Zulassungsvoraussetzungen
Für deutsche und englische Studiengänge gelten verschiedene Zulassungsvoraussetzungen. Dies betrifft insbesondere die Sprachvoraussetzungen. Bitte wählen Sie daher im Folgenden, ob Sie sich für einen deutschsprachigen oder einen englischsprachigen Studiengang interessieren.
Zulassungsvoraussetzungen für deutschsprachige Studiengänge
1) Hochschulzugangsberechtigung
Um in Deutschland studieren zu können benötigt jeder Studierende eine Hochschulzugangsberechtigung. Für Studienbewerber mit deutschem Schulabschluss ist das der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), der fachgebundenen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der allgemeine/fachgebundene Zugang für besonders qualifizierte Berufstätige. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Infoblatt Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte.
Für Studierende aus dem Ausland sind die Voraussetzungen von Land zu Land sehr unterschiedlich. Wichtigstes Kriterium für die Anerkennung in Deutschland ist, dass das Bildungsniveau nach dem Schulabschluss in etwa mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist. Daher ist es möglich, dass man nach dem Schulabschluss noch zusätzlich im Heimatland studieren muss, um eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland zu erhalten.
Auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen für ihr jeweiliges Land. Auch die Datenbank der Kultusministerkonferenz (anabin) bietet Informationen, allerdings sind diese nur auf Deutsch verfügbar. Uni-assist.de bietet für einige Länder eine ausführliche Übersicht über die Anerkennung von Bildungsabschlüssen in Deutschland.
2) Sprachvoraussetzungen
Der Nachweis über die entsprechende Unterrichtssprache muss grundsätzlich spätestens bis zur Einschreibung (Ende September für das Wintersemester oder Anfang März für das Sommersemester) vorgelegt werden. Nähere Regelungen hierzu enthält ebenfalls die Immatrikulationssatzung der THWS.
Für ein Studium in deutscher Sprache müssen deutsche Sprachkenntnisse min. auf Niveau B2 nachgewiesen werden. Für deutsche Muttersprachler oder Bewerbungen mit deutschsprachigem (Schul-)Abschluss gilt: Es genügt ein Dokument der Schule bzw. Hochschule, aus dem hervorgeht, dass der Schul- oder Studienabschluss in deutscher Sprache erworben wurde.
An der THWS werden Nachweise über Sprachkenntnisse insbesondere durch folgende Sprachtest und Niveaustufen akzeptiert:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH)
- Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber (TestDaF)
- Prüfungsteil „Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
- Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)
- Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden
- Goethe-Zertifikat
- Deutsche Sprachprüfung des Sprachen- & Dolmetscher Instituts München (SDI)
- telc Deutsch-Zertifikat
- UNIcert®-Zertifikat
- An der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt erworbene Nachweise
Eine Auflistung der konkreten Anforderungen für die jeweiligen Niveaustufen der Sprachzertifikate finden Sie auf der THWS Website.
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Studiengänge deutsche Sprachkenntnisse in anderen Niveaustufen vorgegeben sind. Näheres ist der Übersicht über die sprachlichen Eingangsvoraussetzungen nach Studiengängen zu entnehmen.
Informationen zu den benötigten Niveaus der Sprachtests und eine Auflistung der akzeptierten Sprachnachweise finden Sie bei Campus Sprache.
3) Weitere Zulassungsvoraussetzungen
Je nach Studiengang müssen unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Bitte informieren Sie sich in den Steckbriefen der jeweiligen Studiengänge, ob Sie zusätzlich zu den hier aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen noch weitere Voraussetzungen erfüllen müssen.
Zulassungsvoraussetzungen für englischsprachige Studiengänge
1) Hochschulzugangsberechtigung
Um in Deutschland studieren zu können benötigt jeder Studierende eine Hochschulzugangsberechtigung. Für Studienbewerber mit deutschem Schulabschluss ist das der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), der fachgebundenen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der allgemeine/fachgebundene Zugang für besonders qualifizierte Berufstätige. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Infoblatt Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte.
Für Studierende aus dem Ausland sind die Voraussetzungen von Land zu Land sehr unterschiedlich. Wichtigstes Kriterium für die Anerkennung in Deutschland ist, dass das Bildungsniveau nach dem Schulabschluss in etwa mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist. Daher ist es möglich, dass man nach dem Schulabschluss noch zusätzlich im Heimatland studieren muss, um eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland zu erhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Bewerber aus einigen Ländern oder Bewerber mit bestimmten Abschlüssen keinen direkten Hochschulzugang in Deutschland. Diese Bewerber müssen ein Studienkolleg (Vorbereitungskurs) in Deutschland absolvieren. Nach dem erfolgreichen Bestehen des Studienkollegs hat der Bewerber einen fachgebundenen Hochschulzugang.
Auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen für ihr jeweiliges Land. Auch die Datenbank der Kultusministerkonferenz (anabin) bietet Informationen, allerdings sind diese nur auf Deutsch verfügbar. Uni-assist.de bietet für einige Länder eine ausführliche Übersicht über die Anerkennung von Bildungsabschlüssen in Deutschland.
2) Sprachvoraussetzungen
Der Nachweis über die entsprechende Unterrichtssprache muss grundsätzlich spätestens bis zur Einschreibung (Ende September für das Wintersemester oder Anfang März für das Sommersemester) vorgelegt werden. Nähere Regelungen hierzu enthält ebenfalls die Immatrikulationssatzung der THWS.
Deutsche Sprachkenntnisse
Auch für ein Studium in englischer Sprache müssen deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, allerdings auf einem niedrigen Niveau bis Ende des 2. Semesters. Für deutsche Muttersprachler oder Bewerbungen mit deutschsprachigem (Schul-)Abschluss gilt: Es genügt ein Dokument der Schule bzw. Hochschule, aus dem hervorgeht, dass der Schul- oder Studienabschluss in deutscher Sprache erworben wurde.
An der THWS werden Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse insbesondere durch folgende Sprachtest und Niveaustufen akzeptiert
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH)
- Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber (TestDaF)
- Prüfungsteil „Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
- Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden
- Goethe-Zertifikat
- Deutsche Sprachprüfung des Sprachen- & Dolmetscher Instituts München (SDI)
- telc Deutsch-Zertifikat
- UNIcert®-Zertifikat
- An der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt erworbene Nachweise
Weiterhin werden alle Sprachtests mit den entsprechenden Niveaustufen akzeptiert, die unter den Zulassungsvoraussetzungen für deutsche Studiengänge aufgelistet sind.
Bitte beachten Sie: Bewerber für die englischen Bachelorstudiengänge Business and Engineering, Logistics, Mechatronics und Robotics können auch Sprachkurse an der THWS belegen (UniCert A2) und ihre deutschen Sprachkenntnisse bis zum Ende des zweiten Semesters nachweisen. Informationen zu den entsprechenden Sprachniveaus finden sie bei Campus Sprache.
Englische Sprachkenntnisse
Für die Immatrikulation in einem englischsprachigen Studiengang sind im Regelfall englische Sprachkenntnisse zumindest auf Niveau B2 nachzuweisen.
An der THWS werden Nachweise über englische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 insbesondere durch folgende Sprachtests und Niveaustufen akzeptiert:
- Gültiges TOEFL IBT® Testergebnis mit mind. 83 Punkte (internet-based)
- Gültiges IELTS Testergebnis mit mind. 6,0 Punkte
- Cambridge First Certificate in English (FCE) bzw. B2 First, mind. Grade C
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) bzw. C1 Advanced, mind. Level B2
- UNIcert®-Zertifikat, mind. Stufe II (mind. UNIcert®-II)
- Sprachnachweis der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, Englisch mind. auf Niveau B2
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Studiengänge englische Sprachkenntnisse in anderen Niveaustufen vorgegeben sind. Näheres ist der Übersicht über die sprachlichen Eingangsvoraussetzungen nach Studiengängen zu entnehmen.
Informationen zu den benötigten Niveaus der Sprachtests und eine Auflistung der akzeptierten Sprachnachweise finden Sie bei Campus Sprache.
Für englische Muttersprachler oder Bewerbungen mit englischsprachigem (Schul-)Abschluss gilt: Es genügt ein Dokument der Schule bzw. Hochschule, aus dem hervorgeht, dass der Schul- oder Studienabschluss in englischer Sprache erworben wurde.
Für Bewerbungen mit deutschen Schulabschluss gilt: Das Niveau B2 liegt vor,
- wenn das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mindestens die Note "ausreichend" in der fortgeführten Fremdsprache (d.h. in der ersten oder zweiten Fremdsprache des Gymnasiums oder auf entsprechendem Niveau einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Schulart) ausweist oder
- wenn das Zeugnis der Fachhochschulreife einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Fachoberschule bzw. Berufsoberschule mindestens die Note "ausreichend" in der betreffenden Sprache ausweist. Alternativ kann das Niveau B2 auch durch ein anderes offizielles Dokument nachgewiesen werden.
3) Vorpraktikum
Diese Zulassungsvoraussetzung betrifft nur die englischen Bachelorstudiengänge Business and Engineering und Mechatronics.
In den folgenden Dokumenten haben wir die wichtigsten Informationen über die jeweiligen Vorpraktika für Sie zusammengefasst:
Übersicht Vorpraktikum Business and Engineering
Übersicht Vorpraktikum Mechatronics
4) Weitere Zulassungsvoraussetzungen
Je nach Studiengang müssen unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Bitte informieren Sie sich in den Steckbriefen der jeweiligen Studiengänge ob Sie zusätzlich zu den hier aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen noch weitere Voraussetzungen erfüllen müssen.