Internationale Studentin und internationaler Student arbeiten an einem Laptop

Programmüberblick

Logo des Erasmus+ Programms

Als europäisches Austauschprogramm für grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden wurde das Erasmus-Programm 1987 von der Europäischen Union gestartet. Seitdem waren mehr als vier Millionen Studierende mithilfe der Erasmus-Förderung in Europa unterwegs.

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union und ermöglicht heute den Austausch von Studierenden, Schülern, Jugendlichen, Lehrenden sowie Hochschulpersonal und beinhaltet zudem viele weitere Möglichkeiten für grenzüberschreitende Projekte, um gegenseitiges Verständnis in Europa und weltweit zu fördern und unterscheidet dabei drei Leitaktionen:

• Leitaktion 1 – Mobilität von Einzelpersonen

• Leitaktion 2 – Partnerschaften und Kooperationsprojekte

• Leitaktion 3 – Politikunterstützung

An der THWS sind Ihre Möglichkeiten mit Erasmus+ vielfältig. Seit 2017 besteht die Option, neben der Mobilität mit Programmländern auch Mobilitäten mit Partnerländern (non-EU-Ländern) zu realisieren.

Sie können sich für ein Erasmus+ Studium an einer Partnerhochschule entscheiden oder ein Erasmus+ Praktikum machen. Innerhalb der EU bietet das Erasmus+ Programm auch die Förderung eines Graduiertenpraktikums.

Neben der Studierendenmobilität gibt es auch den Austausch für THWS-Mitarbeitende mit Erasmus+ Personalmobilität für Fortbildung, Lehre und Training.

Eine Erasmus+ Förderung kann nach erfolgreicher Bewerbung in der Regel immer erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden und Gelder vorhanden sind.

Das Erasmus+ Programm der Europäischen Kommission startet 2021 in eine neue Programmgeneration. Das heißt: neue Fördermöglichkeiten für die internationale Mobilität von Studierenden und Hochschulangehörigen. In einer Kick-Off Veranstaltung am 25. November 2021 haben wir das neue Erasmus+ bereits kurz vorgestellt. Die Informationen aus der Veranstaltung finden Sie zum Download in diesem PDF.

Ausführliche Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten, die größtenteils ab dem Wintersemester 2022/23 genutzt werden können, werden sukzessive auf der Website des Hochschulservice Internationales der THWS aktualisiert.

Studierende zu Studienzwecken (SMS) und Hochschulangestellte zu Lehrzwecken (STA) können nur dann an eine Hochschule entsendet werden und eine Erasmus+ Förderung erhalten, wenn vorher eine Interinstitutionelle Vereinbarung (Inter-Institutional Agreement – IIA) geschlossen wurde. IIA können ein- oder mehrjährig geschlossen werden. Sie müssen für jeden Zeitraum, in dem ein Austausch mit dem jeweiligen Partner stattfindet, lückenlos vorliegen und vor dem Personenaustausch unterschrieben worden sein. Aktualisierungen und Ergänzungen erfolgen durch informellen Schriftverkehr vor der Ausreise von Geförderten. Weitere Informationen sehen Sie unter Partnerhochschulen.

Teilnahmeberechtigt sind immatrikulierte Studierende der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt, die sich über den Hochschulservice Internationales fristgerecht für einen Erasmus+ Aufenthalt bewerben. Informationen zur Erasmus+ Bewerbung sehen Sie unter Outgoing Austauschstudierende.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Thema Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthalts.

Vorteile eines Erasmus+ Auslandsaufenthalts:

• Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (SMS)

• Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule (SMS)

• EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden (SMP)

• Akademische Anerkennung des Praktikums (SMP)

• Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen (SMP)

• Förderung auslandsbedingter Mehrkosten

• Kostenlose Online-Sprachförderung (OLS) 

• Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen und Studierende mit Kind

Teilnahmeberechtigt sind Lehrende und Mitarbeitende der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt, die sich über den Hochschulservice Internationales fristgerecht für einen Erasmus+ Aufenthalt im Ausland bewerben. Diese Möglichkeit besteht auch für internationale Lehrende, die einen Lehr-/Forschungsaufenthalt an der THWS durchführen möchten.

Informationen zur Erasmus+ Personalmobilität Lehre und Fortbildung von Erasmus+ Partnerhochschulen weltweit an die THWS (‚Incoming‘)

Informationen zur Erasmus+ Personalmobilität Lehre und Fortbildung von der THWS an Erasmus+ Partnerhochschulen weltweit (‚Outgoing‘)

Erasmus+ Teilnahmevoraussetzungen

Auswahlkriterien für Erasmus+ Studierendenmobilität mit Programmländern (KA 131)
Bei Erfüllung der Auswahlkriterien Ihrer Fakultät kann die Erasmus+ Förderung erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden und Gelder vorhanden sind.

Auswahlkriterien für Erasmus+ Studierendenmobilität mit Partnerländern (KA 171; KA 131 international)
• Akademische Leistung
• Persönliche Motivation 
• Engagement (bspw. im Fachbereich)

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Bewerbung auf Zuschuss zum Auslandsaufenthalt, der für die Förderung aus Erasmus+ KA 171 und KA 131 international Mitteln notwendig ist.

Erasmus+ Förderung ist pro Studienabschnitt (Bachelor / Master / Promotion/Ph.D.) mehrmals bis zu insgesamt maximal 12 Monaten (360 Tage) möglich.
Auf das Erasmus+ Zeitkontingent wird der finanziell geförderte Zeitraum einschließlich der Zero Grant-Anteile (nicht-geförderter Aufenthaltszeitraum) angerechnet.

Beispiel: Während des Bachelorstudiums wurde ein Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt mit einer Gesamtdauer von 6 Monaten und 4 Tagen absolviert, somit verbleiben im Erasmus-Zeitkontingent noch 5 Monate und 26 Tage.
Bei der Bewerbung um eine weitere Erasmus+ Förderung im gleichen Studienzyklus ist zu beachten, dass der verbliebene Zeitraum nicht überschritten wird.

• Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule der THWS

• Vollimmatrikulation an der THWS

• Bachelor: Auslandsstudienaufenthalt ab dem 3. Fachsemester

• Master: Auslandsstudienaufenthalt ab dem 1. Fachsemester

• Dauer des Auslandsstudienaufenthalts: mindestens 3 Monate, maximal 12 Monate je Studienabschnitt

• Einhaltung der Bewerbungsfristen

• Auslandskrankenversicherung (obligatorisch für Studierende der THWS)

• Vollimmatrikulation an der THWS

• Studienintegriertes Praktikum in Vollzeit (mindestens 35 Stunden/Woche) in einem der teilnehmenden Programmländer (EU) bzw. Partnerländer (non-EU)

• Praxisaufenthalt nach dem ersten Semester

• Praktikumsdauer: mindestens 2 Monate (60 Tage), maximal 12 Monate (360 Tage)

• Einhaltung der Bewerbungsfrist

• Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung

• Für THWS-Studierende gilt: Praktika mit einem monatlichen Entgelt ab 800 Euro werden bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt.

• Interinstitutionelle Vereinbarung (Inter-Institutional Agreement – IIA) mit der Gasthochschule

• Lehraufenthalt zwischen 2 und 60 Tagen (ohne Reisetage) in einem der teilnehmenden Programmländer (EU) bzw. zwischen 5 und 60 Tagen (ohne Reisetage) in einem der teilnehmenden Partnerländer (non-EU)

• Mindestens 8 Unterrichtsstunden

• Bewerbung um einen Erasmus+ Zuschuss vor dem Auslandsaufenthalt

• Konferenz- und Kongressteilnahmen, Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug sowie „reine“ Partnerbesuche können nicht über die STA-Programmlinien gefördert werden

• Eine parallele Finanzierung aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen

• Auslandsaufenthalt zwischen 2 und 60 Tagen (ohne Reisetage) in einem der teilnehmenden Programmländer (EU) bzw. zwischen 5 und 60 Tagen (ohne Reisetage) in einem der teilnehmenden Partnerländer (non-EU)

• Bewerbung um einen Erasmus+ Zuschuss vor dem Auslandsaufenthalt

• Konferenz- und Kongressteilnahmen, Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug sowie „reine“ Partnerbesuche können nicht gefördert werden

• Eine parallele Finanzierung aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen

Erasmus+ Förderung

Die von Seiten der EU gewährten Mobilitätszuschüsse orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und sind in drei Gruppen unterteilt.

Gruppen

Zielland

Erasmus+ Zuschuss SMS/Monat

(gültig ab WiSe 24/25)

Gruppe 1

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

600,00 EUR

Gruppe 2

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

540,00 EUR

Gruppe 3

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Gruppe

Zielland

Erasmus+ Zuschuss SMP/Monat

Erasmus+ Zuschuss STA+STT/Tag

1

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

750 EUR

180 EUR

2

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

690 EUR

160 EUR

3

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

640 EUR

140 EUR

STA/STT-Fahrtkostenzuschuss

Zusätzlich zu den genannten Tagessätzen werden Fahrtkosten erstattet, die abhängig von der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort europaweit einheitlich mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden

Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses.

 

10 bis 99 km

20 Euro

100 bis 499 km

180 Euro

500 bis 1.999 km

275 Euro

2.000 bis 2.999 km

360 Euro

3.000 bis 3.999 km

530 Euro

4.000 bis 7.999 km

820 Euro

8.000 km und mehr

1.500 Euro

Studierendenmobilität

Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach bis zu maximal 12 Monate gefördert werden.

Studium (SMS)

Für Studierende der THWS ist die Erasmus+ Förderung eines Studienaufenthalts von einem Semester auf maximal vier Monate und bei einem Studienaufenthalt von zwei Semesters auf maximal acht Monate begrenzt. Ein darüber hinausreichender Zeitraum wird als Zero-Grant-Zeitraum erfasst.

Praktikum (SMP)

Für Studierende der THWS ist die Förderung eines Praktikums auf maximal 4 Monate (120 Tage) begrenzt. Ein darüber hinausreichender Zeitraum wird als Zero-Grant-Zeitraum erfasst.

Personalmobilität Lehre (STA) und Fort-/Weiterbildung (STT)

Für THWS-Lehrende und Mitarbeitende ist die Erasmus+ Förderung auf maximal 5 aufeinanderfolgende aktive Tage (Arbeitstage) an der Gasthochschule bzw. aufnehmenden Einrichtung begrenzt.

Zusätzliche finanzielle Förderung von Reisetagen kann beantragt werden.

• Studierende nach Deutschland: Mobilitätszuschuss 850 Euro pro Monat

• Studierende aus Deutschland: Mobilitätszuschuss 700 Euro pro Monat

Hinweis: Für THWS Studierende sind Förderungen momentan ausschließlich für Mobilität in die Partnerländer Albanien und Jordanien möglich.

• Hochschulmitarbeiter nach Deutschland: Mobilitätszuschuss 160 Euro pro Tag

• Hochschulmitarbeiter aus Deutschland: Mobilitätszuschuss 180 Euro pro Tag

Zu diesen Fördersätzen kommt eine Reisekostenpauschale lt. EU-Entfernungsrechner:

  • Albanien: 275 Euro
  • Jordanien: 360 Euro

Studierendenmobilität

Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach bis zu maximal 12 Monate gefördert werden.

Studium (SMS)

Für Studierende der THWS ist die Erasmus+ Förderung für einen Studienaufenthalt (mindestens 2 Monate) auf ein Semester begrenzt. Bei einem zweisemestrigen Studienaufenthalt wird das zweite Semester als vollständiger Zero-Grant-Zeitraum erfasst.

Praktikum (SMP)

Für Studierende der THWS ist die Förderung von 2- bis 5-monatigen Praktika in einem der teilnehmenden Partnerländer möglich.

Personalmobilität Lehre (STA) und Fort-/Weiterbildung (STT)

Für THWS-Lehrende und Mitarbeiter ist die Erasmus+ Förderung von Aufenthalten zwischen 5 und 20 Tagen (je nach Vereinbarung) an einer Partnerhochschule möglich.

GREEN TRAVEL

Mobilität kann besonders innerhalb Europas emissionsarm gestaltet werden – nehmen Sie statt des Flugzeugs doch, wo möglich, den Zug, eine Fahrgemeinschaft oder den Bus. Der Weg ins Auslandssemester ist Teil der Erfahrung, macht den Aufbruch greifbar.

Das Erasmus+ Programm fördert das grüne Reise besonders. Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

Ihre Reise wird emissionsarm stattfinden?

Dann haben Sie innerhalb einer Erasmus+ Förderung die Möglichkeit, eine Zusatzförderung für „Green Travel“ zu erhalten.

Die finanzielle Zusatzförderung bei nachhaltigen Reisen wird über den Erasmus+ Fördervertrag geregelt. In der Ehrenwörtlichen Erklärung „Green Travel" sind alle Details zur Höhe des Zuschusses sowie die Kriterien für eine Qualifizierung erläutert. Das Dokument muss bei Interesse an der Beantragung des Top Ups vor Erstellung der Fördervereinbarung („Grant Agreement“) ausgefüllt und unterschrieben im Hochschulservice Internationales eingereicht werden.

Sie suchen nach Tipps, wie Sie Ihre Reise emissionsarm gestalten können?

Die Initiative Erasmus by train e.V. bietet Tipps und Planungshilfen: https://erasmusbytrain.eu
https://www.interrail.eu/de/interrail-passes

Das Toolkit ESN Green Erasmus für Ideen zur Umsetzung von Nachhaltigkeit vor, während und nach der Mobilität: https://www.greenerasmus.org/

 

 

„Fewer Opportunities“ – Erasmus+ für Inklusion und Diversität

Für studienbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden mit „Fewer Opportunities“ gibt es ab dem Wintersemester 2022/23 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auf Erhalt eines „Fewer Opportunities“ Top Ups. Diese Zusatzfördermöglichkeit wird vom Hochschulservice Internationales der THWS zusätzlich zum regulären Erasmus+ Monatszuschuss für Studierendenmobilität.

- Erstakademikerinnen und Erstakademiker 

- Erwerbstätige Studierende

- Studierende mit Kind(ern) bei Auslandsmobilität

- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Erläuterungen zu den einzelnen Zielgruppen, zu den genauen Voraussetzungen für den Erhalt des Top Ups sowie zu den Förderhöhen sind im Detail in der Ehrenwörtlichen Erklärung „Fewer Opportunities" erläutert. Das Dokument stellt gleichzeitig den Antrag auf Gewährung des Top Ups sowie einen Vertragsanhang der Erasmus+ Förderverträge dar.

Die Ehrenwörtliche Erklärung muss bei Interesse an der Beantragung des Top Ups ausgefüllt und unterschrieben im Hochschulservice Internationales eingereicht werden.

 

Äthiopien

Addis Ababa University

·    Angewandte Sozialwissenschaften

Ghana

KAAF University College

·    Kunststofftechnik und Vermessung

Cape Coast Technical University

·    Kunststofftechnik und Vermessung

Jordanien

German Jordanian University 

·    Architektur und  Bauingenieurwesen

·    Angewandte Sozialwissenschaften

·    Elektrotechnik

·    Gestaltung

·    Maschinenbau

·    Wirtschaftsingenieurwesen

·    Wirtschaftswissenschaften

Nigeria

University of Nigeria Nsukka 

·    Angewandte Sozialwissenschaften

Russland

St. Petersburg University of Management Technologies and Economics 

·    Wirtschaftsingenieurwesen

·    Wirtschaftswissenschaften

Plekhanov Russian University of Economics 

·    Wirtschaftswissenschaften

National Research University Higher School of Economics 

·    Informatik und Wirtschaftsinformatik

·    Wirtschaftsingenieurwesen

Südafrika

University of Cape Town

·    Angewandte Sozialwissenschaften

Uganda

Makerere University

·    Angewandte Sozialwissenschaften

Ukraine

Kyiv National University of Trade and Economics / State University of Trade and Economics

·    Wirtschaftswissenschaften

Kyiv National University of Construction and Architecture

·    Kunststofftechnik und Vermessung

Lesya Ukrainka Eastern European National University 

·    Kunststofftechnik und Vermessung

National Technical University Kharkiv Polytechnical Institute 

·    Elektrotechnik

·    Informatik und Wirtschaftsinformatik

·    Wirtschaftswissenschaften

 

 

Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt

Technical University of Applied Sciences Würzburg-Schweinfurt

Erasmus-Hochschul-Code: D WURZBUR03

Rechtlicher Vertreter der Hochschule: Prof. Dr. Jean Meyer, Präsident

Erasmus+ Hochschulkoordinator: Dr. Daniel Wimmer

Die Inklusion und Chancengleichheit potentieller Geförderter ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Dies gilt zum einen für Studierende und Mitarbeitende mit chronischer Erkankrung oder Behinderung als auch für Studierende und Mitarbeitende, die mit Kind ins Ausland gehen.

1. Realkostenantrag für Studierende und Mitarbeitende mit chronischer Erkankung oder Behinderung

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder einer chronischer Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können ein finanzielles Top Up ("Fewer Opportunities") zu ihrer Erasmus+ Förderung i. H. v. 250 Euro pro Monat beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter "Erasmus+ Förderung" auf dieser Seite.

Studierende und Mitarbeitende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder einer chronischer Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht, die über Erasmus+ gefördert werden, können außerdem einen gesonderten Antrag für einen Zuschuss zu den Realkosten stellen (Realkostenantrag):

Zuschuss: maximal 15.000 EU/Semester, max. 30.000 EUR/Jahr

Antragsfrist: mindestens 3 Monate vor Beginn der Auslandsmobilität (Hochschulservice Internationales - Weiterleitung an die NA DAAD)

Bei Förderung von Realkosten ist ein formloser Erfahrungsbericht nach der Mobilität bei der NA DAAD einzureichen.

2. Vorbereitende Reisen für Studierende und Mitarbeitende mit Behinderung oder mit einer chronischer Erkrankung

Teilnehmende am Erasmus+ Programm (Studierende und Mitarbeitende) mit einer Behinderung ab GdB 20 oder einer chronischen Erkrankung haben die Möglichkeit über den Hochschulservice Internationales bei der NA DAAD einen Realkostenantrag für eine vorbereitende Reise zu stellen. Vorbereitende Reisen sollen Studierende und Mitarbeitende mit Behinderung oder chronischer Erkankung dabei unterstützen, die Umstände vor Ort als Vorbereitung zu erkunden. Darüber hinaus kann maximal eine Person als Assistenz auf der Reise gefördert werden.

Zuschuss: max. 15.000 EUR

Antragsfrist: mindestens 3 Monate vor Reisebeginn (Hochschulservice Internationales - Weiterleitung an die NA DAAD)

Bei Förderung einer vorbereitenden Reie ist ein formloser Erfahrungsbericht nach der Mobilität bei der NA DAAD einzureichen.

3. Realkostenantrag für Eltern mit Kind (Studierende und Mitarbeitende)

Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können ein finanzielles Top Up ("Fewer Opportunities") zu ihrer Erasmus+ Förderung i. H. v. 250 Euro pro Monat beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter "Erasmus+ Förderung" auf dieser Seite.

Studierende und Mitarbeitende, die über Erasmus+ gefördert werden und mit ihren/m Kind/ern ins Ausland reisen, können außerdem einen gesonderten Antrag für einen Zuschuss zu den Realkosten stellen (Realkostenantrag):

Zuschuss: maximal 15.000 EU/Semester, max. 30.000 EUR/Jahr

Antragsfrist: mindestens 3 Monate vor Beginn der Auslandsmobilität (Hochschulservice Internationales - Weiterleitung an die NA DAAD)

Bei Förderung von Realkosten ist ein formloser Erfahrungsbericht nach der Mobilität bei der NA DAAD einzureichen.

Mit der Annahme des Learning Agreements durch die zuständige Prüfungskommission der Fakultät vor Beginn der Mobilität (und entsprechender Hinzuziehung während der Mobilität bei Änderungen) erfolgt seitens der THWS eine vollumfängliche Anrechnung der im Ausland erfolgreich erbrachten akademischen Leistungen.

Für die Anrechnung Ihrer Studienleistungen (inklusive Diploma Supplement) wenden Sie sich nach Rückkehr an die THWS mit Ihrem Antrag auf Anrechnung, dem vollständigen Learning Agreement (Part 1, 2 und 3) und dem Transcript of Records der Gasthochschule an die Prüfungskommission Ihrer Fakultät. Bei Fragen zum für den jeweiligen Studiengang geltenden Vorgehen für Anerkennung von im Ausland erbrachten akademischen Leistungen wenden Sie sich an die entsprechende Ansprechperson im Hochschulservice Studium.

Nach der Anerkennung Ihrer Leistungen durch die Prüfungskommission senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement (Part 1, 2 und 3) sowie Ihr Transcript of Records im pdf-Format an die für Sie zuständige Ansprechperson im HSIN.

Hinweis zu Erasmus+:
Im Kooperationsabkommen ist festgelegt, dass die jeweilige Gasthochschule automatisch binnen max. 3 Monaten nach Ende der Mobilität das Transcript of Records an die Heimathochschule des Austauschstudierenden versendet.

Bei unvergleichbaren Notensystemen erfolgt eine Umrechnung anhand der sogenannten „modifizierten bayerischen Formel“:

Note THWS = 1 + 3 x E-Note extern – A-Note extern

                                Z-Note extern – A-Note extern

 

mit nachfolgender Rundung auf die nächstliegende THWS-Note; dabei bedeuten: A-Note extern : die beste erreichbare Note, Z-Note extern : die schlechteste Note, die zum Bestehen der Prüfungsleistung führt, und E-Note extern : die erreichte (= anzurechnende) Note im Notensystem der anderen Hochschule/Institution.

Studierende, die von sexueller Diskriminierung, Belästigung und/oder Gewalt innerhalb der Hochschule betroffen sind oder waren, können sich in diesen Angelegenheiten an die Frauenbeauftragte der jeweiligen Fakultät oder an die Frauenbeauftragte der THWS, Frau Prof. Dr. Völkl-Wolf wenden. Diese bieten sowohl Beistand als auch persönliche Beratung - selbstverständlich streng vertraulich und anonym.

Beschwerdemöglichkeiten für Erasmus+ Outgoing- und Incoming-Studierende der THWS:
Wenn Sie im Rahmen von Erasmus+ an einer internationalen Partneruniversität studiert haben oder Ihr Auslandssemester im Rahmen von Erasmus+ KA 171 an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt verbringen und sich Schwierigkeiten im Bewerbungsprozess seitens der THWS oder bei der Abwicklung Ihrer Erasmus+ Förderung ergeben haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Daniel Wimmer

Diese Projekte werden mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.


Erasmus+ Charta for Education (ECHE) 

European Policy Statement (EPS) 


Hier gelangen Sie auf die Seite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn

E-Mail: erasmus[at]daad.de
Homepage: www.eu.daad.de