BIP - Informationen für Dozierende und Personal
Als Lehrpersonal der THWS haben Sie die Möglichkeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit Ihren Kursteilnehmenden an einem Blended Intensive Programme teilzunehmen oder ein Blended Intensive Programme zusammen mit europäischen Partnerhochschulen zu koordinieren.
BIPs können Teil der Lehrpläne sein oder diese ergänzen. Sie können ein völlig neues Programm sein oder eine Erweiterung eines bestehenden Programms mit zusätzlichen Merkmalen, wie z. B. der Art der Vermittlung in einem Blended-Format, darstellen.
Sie können als THWS Angehörige (Lehre und Verwaltung) auch im Rahmen einer Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an einem BIP teilnehmen.
Zu Fortbildungszwecken an einem BIP teilnehmen
Einige Hochschule organisieren Staff Weeks zu Fort- und Weiterbildungszwecken für Hochschulpersonal als Blended Intensive Programmes. Informationen darüber erhalten Sie von den Partnerhochschulen, die die Staff Week veranstalten.
Angehörige der THWS können im Rahmen einer Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken einen Reisekostenzuschuss sowie eine Aufenthaltspauschale aus Erasmus+ erhalten.*
Voraussetzungen, Bewerbungsablauf beim HSIN und weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter Erasmus+ Personalmobilität Fortbildung.
*Mobilitätszuschüsse aus Erasmus+ sind abhängig von der Verfügbarkeit des entsprechenden THWS Budgets.
Zu Lehrzwecken und/oder mit einer Gruppe Studierender an einem BIP teilnehmen
Als Lehrpersonal der THWS haben Sie die Möglichkeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit Ihren Kursteilnehmenden an einem Blended Intensive Programme teilzunehmen oder ein Blended Intensive Programme zusammen mit europäischen Partnerhochschulen zu koordinieren.
Wenn Sie ohne eine Gruppe Studierender an einem BIP als Lehrpersonal beteiligt sind, können Sie eine Förderung aus Erasmus+ für eine Personalmobilität Lehre beim HSIN beantragen.
Voraussetzungen, Bewerbungsablauf beim HSIN und weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter Erasmus+ Personalmobilität Lehre.
Wenn Sie mit einer Gruppe Studierender an einem Blended Intensive Programme, das von einer THWS Partnerhochschule koordiniert wird, teilnehmen möchten, muss dies rechtzeitig beim HSIN angemeldet werden, um eine Verfügbarkeit der Fördermittel aus Erasmus+ für alle Beteiligten weit genug im Voraus zu prüfen.
Die Teilnahme an einem BIP kann beim HSIN von den betreuenden Professorinnen und Professoren jährlich bis 31. Januar über das MoveON Portal für eine Teilnahme im folgenden akademischen Jahr beantragt werden.
Informationen zum Antragsprozess sowie ausführliche Informationen zu Blended Intensive Programmes und Ihrer Organisation können Sie der Handreichung Blended Intensive Programmes im Erasmus+ E-Learningkurs entnehmen oder bei den Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät erfragen.
Eine Sammlung der wichtigsten FAQ haben wir Ihnen unten zusammengestellt.
Ein BIP koordinieren
Die THWS kann als koordinierende Hochschule die organisatorische Federführung für ein BIP übernehmen. Dies bedeutet, dass der THWS für die Koordinierung des BIP OS-Mittel (Organisational Support) aus Erasmus+ zur Verfügung stehen.
Für ein von der THWS koordiniertes BIP wird die Präsenzwoche i.d.R. an der THWS gehostet.
Die Koordinierung eines BIPs kann beim HSIN von den betreuenden Professorinnen und Professoren jährlich bis 31. Januar über das MoveON Portal für eine Umsetzung im darauffolgenden akademischen Jahr beantragt werden.
Informationen zum Antragsprozess sowie ausführliche Informationen zu Blended Intensive Programmes und Ihrer Organisation können Sie der Handreichung Blended Intensive Programmes im Erasmus+ E-Learningkurs entnehmen oder bei den Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät erfragen.
Eine Sammlung der wichtigsten FAQ haben wir Ihnen unten zusammengestellt.
FAQ
Welche Rollen können Hochschulen bei der Umsetzung eines BIPs einnehmen?
Alle am BIP beteiligten Hochschulen müssen mind. eine von drei Rollen einnehmen. Hochschulen müssen entweder entsendende Hochschule oder empfangende Hochschule sein. Die koordinierende Hochschule (nur eine pro BIP) ist zusätzlich ebenfalls entsendende oder empfangende Hochschule.
Entsendende Hochschule ist jede Hochschule, die Lernende zur Teilnahme am BIP an die Partnerhochschule im Ausland schickt, an der das BIP veranstaltet und die physische Mobilität durchgeführt wird. Jede entsendende Hochschule ist selbst für die Erasmus+ Förderung aus eigenem Budget für ihre Teilnehmenden verantwortlich. Es gibt in jedem BIP mind. zwei entsendende Hochschulen.
Empfangende Hochschule ist diejenige Hochschule, an der oder in deren Standortland die physische / intensive Phase des BIPs stattfindet. Es gibt in jedem BIP nur eine empfangende Hochschule. Es können also nicht mehrere Mobilitätsphasen im Rahmen eines BIPs an verschiedene Partnerhochschulen veranstaltet werden.
Koordinierende Hochschule ist diejenige Hochschule, die OS-Mittel zur Durchführung des BIPs beantragt hat und die Gesamtkoordinierung des BIPs übernimmt. Sie ist empfangende Hochschule, wenn die physische Phase bei ihr oder in ihrem Standortland stattfindet. Sie ist entsendende Hochschule, wenn die physische Phase bei einem anderen BIP-Partner stattfindet. Es gibt in jedem BIP nur eine koordinierende Hochschule.
Wie kann ich die Koordinierung eines eigenen BIP an der THWS oder die Mobilitätsförderung für die Teilnahme an einem BIP beantragen?
Die Antragstellung ist nur einmal jährlich im Rahmen der Erasmus+ KA131 Anträge möglich. HSIN informiert die Auslandsbeauftragten der Fakultäten bei Beginn einer neuen Antragsrunde.
Antragsfrist bei HSIN ist daher jedes Jahr der 31. Januar. Der Antrag wird über das MoveON Portal bei HSIN eingereicht und gilt für das darauffolgende akademische Jahr.
Im Rahmen des Antrags müssen allgemeine Angaben zum BIP gemacht werden (teilnehmende Hochschulen, Zielgruppe, Inhalte der Lehrveranstaltung, Zeitpunkt der Mobilitätsphase – soweit zum Antragszeitpunkt bekannt).
Wenn Sie ohne eine Studierendengruppe im Rahmen einer Erasmus+ Personalmobilität an einem BIP teilnehmen wollen, müssen Sie sich mindestens 4 Wochen vor Mobilitätsbeginn im HSIN über das MoveON Portal um die Förderung bewerben. Es gelten die Voraussetzungen einer regulären Erasmus+ Personalmobilität.
Wann erhalte ich Bescheid, ob mein BIP gefördert werden kann?
HSIN informiert im Februar darüber, welche BIP-Vorhaben im jeweils aktuellen Erasmus+ KA 131 Antrag der THWS berücksichtigt werden können. Die Umsetzung des BIPs ist dann von Oktober desselben bis September des darauffolgenden Jahres möglich und ist abhängig von der Projektbewilligung durch die Nationale Agentur, NA DAAD, über die HSIN im Frühsommer informiert wird.
HSIN wird die endgültige Bewilligung im Juni kommunizieren.
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
31. Januar: Beantragung eines BIPs für das darauffolgende akademische Jahr
Spätestens drei Monate vor Beginn des BIPs*: Liste der Teilnehmenden muss an HSIN gesendet werden
*der genaue Zeitpunkt kann je nach Fristen der beteiligten Partnerhochschulen variieren. Bei BIPs mit Outgoing-Mobilität von THWS-Teilnehmenden sind in allen Fällen die Frist von mindestens drei Monaten zu beachten. Bei Incoming-BIPs sind zudem Fristen des Hochschulservice Studium zu beachten, da die BIP-Teilnehmenden der Partnerhochschulen an der THWS als Austauschstudierende eingeschrieben werden.
Weitere Fristen werden im Laufe der Vorbereitung auf das BIP durch HSIN kommuniziert werden (z.B. Erklärung über die Verwendung der BIP-OS Mittel, Einreichen der Mobilitätsunterlagen, usw.).
Wo kann ich mich über bereits mit THWS-Beteiligung veranstaltete BIPs informieren?
Sie finden eine Übersicht aller mit THWS-Beteiligung durchgeführten oder aktuell in Planung befindlichen BIPs auf der HSIN Website: https://international.thws.de/thws-international/internationalisierung-home/blended-intensive-programmes/
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Generelle Fragen zum Format und zu Erasmus+ an der THWS
Maike Antlitz
Erasmus+ Projektkoordinatorin
Fragen zur organisatorischen Umsetzung von BIPs an der THWS
Barbara Müller-Scheuring
Barbara.mueller-scheuring[at]thws.de
Mobilitätsbetreuung von Studierenden der THWS (Outgoing)
…in Länder von A-K:
Elke Heim
…in Länder von L-Z:
Thorsten Ziegler
Mobilitätsbetreuung von Personal der THWS (Outgoing)
Elisabeth Ebner
Mobilitätsbetreuung von Studierenden der Partnerhochschulen an der THWS (Incoming)
Claudia Wilkenshoff und Aylin Chaban
Ansprechpartner
Erasmus+ Personalmobilität
Elisabeth Ebner
Raum T.0.03
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg
E-Mail elisabeth.ebner[at]thws.de
Erasmus+
Maike Antlitz, M.A.
Raum T.0.07
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg
Telefon +49 931 3511-8148
E-Mail maike.antlitz[at]thws.de