Erasmus+ Personalmobilität Lehre
Zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit von Hochschulen fördert die Europäische Kommission mit der Programmlinie “Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken“ Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern (EU) und Partnerländern (NON-EU).
Ziele einer Erasmus+-Kurzzeitdozentur sind die Internationalisierung von Studium und Lehre an der THWS und der Gasthochschule sowie die Stärkung interinstitutioneller Partnerschaften und Netzwerke. Der Austausch von Fachwissen auf internationaler Ebene stärkt die europäische Dimension der Gasthochschule und bereichert ihr Lehrangebot. Durch diese Ergänzung vermitteln Gastdozierende ihr Fachwissen an Studierende, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme spielt dabei genauso eine Rolle wie der Austausch von Lehrinhalten und neuen innovativen Lehrmethoden.
Ein förderfähiger Lehrauftrag muss mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Arbeitswoche umfassen und in das reguläre Lehrangebot der Partnerhochschule vollständig eingebunden sein.
Bei der Durchführung bzw. Finanzierung einer Kurzzeitdozentur an einer Erasmus+ Partnerhochschule kann Ihnen der Hochschulservice Internationales im Rahmen der folgenden Programme behilflich sein.
Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA) in Programmländern (EU)
Im Rahmen der Programmlinie Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken (Dozentenmobilität) können Lehrende der THWS eine finanzielle Förderung für eine Kurzzeitdozentur an einer europäischen Partnerhochschule mit gültiger Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) beantragen.
Grundlage für eine Förderung ist eine über die gesamte Projektlaufzeit gültige interinstitutionelle Vereinbarung (Inter-Institutional Agreement – IIA) zwischen der entsendenden Fakultät und der Gasthochschule. Dieses Dokument muss dem Hochschulservice Internationales vor der Mobilität vorliegen.
Zielgruppe
- Professorinnen und Professoren der THWS
- Dozierende der THWS
- Wissenschaftlich Mitarbeitende der THWS
Voraussetzungen
- Vorliegen einer interinstitutionellen Vereinbarung (Inter-Institutional Agreement – IIA)
- Physischer Aufenthalt an der Gasthochschule
- Dauer des Lehraufenthalts zwischen 2 Tagen und 60 Tagen (ohne Reisetage) in einem der teilnehmenden Programmländer
- Minimales Unterrichtspensum je Aufenthalt 8 Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
- STA kombiniert mit STT: Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken kann mit Fort- und Weiterbildungszwecken kombiniert werden (STA&STT). In diesem Fall reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Aufenthaltswoche.
- Bewerbung um einen Erasmus+ Zuschuss mindestens 4 Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts
- Konferenz- und Kongressteilnahmen, Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug sowie „reine“ Partnerbesuche sind nicht förderfähig
- Parallele Finanzierung aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen
Programmländer und Mobilitätszuschuss
Aufenthaltskostenzuschuss
Die von Seiten der EU gewährten Mobilitätszuschüsse im Rahmen von Erasmus+ STA orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Die Förderung versteht sich als Beitrag zur Deckung der anfallenden Kosten, die durch die Lehrtätigkeit im Ausland entstehen. Eine Komplettdeckung der Reisekosten kann nicht garantiert werden.
Für THWS-Lehrpersonal ist die Erasmus+ Förderung auf maximal 5 aufeinanderfolgende aktive Tage (Arbeitstage) an der Gasthochschule bzw. aufnehmenden Einrichtung begrenzt.
Zusätzliche finanzielle Förderung von Reisetagen kann beantragt werden (siehe "Zusätzliche Förderung für Ihre Hin- und Rückreise").
Gruppen | Zielland | Erasmus+ Zuschuss STA/Tag |
Gruppe 1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich* | 180,00 EUR |
Gruppe 2 | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160,00 EUR |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140,00 EUR |
Vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze.
* Aufenthalte im Vereinigten Königreich können noch bis Mai 2023 als Programmland-Mobilität gefördert werden. Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kann es bei Aufenthalten ab 2021 dennoch zu erheblichem Mehraufwand kommen.
Fahrtkostenzuschuss
Zusätzlich zu den genannten Tagessätzen werden Fahrtkosten erstattet, die abhängig von der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort europaweit einheitlich mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden
Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses.
10 bis 99 km | 20 Euro |
100 bis 499 km | 180 Euro |
500 bis 1.999 km | 275 Euro |
2.000 bis 2.999 km | 360 Euro |
3.000 bis 3.999 km | 530 Euro |
4.000 bis 7.999 km | 820 Euro |
8.000 km und mehr | 1.500 Euro |
Mit einem Erasmus+ Zuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden.
Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA) in Partnerländern (NON-EU)
Im Rahmen bilateraler Kooperationsabkommen mit einer Reihe nicht-europäischer Partnerhochschulen sind Lehraufenthalte für die Dauer von mindestens 5 Tagen bis maximal 60 Tagen, ohne Reisetage, förderbar. Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei 8 Stunden für die erste Aufenthaltswoche. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
Partnerländer, Partnerhochschulen, Fakultäten
Eine Übersicht über Partnerländer, Partnerhochschulen und Fakultäten finden Sie unter Erasmus+ Partnerhochschulen in non-EU-Ländern.
Zielgruppe
- Professorinnen und Professoren der THWS
- Dozierende der THWS
- Wissenschaftlich Mitarbeitende der THWS
Voraussetzungen
- Vorliegen einer interinstitutionellen Vereinbarung (Inter-Institutional Agreement – IIA)
- Physischer Aufenthalt an der Gasthochschule
- Dauer des Lehraufenthalts zwischen 5 Tagen und 60 Tagen (ohne Reisetage) an einer der teilnehmenden THWS Partnerhochschulen in Erasmus+ Partnerländern
- Minimales Unterrichtspensum je Aufenthalt 8 Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
- STA kombiniert mit STT: Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken kann mit Fort- und Weiterbildungszwecken kombiniert werden (STA&STT). In diesem Fall reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Aufenthaltswoche.
- Bewerbung um einen Erasmus+ Zuschuss mindestens 4 Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts
- Konferenz- und Kongressteilnahmen, Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug sowie „reine“ Partnerbesuche sind nicht förderfähig
- Parallele Finanzierung aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen
Mobilitätszuschuss
Aufenthaltskostenzuschuss
Die Erasmus+ Förderung versteht sich als Beitrag zur Deckung der anfallenden Kosten, die durch die Personalmobilität im Ausland entstehen. Eine Komplettdeckung der Reisekosten kann nicht garantiert werden.
Entsendeland | Zielland | Erasmus+ Zuschuss STA/Tag |
Deutschland | Partnerland | 180,00 EUR |
Partnerland | Deutschland | 160,00 EUR |
Vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze.
Bezuschusst werden die aktiven Arbeitstage an der Gasteinrichtung. Reisetage, Wochenenden und gesetzliche Feiertage im Zielland werden nicht finanziert.
Ab dem Projekt 2023 werden jeweils ein An- und ein Abreisetag gefördert. Wochenenden und gesetzliche Feiertage im Zielland werden weiterhin nicht finanziert.
Fahrtkostenzuschuss
Zusätzlich zu den genannten Tagessätzen werden Fahrtkosten erstattet, die abhängig von der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort europaweit einheitlich mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden
Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses.
Russland, Ukraine | 275 Euro |
Jordanien | 360 Euro |
Ghana, Indien, Nigeria | 820 Euro |
China, Mexiko, Taiwan | 1.500 Euro |
Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten für Ihre Hin- und Rückreise
1. Green Travel
Ihre Reise wird emissionsarm stattfinden?
Dann haben Sie innerhalb einer Erasmus+ Förderung die Möglichkeit auf ein „Green Travel“ Top-Up.
- Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (Erasmus+ Programme Guide 2021, S. 318).
- Finanzielles Top-Up: Leicht erhöhter Reisekostenzuschlag und Förderung von bis zu 4 (Reise-)Tagen zusätzlich, wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigt wird.
Die finanzielle Zusatzförderung bei nachhaltigen Reisen wird über den Erasmus+ Fördervertrag geregelt. In der Ehrenwörtlichen Erklärung Reisetage / Green Travel sind alle Details zur Höhe des Zuschusses sowie die Kriterien für eine Qualifizierung erläutert.
Zur Beantragung des Top-Ups muss die ausgefüllte und unterschriebene Ehrenwörtliche Erklärung bei der Bewerbung im Portal MoveON hochgeladen werden.
2. Förderung von Reisetagen
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss wird auf den Tag genau berechnet und berücksichtigt die Tage, an denen Sie verpflichtend an der Gastinstitution anwesend sein müssen. Reine Reisetage gehören in der Regel nicht dazu. Sollten Sie aus Gründen der Programmplanung weitere Tage für Ihren Auslandsaufenthalt unterwegs sein, für die Sie eine finanzielle Förderung benötigen, gibt es die Möglichkeit, die Förderung von bis zu zwei zusätzlichen (Reise-)Tagen beim Hochschulservice Internationales zu beantragen (z.B. wenn Sie einen Tag vor Programmstart anreisen müssen oder erst einen Tag nach Programmende abreisen können).
Sollten Sie Bedarf auf die Förderung von zusätzlichen Tagen zur Deckung Ihrer Kosten haben, melden Sie dies über die Ehrenwörtliche Erklärung Reisetage / Green Travel. Diese ist unterschrieben mit der MoveON Bewerbung beim Hochschulservice Internationales einzureichen.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten: „Fewer Opportunities“
Zusatzförderung für Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Hochschulpersonal mit einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, das für einen Auslandaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird, kann die Möglichkeit einer Realkostenerstattung im Hochschulservice Internationales der THWS (HSIN) erfragen.
Über einen Realkostenantrag können Sondermittel von maximal 15.000 Euro pro Mobilität beantragt werden.
Die Sondermittel werden anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet und durch entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) nachgewiesen.
Die Antragssumme wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung in Zusammenarbeit mit dem HSIN bitte ausreichend Zeit ein.
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch den HSIN bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn der Auslandsmobilität eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.
Sollten Sie Fördermittel für Leistungen beantragen, die von der Sonderförderung ausgeschlossen sind (z. B. die Neuanschaffung technischen Geräts), behält sich die NA DAAD vor, die Antragssumme (nach Rücksprache mit Ihrer Heimathochschule) entsprechend zu kürzen.
Zusatzförderung für Teilnehmende, die ihre Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten
Hochschulpersonal, welches für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reist, kann ab dem Sommersemester 2023 die Möglichkeit einer Realkostenerstattung im Hochschulservice Internationales der THWS (HSIN) erfragen.
Schritte vor, während und nach der Personalmobilität zu Lehrzwecken
Vor dem Auslandsaufenthalt - Bewerbung um einen Erasmus+ Zuschuss
- Informieren Sie sich über die Partnerhochschule, an der Sie eine Kurzzeitdozentur durchführen möchten:
Auslandssaufenthalt EU: Die aktuellen Hochschulpartnerschaften der THWS, in deren Rahmen eine Dozierendenmobilität möglich ist, finden Sie in MoveON (Dozierendenmobilität EU).
Auslandsaufenthalt NON-EU: Die im Rahmen der aktuellen Hochschulpartnerschaften der FHWS zur Verfügung stehenden Mobilitätsmöglichkeiten erfragen Sie bitte per E-Mail bei Frau Maike Antlitz (maike.antlitz@thws.de). - Füllen Sie die Mobilitätsvereinbarung für Personalmobilität vollständig aus und holen Sie anschließend die Unterschriften der weiteren Vertragsparteien (aufnehmende Einrichtung, Fakultätsleitung des Antragstellers) per E-Mail ein.
STA: Mobilitätsvereinbarung für Personalmobilität zu Unterrichtszwecken
STA+STT: Mobilitätsvereinbarung für Personalmobilität zu Unterrichts- und Fortbildungszwecken kombiniert - Melden Sie sich über das Portal MoveOn (Personalmobilität zu Unterrichtszwecken) an. Hierbei laden Sie folgende Dokumente hoch:
- die von allen Parteien unterzeichnete Mobilitätsvereinbarung
- das Programm der Lehrveranstaltungen
- ggf. die ausgefüllte und unterschriebene Ehrenwörtliche Erklärung Reisetage / Green Travel (Teil 1)
Diese Unterlagen dienen dem HSIN als Berechnungsgrundlage für den Erasmus+ Zuschuss und sollten mindestens vier Wochen vor Reiseantritt im HSIN vorliegen. - Nach Prüfung und Annahme Ihrer Bewerbung erhalten Sie vom HSIN per E-Mail eine Mitteilung über die Höhe des Erasmus+ Zuschusses.
- Dienstreise-Antragstellung über das BayRMS im Portal Mitarbeiterservice Bayern: Die hierzu erforderlichen Buchungsdaten sowie die Höhe des Erasmus+ Zuschusses entnehmen Sie bitte der Mittelfreigabe.
- Sie erhalten vom HSIN ein Erasmus+ Grant Agreement, die Fördervereinbarung im Rahmen des Erasmus+ Programms, in zweifacher Ausfertigung. Nach dessen Unterzeichnung senden Sie ein Exemplar an den HSIN zurück.
Während des Auslandsaufenthalts
- Am letzten Aufenthaltstag an der Gasthochschule lassen Sie sich vom dortigen International Office eine Bestätigung über die tatsächliche Dauer Ihres Aufenthalts, den Zweck der Aktivität sowie die Anzahl der geleisteten Unterrichtsstunden ausstellen. Das Dokument muss das Ausstellungsdatum enthalten und unterschrieben sein.
Nach dem Auslandsaufenthalt
- 1. Alle Teilnehmenden des Erasmus+ Programms sind dazu verpflichtet, an dem EU-Survey, einer Onlinebefragung der Europäischen Kommission zur Evaluierung des Auslandsaufenthalts, teilzunehmen. Hierzu erhalten Sie nach dem Auslandsaufenthalt per E-Mail von „EU CORPORATE NOTIFICATION SYSTEM“ einen Link mit der Aufforderung, innerhalb von 10 Tagen an der Umfrage teilzunehmen.
- Die Bestätigung der Gasthochschule über die tatsächliche Dauer des Aufenthalts reichen Sie beim HSIN, Frau Ebner, ein.
- Falls zusätzliche Förderung für nachhaltiges Reisen beantragt wurde, muss die Ehrenwörtliche Erklärung Reisetage / Green Travel (Teil 2) ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den entsprechenden Nachweisen beim HSIN, Frau Ebner, eingereicht werden.
- Abrechnung der Reisekosten über das BayRMS im Portal Mitarbeiterservice Bayern.
Ansprechpartner
Erasmus+ Personalmobilität EU
Elisabeth Ebner
Raum T.0.03
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg
E-Mail elisabeth.ebner[at]thws.de
Erasmus+ Personalmobilität NON-EU
Maike Antlitz, M.A.
Raum T.0.07
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg
Telefon +49 931 3511-8148
E-Mail maike.antlitz[at]thws.de