Personalmobilität zu Lehr, Fort- und Weiterbildungszwecken

Zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit von Hochschulen fördert die Europäische Kommission in der Programmlinie „Erasmus+ Personalmobilität“ sowohl Gastdozenturen an als auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aus Erasmus+ Partnerländern an die THWS.
Die Personalmobilität kann sowohl an der THWS (Incoming) wie auch umgekehrt an Erasmus+ Partnerhochschulen als Personalmobilität (Outgoing) stattfinden.
Gastpersonal von europäischen Partnerhochschulen der THWS in Erasmus+ Programmländern kann eine Erasmus+ Förderung bei der Heimathochschule (sending institution) beantragen. Der Hochschulservice Internationales der THWS unterstützt gern in der allgemeinen Vorbereitung und erstellt bei Bedarf ein Einladungsschreiben vor und eine Aufenthaltsbestätigung nach Ihrer Erasmus+ Mobilität.
Im Rahmen bilateraler Kooperationsabkommen mit nicht-europäischen Partnerhochschulen sind Personalaufenthalte an der THWS über das Programm Erasmus+ Mobilität zu Lehr, Fort- und Weiterbildungszwecken in Partnerländern förderbar.
Voraussetzungen
- Vorliegen einer interinstitutionellen Vereinbarung (Inter-Institutional Agreement – IIA)
Partnerländer, Partnerhochschulen, Fakultäten
Siehe Übersicht unter https://international.fhws.de/fhws-international/projekte-und-kooperationen/erasmus unter Erasmus+ Partnerhochschulen in NON-EU-Ländern - Dauer des Lehraufenthalts zwischen 5 Tagen und 60 Tagen (ohne Reisetage) an einer der teilnehmenden THWS Partnerhochschulen in Erasmus+ Partnerländern
- Physischer Aufenthalt an der THWS
- Kontaktaufnahme zur möglichen Erasmus+ Förderung möglichst 3 Monate vor Aufenthalt (Visumsantragszeiten beachten)
- Bewerbung um einen Erasmus+ Zuschuss spätestens 4 Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts
- Konferenz- und Kongressteilnahmen, Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug sowie „reine“ Partnerbesuche sind nicht förderfähig
- Eine parallele Finanzierung aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen
- Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Teilnehmende sind verpflichtet, den notwendigen Versicherungsschutz (Auslandskrankenversicherung, ggf. Haftpflicht- und Unfallversicherung) selbst zu organisieren. Zusätzlich zu den genannten Versicherungen wird eine Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Fahrausweisen und Gepäck empfohlen.
Finanzielle Förderung und deutsche Steuer-ID
Die Höhe der finanzielle Förderung richtet sich nach Reiseentfernung und dem innerhalb des Erasmus+ KA 171 Budgets möglichen Aufenthaltszeitraums.
Der Mindestaufenthaltszeitraum einer Personalmobilität an die THWS beträgt 5 Tage. Der maximal förderbare Aufenthaltszeitraum hängt vom gemeinsamen Erasmus+ KA 171 Budget der THWS mit der Partnerhochschule im Partnerland ab.
- Tag 1 – 14 : Individuelle Unterstützung in Höhe von of 160 Euro täglich (voller Tagessatz)
- Tag 15-60: Individuelle Unterstützung in Höhe von of 112 Euro täglich (70% des vollen Tagesatzes)
- Ein „special needs support” für Teilnehmende mit Einschränkungen oder Behinderungen ist zusätzlich verfügbar.
Zur Auszahlung des Erasmus+ Zuschusses ist seit 2024 eine deutsche Steuer-ID notwendig. Dies betrifft alle Personen, die im Laufe eines Kalenderjahres finanzielle Leistungen in einer Höhe von über 1.500 EUR (ab 2025: 3.000 EUR) von der THWS erhalten. Dies trifft auch zu, wenn mehrere Zahlungen unter 1.500 EUR (ab 2025: 3.000 EUR) erfolgen, wenn auf das Kalenderjahr gesehen die Summe der Zahlungen bei 1.500 EUR (ab 2025: 3.000 EUR) oder mehr liegt.
Die deutsche Steuer-ID muss für Personen, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, bei dem zuständigen Finanzamt am Aufenthaltsort in Deutschland beantragt werden. Einmal ausgestellt, ist die personenbezogene Nummer ein Leben lang gültig und kann für weitere Aufenthalte in Deutschland, unabhängig vom Aufenthaltsort, verwendet werden.
Informationen sowie das Antragsformular zur Beantragung der Steuer-ID erhalten alle Mobilitätsteilnehmenden von der THWS während der Vorbereitung auf ihren Aufenthalt. Die deutsche Steuer-ID ist dem Hochschulservice Internationales mitzuteilen, da ansonsten keine Auszahlung der finanziellen Förderung stattfinden kann.
Die Auszahlung des Erasmus+ Zuschusses erfolgt in Form einer Überweisung (keine Barauszahlung möglich) nach Ankunft an der THWS. Wir empfehlen die Überweisung auf ein Konto einer Onlinebank oder eine Bank im SEPA-Raum (z.B. eine Zwischenbank) um Komplikationen bei der Überweisung zu vermeiden.
Mobilitätszuschuss
Aufenthaltskostenzuschuss
Die Erasmus+ Förderung versteht sich als Beitrag zur Deckung der anfallenden Kosten, die durch die Lehrtätigkeit im Ausland entstehen. Eine Komplettdeckung der Reisekosten kann nicht garantiert werden.
Entsendeland | Zielland | Erasmus+ Zuschuss STA/STT Tagessatz |
Partnerland | Deutschland | 2022 KA171 und 2023 KA171: Tag 1-14: 160 EUR |
|
| 2022 KA171 und 2023 KA171: Tag 15-60: 112 EUR (=70% des Tagessatzes) |
Fahrtkostenzuschuss
Zusätzlich zu den genannten Tagessätzen werden Fahrtkosten erstattet, die abhängig von der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort europaweit einheitlich mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden
Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses.
Partnerland (Heimat) | Fahrtkostenzuschuss | |
2022 und 2023 KA171 | 2024 KA171 | |
Albanien, Ukraine | 275 EUR | 309 EUR |
Jordanien | 360 EUR | 395 EUR |
Äthiopien, Ghana, Indien Nigeria, Uganda, USA | 820 EUR | 1.188 EUR |
Mosambik, Südafrika | 1.500 EUR | 1.735 EUR |
Zusätzliche Fördermöglichkeiten für die Reise
1. Förderung von Reisetagen
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss wird auf den Tag genau berechnet und berücksichtigt die Tage, an denen Sie verpflichtend an der Gastinstitution anwesend sein müssen. Reine Reisetage können jedoch bei Bedarf gefördert werden, wenn ein finanzieller Bedarf dafür besteht. Die Förderung von bis zu zwei Reisetagen, kann beim Hochschulservice Internationales beantragt werden, z.B. wenn Sie einen Tag vor Programmstart anreisen müssen oder erst einen Tag nach Programmende abreisen können (an der THWS: ab dem Projekt 2023 KA171).
Sollten Sie Bedarf auf die Förderung von zusätzlichen Tagen haben, melden Sie dies über die Ehrenwörtliche Erklärung Reisetage / Green Travel. Diese ist unterschrieben vor Erstellung des Grant Agreements beim Hochschulservice Internationales der THWS einzureichen.
2. Green Travel
Ihre Reise wird emissionsarm stattfinden?
Dann haben Sie innerhalb einer Erasmus+ Förderung die Möglichkeit auf einen erhöhten Reisekostenzuschuss sowie die Förderung von zusätzlichen Reisetagen (Tage der individuellen Förderung).
- Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (Erasmus+ Programme Guide 2021, S. 318).
- Finanzielles Top-Up: Leicht erhöhter Reisekostenzuschlag und Förderung von bis zu 4 (Reise-)Tagen zusätzlich, wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigt wird.
Die finanzielle Zusatzförderung bei nachhaltigen Reisen wird über den Erasmus+ Fördervertrag geregelt. In der Ehrenwörtlichen Erklärung Reisetage / Green Travel sind alle Details zur Höhe des Zuschusses sowie die Kriterien für eine Qualifizierung erläutert.
Zur Beantragung des Green Travel Zuschusses muss die ausgefüllte und unterschriebene Ehrenwörtliche Erklärung vor Erstellung des Grant Agreements beim Hochschulservice Internationales der THWS eingereicht werden.
Erhöhter Green Travel Reisezuschuss:
Partnerland (Heimat) | Fahrtkostenzuschuss bei Green Travel | |
2022 und 2023 KA171 | 2024 KA171 | |
Albanien, Ukraine | 320 EUR | 417 EUR |
Jordanien | 410 EUR | 535 EUR |
Äthiopien, Ghana, Indien Nigeria, Uganda, USA | - | 1.188 EUR |
Mosambik, Südafrika | - | 1.735 EUR |
Lehre NON-EU: Erasmus+ Personalmobilität STA
Erasmus+ Staff Mobility for Teaching (STA)
Zielgruppe
- Dozentinnen/Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zu den entsendenden THWS-Partnerhochschulen in Erasmus+ Partnerländern stehen
- Dozentinnen/Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte
- Emeritierte Professorinnen/Professoren und Lehrende im Ruhestand
- Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (bzw. Auszubildende bei STT)
- Unternehmenspersonal
Ziele einer Erasmus+-Kurzzeitdozentur sind die Internationalisierung von Studium und Lehre an der THWS und der Gasthochschule sowie die Stärkung interinstitutioneller Partnerschaften und Netzwerke. Der Austausch von Fachwissen auf internationaler Ebene stärkt die europäische Dimension der Gasthochschule und bereichert ihr Lehrangebot. Durch diese Ergänzung vermitteln Gastdozierende ihr Fachwissen an Studierende, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme spielt dabei genauso eine Rolle wie der Austausch von Lehrinhalten und neuen innovativen Lehrmethoden.
Förderbar sind Lehrformate wie
- Seminare
- Vorlesungen
- Vorträge
- Tutorien
- Betreuung von Doktoranden
- Teilnahme an Rigorosa u.ä.
Ein förderfähiger Lehrauftrag
- muss mindestens 8 Unterrichtsstunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt umfassen. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
- muss in das reguläre Lehrangebot der THWS vollständig eingebunden sein.
- halbiert sich bei einer Kombination von STA mit STT Mobilität.
STA kombiniert mit STT
Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken kann mit Fort- und Weiterbildungszwecken kombiniert werden (STA&STT). In diesem Fall reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Aufenthaltswoche.
Fort-/Weiterbildung NON-EU: Erasmus+ Personalmobilität STT (Incoming)
Erasmus+ Staff Mobility for Training (STT)
Zielgruppe
- Nichtwissenschaftliches und wissenschaftliches Personal sowie Lehrbeauftragte der entsendenden THWS-Partnerhochschulen in Erasmus+ Partnerländern
Ziel ist die Stärkung der beruflichen und persönlichen Entwicklung von nichtwissenschaftlichem und wissenschaftlichem Hochschulpersonal auf internationaler Ebene. Durch die Bereitschaft, Gegenbesuche von Hochschulmitarbeitern zu empfangen und zu betreuen sollen internationale Netzwerke ausgebaut und vertieft werden.
Förderbar sind Weiterbildungsformate wie
- Job Shadowing
- Hospitationen
- Teilnahmen an Workshops, Seminaren, Sprachkursen und International Staff Weeks
Eine Förderung kann in der Regel immer erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden und ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind.
Schritte vor, während und nach der Personalmobilität aus Erasmus+ Partnerländern an die THWS
- Finden Sie die passende Erasmus+ Fördermöglichkeit für Ihren Aufenthalt an der THWS:
Bitte sprechen Sie sich mit Ihrer Ansprechperson der empfangenden Fakultät/Institution der THWS über die Möglichkeiten einer Mobilität an der THWS im Rahmen der Erasmus+ Programms ab. Sie*Er wird mit dem Hochschulservice Internationales der THWS Kontakt aufnehmen, um die Fördermöglichkeiten der Mobilität zu besprechen.
Die Höhe der finanziellen Förderung richtet sich wie oben beschreiben nach Reiseentfernung und dem innerhalb des Erasmus+ KA 171 Budgets möglichen Aufenthaltszeitraums.
Erasmus+ Optionen:- Erasmus+ Staff Mobility for Training (STT)
- Erasmus+ Staff Mobility for Teaching (STA) / 8 Stunden Lehrdeputat pro Aufenthaltswoche
- Erasmus+ Staff Mobility for Teaching combined with Training (STA&STT) /4 Stunden Lehrdeputat pro Aufenthaltswoche
- Einladungsschreiben und Visum:
Bitte beantragen Sie das Einladungsschreiben wie folgt über unser MoveON Portal:
Bitte füllen Sie im THWS MoveON Portal das Formular zur Registrierung Ihrer Staff Mobilität aus. Mit der Registrierung wird gleichzeitig das Einladungsschreiben beantragt.
Das Einladungsschreiben wird entsprechend Ihren Angaben erstellt und Ihnen per E-Mail übermittelt. Bitte achten Sie deshalb auf korrekte Angaben. Sollten Sie das Originaldokument benötigen, kann es zusätzlich per Post zugesendet werden. In diesem Fall informieren Sie uns bitte. Das Einladungsschreiben kann zur Beantragung des Visums verwendet werden. - Erasmus+ Mobility Agreement:
Während Sie auf das Visum warten, stimmen Sie sich bitte bereits über die Inhalte des Erasmus+ Mobility Agreements mit Ihrer Ansprechperson der empfangenden Fakultät/Institution innerhalb der THWS ab. Das Mobility Agreement muss ausgefüllt und von Ihnen, der Erasmus+ Ansprechperson an Ihrer Heimat-Hochschule sowie Ihrer Ansprechperson der empfangenden Fakultät/Institution innerhalb der THWS unterschrieben werden. Bitte wählen Sie das zu Ihrer Mobilität passende Mobility Agreement aus:
Erasmus+ Mobility Agreement for Staff Mobility for Training (STT)
Erasmus+ Mobility Agreement for Staff Mobility for Teaching (STA)
Erasmus+ Mobility Agreement for Staff Mobility for Teaching combined with Training (STA&STT)
Sechs Wochen vor Beginn des angegebenen Startdatums wird zur Bestätigung Ihres Aufenthaltes eine automatische E-Mail aus MoveON an Sie versendet, mit einem Link zum Folgeformular für Incoming Staff Mobilitäten.
Bitte füllen Sie dieses bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Aufenthaltes an der THWS aus und schicken Sie es ab. Im Rahmen dieser Abfrage ist ein Upload des Mobility Agreements erforderlich. - Falls notwendig: Beantragung einer deutschen Steuer-ID
Dieser Schritt ist notwendig, falls Sie noch keine deutsche Steuer-ID haben. Diese ist zwingend erforderlich, damit die THWS die Zahlung des Erasmus+ Zuschusses vornehmen kann (s. Finanzielle Förderung und deutsche Steuer-ID).
Sollten Sie von einem früheren Aufenthalt in Deutschland (nicht zwingend an der THWS) bereits eine deutsche Steuer-ID besitzen, ist dieser Schritt hinfällig, da die deutsche Steuer-ID ein Leben lang gültig ist und nicht für jeden Aufenthalt neu beantragt werden muss. Bitte tragen Sie Ihre Steuer-ID im entsprechenden Feld in MoveON (Schritt 2 & 3) ein.
Sollten Sie noch keine deutsche Steuer-ID haben, kontaktieren Sie bitte den Hochschulservice Internationales (barbara.mueller-scheuring[at]thws.de), damit der Antrag auf Ausstellung der Steuer-ID gemeinsam beim zuständigen Finanzamt gestellt werden kann. Die Ausstellung der Steuer-ID beim Finanzamt kann bis zu 4 Wochen dauern, daher ist ein frühzeitiger Antrag, jedoch spätestens 4 Wochen vor Mobilitätsbeginn, zu empfehlen, da sich der Zeitpunkt der Auszahlung sonst verspäten wird.
- Erasmus+ Grant Agreement, Auszahlung Mobilitätszuschuss, Confirmation of Stay, EU-Survey
Nachdem wir Ihre finalen Angaben über das MoveON Portal vollständig erhalten haben, bereiten wir das Erasmus+ Grant Agreement, die Fördervereinbarung im Rahmen des Erasmus+ Programms, vor, das Ihre Rechte und Pflichten in Hinsicht auf die Erasmus+ Förderung sowie die finanziellen Details Ihrer Erasmus+ Mobilität festlegt.
Wir senden Ihnen das Grant Agreement vorab per Mail und benötigen einen Scan desunterschriebenen Dokuments von Ihnen zurück. Bei Ankunft bestätigen Sie die Unterschrift im Original in zweifacher Ausführung.
Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt, wie im Grant Agreement festgelegt, per Überweisung nach Ihrer Ankunft.
Vor Ihrer Abreise erhalten Sie vom Hochschulservice Internationales der THWS eine Confirmation of Stay über die Dauer des Aufenthaltszeitraums Ihrer Erasmus+ Mobilität.
Alle Teilnehmenden des Erasmus+ Programms sind dazu verpflichtet, über das Beneficiary Tool (BM) an dem EU-Survey, einer Befragung der Europäischen Kommission zur Evaluierung des Auslandsaufenthalts, teilzunehmen. Hierzu erhalten Sie am Ende des Auslandsaufenthalts vom BM eine E-Mail mit einem Link und der Aufforderung, innerhalb von 30 Tagen an der Onlineumfrage teilzunehmen.