Internationale Studentin und internationaler Student im Studiengang Robotik

BIP - Informationen für Studierende


Als Studierende der THWS haben Sie die Möglichkeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung an einem Blended Intensive Programme teilzunehmen.

Findet die Präsenzphase Ihres BIPs an einer Erasmus+ Partnerhochschule statt, können Sie beim HSIN eine finanzielle Förderung aus Erasmus+ für die Zeit an der Partnerhochschule erhalten.

Für die Förderung aus Erasmus+ sind vor, während und nach Ihrer Auslandsmobilität einige Schritte notwendig, die Sie im Folgen hier nachlesen können. 

Kennen Sie schon unsere BIP Checkliste für THWS Studierende?

Blended Intenstive Programmes (BIP)

  • Studienaufenthalt an einer europäischen Partnerhochschule der THWS
  • Vollimmatrikulation an der THWS
  • Dauer des Auslandsstudienaufenthalts: mindestens 5 Tage, maximal 30 Tage
  • Einhaltung der Bewerbungsfristen
  • Auslandskrankenversicherung (obligatorisch für Studierende der THWS)

Sie erhalten einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten.*

Der Zuschuss wird tagegenau berechnet.

 

Mobilitätsdauer

Projekt 2022 (KA131)

Projekt 2023 (KA131)

Tag 1 – 14

70 EUR/Tag

79 EUR/Tag

Tag 15 – 30

50 EUR/Tag

56 EUR/Tag

 

Mögliche Top Ups (zusätzliche Fördermöglichkeiten) für Studierende:

  • Fewer Opportunities*: einmalig 100 EUR (Aufenthalte bis 14 Tage) ODER einmalig 150 EUR (Aufenthalte ab 15 Tage) + Reisekostenzuschuss abhängig von der Reisedistanz
  • Green Travel:  einmalig 50 EUR + bis zu 4 zusätzliche Tage je nach Reisedauer

 *Mobilitätszuschüsse aus Erasmus+ sind abhängig von der Verfügbarkeit des entsprechenden THWS Budgets. BIPs im Sommersemester 2024 werden aus dem Projekt 2022 gefördert, BIPs im Wintersemester 2024/25 werden aus dem Projekt 2023 gefördert.

GREEN TRAVEL

Studierendenmobilität kann besonders innerhalb Europas emissionsarm gestaltet werden – nehmen Sie statt des Flugzeugs doch, wo möglich, den Zug, eine Fahrgemeinschaft oder den Bus. Der Weg ins Auslandssemester ist Teil der Erfahrung, macht den Aufbruch greifbar.

Tipps:
Die Initiative Erasmus by train e.V. bietet Tipps und Planungshilfen: https://erasmusbytrain.eu
https://www.interrail.eu/de/interrail-passes

Das Toolkit ESN Green Erasmus für Ideen zur Umsetzung von Nachhaltigkeit vor, während und nach der Mobilität: https://www.greenerasmus.org/

Ihre Reise wird emissionsarm stattfinden?
Dann haben Sie innerhalb einer Erasmus+ Förderung ab dem Wintersemester 2022/23 die Möglichkeit auf ein „Green Travel“ Top-Up

- Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (Erasmus+ Programme Guide 2021, S. 318).

- Finanzielles Top Up: Möglichkeit auf einmalig 50 EUR und Förderung von bis zu 4 (Reise-)Tagen zusätzlich

Die finanzielle Zusatzförderung bei nachhaltigen Reisen wird über den Erasmus+ Fördervertrag geregelt. In der Ehrenwörtlichen Erklärung „Green Travel" sind alle Details zur Höhe des Zuschusses sowie die Kriterien für eine Qualifizierung erläutert. Das Dokument muss bei Interesse an der Beantragung des Top Ups bis spätestens 01. Dezember für Mobilitäten im darauffolgenden Sommersemester und bis spätestens 01. Juli für Mobilitäten im darauffolgenden Wintersemester ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail im Hochschulservice Internationales eingereicht werden.

„Fewer Opportunities“ – Erasmus+ für Inklusion und Diversität

Für studienbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden mit „Fewer Opportunities“ gibt es ab dem Wintersemester 2022/23 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auf Erhalt eines „Fewer Opportunities“ Top Ups. Diese Zusatzfördermöglichkeit wird vom Hochschulservice Internationales der THWS zusätzlich zum regulären Erasmus+ Monatszuschuss für Studierendenmobilität.

- Erstakademikerinnen und Erstakademiker 

- Erwerbstätige Studierende

- Studierende mit Kind(ern) bei Auslandsmobilität

- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Erläuterungen zu den einzelnen Zielgruppen, zu den genauen Voraussetzungen für den Erhalt des Top Ups sowie zu den Förderhöhen sind im Detail in der Ehrenwörtlichen Erklärung „Fewer Opportunities" erläutert. Das Dokument stellt gleichzeitig den Antrag auf Gewährung des Top Ups sowie einen Vertragsanhang der Erasmus+ Förderverträge dar.

Die Ehrenwörtliche Erklärung muss bei Interesse an der Beantragung des Top Ups bis spätestens 01. Dezember für Mobilitäten im darauffolgenden Sommersemester und bis spätestens 01. Juli für Mobilitäten im darauffolgenden Wintersemester ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail im Hochschulservice Internationales eingereicht werden.

Das Learning Agreement ist

- die Vereinbarung zwischen den Austauschstudierenden, der Heimathochschule und der Gasthochschule, in der alle Kurse aufgeführt werden, die Studierende an der Partnerhochschule absolvieren werden,
- deshalb Voraussetzung für die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Auslandssemester,
- elementarer Bestandteil der Erasmus+ Zuschussvereinbarung!

Das Learning Agreement besteht immer aus einem ersten Teil, der vor dem Auslandsaufenthalt vorliegen muss. Falls sich während des Aufenthaltes Änderungen ergeben, muss außerdem eine zweite Version („Changes to the Agreement“) erstellt und genehmigt werden.
Für Auslandssemester innerhalb der Erasmus+ Programmländer („Auslandssemester EU“) wird ab dem WiSe 22/23 das digitale Learning Agreement (DiLA) genutzt. Hierfür erhalten Studierende im Lauf der Vorbereitungen auf ihr Auslandssemester eine E-Mail-Aufforderung zum Initiieren des digitalen Learning Agreements über das Portal MoveON, über das bereits die Bewerbung auf das Auslandssemester beim HSIN stattfand. Erst nach Erhalt dieser E-Mail ist die Möglichkeit im MoveON Portal freigeschaltet.
Wie Studierende nach Erhalt der E-Mail Aufforderung vorgehen, ist in der ausführlichen Anleitung für das Erstellen des digitalen Learning Agreement in MoveON beschrieben. Darin werden Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung des Learning Agreements geführt.

In Einzelfällen kann es sein, dass die technischen Voraussetzungen an der Partnerhochschule noch kein Digitales Learning Agreement (DiLA) möglich machen. In diesem Fall informiert Sie Ihre HSIN-Ansprechperson, dass Sie eine analoge Word-Vorlage des Learning Agreements ausfüllen.

Bei Erfüllung der Auswahlkriterien Ihrer Fakultät kann die Erasmus+ Förderung erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden und Gelder vorhanden sind.

  1. Fakultätsinterne Bewerbung: Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Fakultät oder den bei der/dem Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultäten über Blended Intensive Progammes, an denen Ihre Fakultät beteiligt ist und durchlaufen Sie den internen Fakultätsbewerbungsprozess.
  2. Nach Auswahl an der Fakultät: Legen Sie die ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Annahmeerklärung der/dem Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät zur Unterschrift vor.
  3. Der/die Dozierende, der das BIP an der THWS begleitet, meldet Ihren Teilnahmewunsch beim HSIN an. Dieser Schritt ist obligatorisch für Ihre Teilnahme an einem BIP.
  4. Bewerbung beim Hochschulservice Internationales: Bewerben Sie sich über das Portal MoveON. Hierbei laden Sie folgende Dokumente hoch:

Zusätzlich zu den Informationen im Bewerbungsformular können Sie sich hier die Sicherheitsbelehrung und die Hinweise zur Versicherungspflicht für Ihre Unterlagen herunterladen.
Weitere Informationen zur Versicherung finden Sie hier: Versicherung

  1. Nach diesen Schritten wird der Hochschulservice Internationales Sie an der Partnerhochschule nominieren. Die Gasthochschule wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen die notwendigen Informationen für Ihre persönliche Anmeldung zur Verfügung stellen. Sie müssen sich daraufhin eigenständig an der Partnerhochschule für das BIP registrieren. Bitte beachten Sie, dass wir und die Partnerhochschule Sie künftig vorrangig über Ihre THWS-Studierenden-Mailadresse anschreiben werden. Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Postfach oder richten sich eine entsprechende Weiterleitung ein.
  2. Nach erfolgreicher Bewerbung an der Partnerhochschule senden Sie der für Sie zuständigen Ansprechperson im HSIN eine Annahmebestätigung oder Einladung der Gasthochschule.
  3. Sie erhalten eine E-Mail-Aufforderung zum Initiieren des digitalen Learning Agreements über das Portal MoveON, über das bereits die Anmeldung für das BIP beim HSIN stattfand. Erst nach Erhalt dieser E-Mail ist die Möglichkeit im MoveON Portal freigeschaltet.
  4. Wie Studierende nach Erhalt der E-Mail Aufforderung vorgehen, ist in der ausführlichen Anleitung für das Erstellen des digitalen Learning Agreement in MoveOn beschrieben. Darin werden Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung des Learning Agreements geführt.
  5. Das Dokument muss vor Beginn der Präsenzphase von Ihnen erstellt sowie von der Heimathochschule (THWS) und Ihrer Gasthochschule digital genehmigt und signiert vorliegen. Das Dokument ist für alle Austauschstudierenden wichtig, um die Anrechnung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen zu ermöglichen. Außerdem ist das Learning Agreement ein elementarer Bestandteil Ihrer Erasmus+ Zuschussvereinbarung!
  6. Bitte senden Sie einen Nachweis zur Auslandskrankenversicherung (bspw. Kopie des Versicherungsscheins) im pdf-Format an die für Sie zuständige HSIN-Ansprechperson.
  7. Sie erhalten vom Hochschulservice Internationales ein Erasmus+ Grant Agreement, die Fördervereinbarung im Rahmen des Erasmus+ Programms, in zweifacher Ausfertigung. In diesem Dokument sind alle Bedingungen für den Auslandsaufenthalt sowie die Höhe der Erasmus+ Förderung geregelt. Bitte lesen Sie das Dokument aufmerksam durch.
  8. Nach Unterzeichnung des Grant Agreements senden Sie ein Exemplar postalisch an den HSIN zurück, erst dann wird die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
  9. Bitte denken Sie unbedingt an die Rückmeldung an der THWS. Wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus, eine finanzielle Förderung ist dann nicht mehr möglich. Bereits ausgezahlte Fördermittel müssen in diesem Fall zurückgezahlt werden.

Confirmation of Stay: lassen Sie sich mit der Confirmation of Stay nach Ankunft an der Partnerhochschule vom dortigen International Office Ihre Teilnahme am BIP bestätigen und senden Sie das Dokument per E-Mail an die für Sie zuständige Ansprechperson im Hochschulservice Internationales. 

  1. Alle Teilnehmenden am Erasmus+ Programm sind dazu verpflichtet, über das Beneficiary Module (BM) an dem EU-Survey, einer Befragung der Europäischen Kommission zur Evaluierung des Auslandsaufenthalts, teilzunehmen. Hierzu erhalten Sie am Ende des Auslandssemesters vom BM eine E-Mail mit einem Link und der Aufforderung, innerhalb von 30 Tagen an der Onlineumfrage teilzunehmen. Wir bitten Sie, diese Umfrage gewissenhaft auszufüllen.
  2. Nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts senden Sie bitte so bald wie möglich folgende Dokumente per Mail an die zuständige Ansprechperson im HSIN:

Eine Einreichung der genannten Dokumente ist im Rahmen der Erasmus+ Förderung verpflichtend.

  1. Bitte stellen Sie außerdem zeitnah nach Abschluss des BIPs Ihren formalen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen über Ihre Prüfungskommission und den Hochschulservice Studium.

Ansprechpartner

Elke Heim
Elke Heim

Länder A - K

Elke Heim

Raum T.0.05
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg

E-Mail elke.heim[at]thws.de

 

 

 

Thorsten Ziegler
Thorsten Ziegler

Länder L - Z

Thorsten Ziegler

Hochschulgebäude 21
Raum 21.1.17
Niederwerner Str. 96
97421 Schweinfurt

E-Mail thorsten.ziegler[at]thws.de

 

 

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