Zulassungsvoraussetzungen
Für deutsche und englische Studiengänge gelten verschiedene Zulassungsvoraussetzungen. Dies betrifft insbesondere die Sprachvoraussetzungen. Bitte wählen Sie daher im Folgenden, ob Sie sich für einen deutschsprachigen oder einen englischsprachigen Studiengang interessieren.
Zulassungsvoraussetzungen für deutschsprachige Studiengänge
1) Hochschulzugangsberechtigung
Um in Deutschland studieren zu können benötigt jeder Studierende eine Hochschulzugangsberechtigung. Für Studienbewerber mit deutschem Schulabschluss ist das der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), der fachgebundenen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der allgemeine/fachgebundene Zugang für besonders qualifizierte Berufstätige. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Infoblatt Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte.
Für Studierende aus dem Ausland sind die Voraussetzungen von Land zu Land sehr unterschiedlich. Wichtigstes Kriterium für die Anerkennung in Deutschland ist, dass das Bildungsniveau nach dem Schulabschluss in etwa mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist. Daher ist es möglich, dass man nach dem Schulabschluss noch zusätzlich im Heimatland studieren muss, um eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland zu erhalten.
Auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen für ihr jeweiliges Land. Auch die Datenbank der Kultusministerkonferenz (anabin) bietet Informationen, allerdings sind diese nur auf Deutsch verfügbar.
Um zuverlässig zu prüfen, ob Sie eine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben oder ein zusätzliches Bildungsjahr nachweisen müssen, muss Ihre Hochschulzugangsberechtigung im ersten Schritt des Bewerbungsverfahrens an unserer Hochschule eine Prüfung durchlaufen.
Für eine erste persönliche Einschätzung können Sie Ihre ausländische Note mit Hilfe der bayerischen Formel in das deutsche Notensystem umrechnen:
x= 1+3 N max - Nd
N max - N min
x= gesuchte Note im deutschen Notensystem
Nmax = Maximalnote im ausländischen Notensystem
Nmin = Mindestnote für das Bestehen im ausländischen Notensystem
Nd = individuelle Durchschnittsnote Hochschulzugang im ausländischen Notensystem
2) Sprachvoraussetzungen
Der Nachweis über die entsprechende Unterrichtssprache muss grundsätzlich spätestens bis zur Einschreibung (Ende September für das Wintersemester oder Anfang März für das Sommersemester) vorgelegt werden. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann diese Frist abweichen. Die entsprechenden Fristen finden Sie in Ihrem Bewerbungskonto. Nähere Regelungen hierzu enthält ebenfalls die Immatrikulationssatzung der THWS.
Für ein Studium in deutscher Sprache müssen deutsche Sprachkenntnisse min. auf Niveau B2 nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Studiengänge deutsche Sprachkenntnisse in anderen Niveaustufen vorgegeben sind. Näheres ist der Übersicht über die sprachlichen Eingangsvoraussetzungen nach Studiengängen zu entnehmen. Für deutsche Muttersprachler oder Bewerbungen mit deutschsprachigem (Schul-)Abschluss gilt: Es genügt ein Dokument der Schule bzw. Hochschule, aus dem hervorgeht, dass der Schul- oder Studienabschluss in deutscher Sprache erworben wurde.
Informationen zu den jeweiligen Nachweisen über Sprachkenntnisse (Sprachtests und Niveaustufen), die die THWS akzeptiert, finden Sie in der Übersicht der Sprachnachweise.
Sollten Sie eine Prüfung für ein bestimmtes Sprachniveau noch ablegen müssen, informieren Sie sich bitte auf der Seite des Campus Sprache über Sprach- und Intensivkurse, um die Sprachvoraussetzungen rechtzeitig zu erfüllen.
3) Weitere Zulassungsvoraussetzungen
Je nach Studiengang müssen unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Bitte informieren Sie sich in den Steckbriefen der jeweiligen Studiengänge, ob Sie zusätzlich zu den hier aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen noch weitere Voraussetzungen erfüllen müssen.
Zulassungsvoraussetzungen für englischsprachige Studiengänge
1) Hochschulzugangsberechtigung
Um in Deutschland studieren zu können benötigt jeder Studierende eine Hochschulzugangsberechtigung. Für Studienbewerber mit deutschem Schulabschluss ist das der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), der fachgebundenen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der allgemeine/fachgebundene Zugang für besonders qualifizierte Berufstätige. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Infoblatt Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte.
Für Studierende aus dem Ausland sind die Voraussetzungen von Land zu Land sehr unterschiedlich. Wichtigstes Kriterium für die Anerkennung in Deutschland ist, dass das Bildungsniveau nach dem Schulabschluss in etwa mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist. Daher ist es möglich, dass man nach dem Schulabschluss noch zusätzlich im Heimatland studieren muss, um eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland zu erhalten.
Auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen für ihr jeweiliges Land. Auch die Datenbank der Kultusministerkonferenz (anabin) bietet Informationen, allerdings sind diese nur auf Deutsch verfügbar.
Um zuverlässig zu prüfen, ob Sie eine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben oder ein zusätzliches Bildungsjahr nachweisen müssen, muss Ihre Hochschulzugangsberechtigung im ersten Schritt des Bewerbungsverfahrens an unserer Hochschule eine Prüfung durchlaufen.
2) Sprachvoraussetzungen
Deutsche Sprachkenntnisse
Auch für ein Studium in englischer Sprache müssen deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, allerdings auf einem niedrigen Niveau bis Ende des 2. Semesters. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann diese Frist abweichen. Näheres ist der Übersicht über die sprachlichen Eingangsvoraussetzungen nach Studiengängen zu entnehmen. Für deutsche Muttersprachler oder Bewerbungen mit deutschsprachigem (Schul-)Abschluss gilt: Es genügt ein Dokument der Schule bzw. Hochschule, aus dem hervorgeht, dass der Schul- oder Studienabschluss in deutscher Sprache erworben wurde. Nähere Regelungen hierzu enthält ebenfalls die Immatrikulationssatzung der THWS.
Informationen zu den jeweiligen Nachweisen über Sprachkenntnisse (Sprachtests und Niveaustufen), die die THWS akzeptiert, finden Sie in der Übersicht der Sprachnachweise.
Sollten Sie eine Prüfung für ein bestimmtes Sprachniveau noch ablegen müssen, informieren Sie sich bitte auf der Seite des Campus Sprache über Sprach- und Intensivkurse, um die Sprachvoraussetzungen rechtzeitig zu erfüllen.
Englische Sprachkenntnisse
Für die Immatrikulation in einem englischsprachigen Studiengang sind im Regelfall englische Sprachkenntnisse zumindest auf Niveau B2 nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Studiengänge englische Sprachkenntnisse in anderen Niveaustufen vorgegeben sind. Näheres ist der Übersicht über die sprachlichen Eignungsvoraussetzungen nach Studiengängen zu entnehmen. Für englische Muttersprachler oder Bewerbungen mit englischsprachigem (Schul-)Abschluss gilt: Es genügt ein Dokument der Schule bzw. Hochschule, aus dem hervorgeht, dass der Schul- oder Studienabschluss in englischer Sprache erworben wurde. Nähere Regelungen hierzu enthält ebenfalls die Immatrikulationssatzung der THWS.
Informationen zu den jeweiligen Nachweisen über Sprachkenntnisse (Sprachtests und Niveaustufen), die die THWS akzeptiert, finden Sie in der Übersicht der Sprachnachweise.
Sollten Sie eine Prüfung für ein bestimmtes Sprachniveau noch ablegen müssen, informieren Sie sich bitte auf der Seite des Campus Sprache über Sprach- und Intensivkurse, um die Sprachvoraussetzungen rechtzeitig zu erfüllen.
3) Weitere Zulassungsvoraussetzungen
Je nach Studiengang müssen unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Bitte informieren Sie sich in den Steckbriefen der jeweiligen Studiengänge, ob Sie zusätzlich zu den hier aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen noch weitere Voraussetzungen erfüllen müssen.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen für unsere englischsprachigen Studiengänge Mechatronics und Robotics:
Bewerber, mit einer außerhalb der EU erworbenen Hochschulzugangsberechtigung, müssen einen Studierfähigkeitstest in Form eines TestAS oder SAT spätestens bis zur Einschreibung nachweisen.
Beim TestAS sind der Kerntest sowie das fachspezifische Ingenieurmodul zu absolvieren. In beiden Teilen wird für die Immatrikulation ein Normwert/TestAS-Wert von 100 verlangt. Der Wert 100 in beiden Testteilen gilt sowohl für den papierbasierten als auch für den digitalen TestAS. Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Ausfüllen des TestAS finden Sie auf der TestAS-Webseite.
Alternativ müssen mindestens 1050 Punkte in dem Studierfähigkeitstest SAT erreicht worden sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SAT / College Board.
Ausnahmen:
Bewerber für ein höheres Semester sind von diesem Nachweis befreit.
Absolventen eines Studienkollegs sowie Absolventen deutscher Schulen im außereuropäischen Ausland, die die Schule mit dem Abitur verlassen, sind vom Nachweis des Studierfähigkeitstests befreit.
Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Vorbereitungsklasse ersetzt den Nachweis der schulischen Eignungsprüfung, wenn die Bewerberin oder der Bewerber eine Vorbereitungsklasse an einer unserer Partnerhochschulen oder an einem Studienkolleg erfolgreich abgeschlossen hat, das nach einem gültigen Kooperationsvertrag zwischen den beiden Hochschulen auf ein Studium an unserer Hochschule vorbereitet.