DAAD-Programms PROMOS aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vergibt die THWS Teilstipendien für Studienaufenthalte sowie Aufenthalte für Abschluss- und Studienarbeiten an Unternehmen oder Hochschulen im außereuropäischen Ausland.

Nach erfolgreicher Bewerbung an einer außereuropäischen Hochschule können Sie sich über den HSIN um ein PROMOS-Stipendium bewerben.

Bewerbungsschluss für eine finanzielle Unterstützung aus diesem Programm ist in jedem Jahr der 30. November (für das folgende Sommersemester) und der 15. Juni (für das folgende Wintersemester).

• Studienaufenthalte / Abschlussarbeiten im außereuropäischen Ausland
• Einhaltung der Bewerbungsfristen
• Auslandskrankenversicherung (obligatorisch für Studierende der THWS)

Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Hochschule Würzburg-Schweinfurt, wenn sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
- Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter www.das-neue-bafoeg.de) oder
- nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt eingeschrieben sind mit dem Ziel, einen Abschluss zu erwerben. Für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich die/der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.

Für geförderte Personen werden festgelegte Fördersätze und Pauschalen gewährt. Die Höhe der einzelnen Fördersätze finden Sie in der DAAD-Tabelle Fördersätze PROMOS 2021.

Die Dauer des Auslandsaufenthalts beträgt mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate.

Bei der Auswahl der zu nominierenden Studierenden achten die Kontaktpersonen der Fakultäten darauf, ob sie sich in Ihrem Wunschland verständlich machen können. Daher lohnt es sich, bereits frühzeitig einen Sprachkurs, zum Beispiel im Campus Sprache der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt oder an der Universität Würzburg (JMU), bei der Volkshochschule (VHS Würzburg) oder auch bei privaten Anbietern zu belegen.

Für die Anrechnung Ihrer Studienleistungen wenden Sie sich mit Ihrem Antrag auf Anrechnung und dem Transcript of Records der Gasthochschule an die Prüfungskommission Ihrer Fakultät.

• erbrachte Studienleistungen
• Motivationsschreiben (ca. 1 DIN A4-Seite) mit Bezug auf
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlau
- persönliche Motivation
• einschlägige Sprachkenntnisse
• Finanzielle Bedürftigkeit

Nach erfolgreicher Bewerbung an der Partnerhochschule können Sie sich auf finanzielle Unterstützung für Ihren Auslandsaufenthalt NON-EU bewerben. Die Bewerbung läuft über eine Ausschreibung auf dem Stipendienportal StipSys der Uni Passau.

1. Bitte registrieren Sie sich bei StipSys über https://stipsys.uni-passau.de

2. Suchen Sie auf der Startseite von StipSys nach der aktuellen Ausschreibung der THWS, beispielsweise mit dem Titel „Bewerbung auf finanzielle Förderung für einen Auslandsaufenthalt NON-EU im WiSe 22/23“

3. Füllen Sie alle Teile des Bewerbungsformulars vollständig aus. Hierzu gehört auch der Upload verschiedener Nachweise wie bspw. Motivationsschreiben, aktueller Notenspiegel
oder Einkommensnachweise. Alle Informationen hierzu sind im StipSys-Bewerbungsformular hinterlegt. Senden Sie die Bewerbung in StipSys ab.

4. Nach Prüfung der Anträge im Anschluss an die Bewerbungsfrist werden Sie vom Hochschulservice Internationales über die Auswahlentscheidung informiert.

5. Befolgen Sie bitte die alle in der Checkliste genannten Punkte, um die weitere Organisation Ihres Auslandsaufenthalts zu gewährleisten.

6. Im Falle eines positiven Entscheids veranlasst der Hochschulservice Internationales die Auszahlung des Stipendiums.

7. Befolgen Sie bitte die oben aufgeführten Schritte Vor, Während, und Nach Ihrem Auslandsaufenthalt.

Ansprechperson

Thomas Schmitt
Thomas Schmitt

Dipl.-Verww.(TH) Thomas Schmitt

  • Beratung internationale Vollzeitstudierende (deutschsprachige Studiengänge)
  • Beratung Auslandsstudium und -praktikum für Studierende am Standort Würzburg
  • Beratung Mitarbeiter- und Dozentenmobilität

Raum T.0.02
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg
E-Mail thomas.schmitt[at]thws.de

Termine nach Vereinbarung


Förderung: Mittel des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Die THWS vergibt aus Mitteln des Freistaat Bayerns Beihilfen für deutsche Studierende, die im Rahmen ihres Studiums einen außereuropäischen Auslandsaufenthalt planen.

Außerdem hat die THWS Mittel des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung von Auslandsaufenthalten im Vereinigten Königreich (Partnerhochschule: Sheffield Hallam University).

Bewerbungsschluss für eine finanzielle Unterstützung aus diesem Programm ist in jedem Jahr der 30. November (für das folgende Sommersemester) und der 15. Juni (für das folgende Wintersemester).

• Vollimmatrikulation an der THWS (Outgoing)
• Studienaufenthalte / Abschlussarbeiten NON-EU (1 – 6 Monate)
• Einhaltung der Bewerbungsfristen
• Auslandskrankenversicherung (obligatorisch für Studierende der THWS)

Die Förderung ist für alle Länder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass keine anderweitige, staatliche Förderung gewährt wird (DAAD, Erasmus+). Ausdrücklich davon ausgenommen ist lediglich eine Förderung durch BAföG.

Gefördert werden Auslandsaufenthalte von mindestens 1 und maximal 6 Monaten.

Bei der Auswahl der zu nominierenden Studierenden achten die Kontaktpersonen der Fakultäten darauf, ob sie sich in Ihrem Wunschland verständlich machen können. Daher lohnt es sich, bereits frühzeitig einen Sprachkurs, zum Beispiel im Campus Sprache der Hochschule Würzburg-Schweinfurt oder an der Universität Würzburg (JMU), bei der Volkshochschule (VHS Würzburg) oder auch bei privaten Anbietern zu belegen.

Für die Anrechnung Ihrer Studienleistungen wenden Sie sich mit Ihrem Antrag auf Anrechnung und dem Transcript of Records der Gasthochschule an die Prüfungskommission Ihrer Fakultät.

• Akademische Leistung
• Finanzielle Bedürftigkeit
• Persönliche Motivation

Nach erfolgreicher Bewerbung an der Partnerhochschule können Sie sich auf finanzielle Unterstützung für Ihren Auslandsaufenthalt NON-EU bewerben. Die Bewerbung läuft über eine Ausschreibung auf dem Stipendienportal StipSys der Uni Passau.

1. Bitte registrieren Sie sich bei StipSys über https://stipsys.uni-passau.de

2. Suchen Sie auf der Startseite von StipSys nach der aktuellen Ausschreibung der THWS, beispielsweise mit dem Titel „Bewerbung auf finanzielle Förderung für einen Auslandsaufenthalt NON-EU im WiSe 22/23“

3. Füllen Sie alle Teile des Bewerbungsformulars vollständig aus. Hierzu gehört auch der Upload verschiedener Nachweise wie bspw. Motivationsschreiben, aktueller Notenspiegel
oder Einkommensnachweise. Alle Informationen hierzu sind im StipSys-Bewerbungsformular hinterlegt. Senden Sie die Bewerbung in StipSys ab.

4.  Nach Prüfung der Anträge im Anschluss an die Bewerbungsfrist werden Sie vom Hochschulservice Internationales über die Auswahlentscheidung informiert.

5.  Befolgen Sie bitte die alle in der Checkliste genannten Punkte, um die weitere Organisation Ihres Auslandsaufenthalts zu gewährleisten.

6. Im Falle eines positiven Entscheids veranlasst der Hochschulservice Internationales die Auszahlung des Stipendiums.

7. Befolgen Sie bitte die oben aufgeführten Schritte Vor, Während, und Nach Ihrem Auslandsaufenthalt.

Ansprechperson

Thomas Schmitt
Thomas Schmitt

Dipl.-Verww.(TH) Thomas Schmitt

  • Beratung internationale Vollzeitstudierende (deutschsprachige Studiengänge)
  • Beratung Auslandsstudium und -praktikum für Studierende am Standort Würzburg
  • Beratung Mitarbeiter- und Dozentenmobilität

Raum T.0.02
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg
E-Mail thomas.schmitt[at]thws.de

Termine nach Vereinbarung


Für den leichteren Überblick können Sie gern unsere Checkliste Auslandssemester non-EU nutzen.