Internationale Studentin und internationaler Student arbeiten an einem Laptop

Studium EU - Erasmus+ Studierendenmobilität SMS

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Wenn Sie sich für ein Studiensemester an einer THWS-Partnerhochschule in der EU entscheiden, stehen Ihnen die Fördermaßnahmen des Programms Erasmus+ Mobilität mit Programmländern offen. Diese Förderung erfolgt in der Regel automatisch mit der Bewerbung um einen Studienplatz, wenn die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden und Gelder vorhanden sind. Der Erasmus+ Zuschuss variiert je nach Zielland.

Vorteile eines Erasmus+ Studienaufenthalts:
• Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule (hierzu zählen nicht evtl. Versicherungskosten, studentische Sozialbeiträge, Kosten für den Gebrauch von Lehrmaterialien)
• Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
• Finanzielle Unterstützung
• Individuelle Betreuung an der Gasthochschule
• Kostenlose Online-Sprachförderung (OLS)
• Sondermittel für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder für Studierende mit Kind

Kennen Sie schon unsere Checkliste Auslandssemester EU?

• Studienaufenthalt an einer europäischen Partnerhochschule der THWS
• Vollimmatrikulation an der THWS
• Bachelor: Auslandsstudienaufenthalt ab dem 3. Fachsemester
• Master: Auslandsstudienaufenthalt ab dem 1. Fachsemester Bitte beachten Sie aber auch die Empfehlungen Ihrer Fakultät, da durch die Module Ihres Studiengangs bestimmte Zeitpunkte eventuell besser oder schlechter für einen Auslandsaufenthalt geeignet sind.
• Dauer des Auslandsstudienaufenthalts: mindestens 3 Monate, maximal 12 Monate je Studienabschnitt
• Einhaltung der Bewerbungsfristen
• Auslandskrankenversicherung (obligatorisch für Studierende der THWS)

Die THWS hat seit über 20 Jahren ein sehr enges Netz an Partnerhochschulen geknüpft, die von ihrer Struktur, ihrem fachlichen Angebot und ihrer akademischen Qualität unseren eigenen Standards entsprechen.

Freemover

Sollte Ihnen keine der THWS-Partnerhochschulen zusagen, haben Sie die Möglichkeit, als „Freemover“ Ihren Auslandsaufenthalt selbst zu organisieren und an eine Hochschule Ihrer Wahl zu gehen. Bedenken Sie hierbei, dass die eigenständige Organisation des Aufenthalts mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist und dass anfallende Studiengebühren selbst getragen werden müssen.

Eine gute Vorbereitung und Absprache mit dem Auslandsbeauftragen Ihrer Fakultät ist dringend zu empfehlen. Den Auslandsstudienaufenthalt melden Sie bitte beim Hochschulservice Internationales über das Portal MoveON (Freemover) an und schreiben uns eine kurze E-Mail.

Zur finanziellen Unterstützung des Freemover-Aufenthalts können Sie sich beim HSIN um ein PROMOS-Stipendium bewerben.

Sie erhalten einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten, der je nach Zielland variiert. Bei der Zuschussberechnung entspricht ein Monat 30 Tagen. Der Zuschuss wird tagegenau anteilig berechnet.

Gruppen

Zielland

Erasmus+ Zuschuss SMS/Monat

(gültig ab WiSe 22/23)

Gruppe 1

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

600,00 EUR

Gruppe 2

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

540,00 EUR

Gruppe 3

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

490,00 EUR

 

Aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten in vielen Ländern gibt es ab dem Wintersemester 2024/25 einige neue Länderguppenzugehörigkeiten, die sich auf die Höhe der Förderraten für auswirken:

Gruppen

Zielland

Erasmus+ Zuschuss SMS/Monat

(gültig ab WiSe 24/25)

Gruppe 1

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

600,00 EUR

Gruppe 2

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

540,00 EUR

Gruppe 3

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Der Erasmus+ Zuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt: 80 % der Förderung vor dem Auslandsaufenthalt, die restlichen 20 % nach dem Auslandsaufenthalt.

• Die Mindestdauer des Studienaufenthalts beträgt 2 Monate (60 Tage)
• Erasmus+ Förderung ist pro Studienabschnitt (Bachelor / Master / Promotion/Ph.D.) mehrmals bis zu maximal 12 Monaten (360 Tage) möglich. Auf das Erasmus+ Zeitkontingent wird der finanziell geförderte Zeitraum einschließlich der Zero Grant-Anteile (nicht-geförderter Aufenthaltszeitraum) angerechnet. Beispiel: Während des Bachelorstudiums wurde ein Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt mit einer Gesamtdauer von 6 Monaten und 4 Tagen absolviert, somit verbleiben im Erasmus-Zeitkontingent noch 5 Monate und 26 Tage. Bei der Bewerbung um eine weitere Erasmus+ Förderung im gleichen Studienzyklus ist zu beachten, dass der verbliebene Zeitraum nicht überschritten wird.
• Für Studierende der THWS ist die Erasmus+ Förderung eines Studienaufenthalts von einem Semester auf maximal vier Monate und bei einem Studienaufenthalt von zwei Semesters auf maximal acht Monate begrenzt. Ein darüber hinausreichender Zeitraum wird als Zero-Grant-Zeitraum (nicht-geförderter Aufenthaltszeitraum) erfasst.
• Bitte beachten Sie, dass Erasmus+ Kurzzeitmobilität von 5-30 Tagen für Studierende momentan nur möglich sind, sofern im Studiengang an der THWS ein Blended Intensive Programme (BIP) angeboten wird.

GREEN TRAVEL

Studierendenmobilität kann besonders innerhalb Europas emissionsarm gestaltet werden – nehmen Sie statt des Flugzeugs doch, wo möglich, den Zug, eine Fahrgemeinschaft oder den Bus. Der Weg ins Auslandssemester ist Teil der Erfahrung, macht den Aufbruch greifbar.

Tipps:
Die Initiative Erasmus by train e.V. bietet Tipps und Planungshilfen: https://erasmusbytrain.eu
https://www.interrail.eu/de/interrail-passes

Das Toolkit ESN Green Erasmus für Ideen zur Umsetzung von Nachhaltigkeit vor, während und nach der Mobilität: https://www.greenerasmus.org/

Ihre Reise wird emissionsarm stattfinden?
Dann haben Sie innerhalb einer Erasmus+ Förderung die Möglichkeit, eine Zusatzförderung für Green Travel“ zu erhalten.

Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (Erasmus+ Programme Guide 2021, S. 318).

So sieht die finanzielle Zusatzförderung für „Green Travel" aus:

  • Bei Förderung aus Erasmus+ Mitteln der THWS der Projekte 2022 und 2023*: Möglichkeit auf einmalig 50 EUR oder erhöhter Reisekostenzuschuss, wenn Anspruch aufd einen Reisekostenzuschuss besteht, und Förderung von bis zu 4 (Reise-)Tagen zusätzlich
  • Bei Förderung aus Erasmus+ aus Mitteln der THWS ab dem Projekt 2024*: Erhöhter Reisekostenzuschuss, wenn Anspruch auf einen Reisekostenzuschuss besteht, und bis zu 4 (Reise-)Tage zusätzlich

Die finanzielle Zusatzförderung bei nachhaltigen Reisen wird über den Erasmus+ Fördervertrag geregelt. In der Ehrenwörtlichen Erklärung „Green Travel" sind alle Details zur Höhe des Zuschusses sowie die Kriterien für eine Qualifizierung erläutert. Das Dokument muss bei Interesse an der Beantragung der Zusatzförderung bis spätestens 01. Dezember für Mobilitäten im darauffolgenden Sommersemester und bis spätestens 01. Juli für Mobilitäten im darauffolgenden Wintersemester ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail im Hochschulservice Internationales eingereicht werden.

*Aus welchem Projekt Ihre Mobilität gefördert werden kann, erfahren Sie von Ihrer HSIN-Ansprechperson.

„Fewer Opportunities“ – Erasmus+ für Inklusion und Diversität

Für studienbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden mit „Fewer Opportunities“ gibt es ab dem Wintersemester 2022/23 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auf Erhalt eines „Fewer Opportunities“ Top Ups. Diese Zusatzfördermöglichkeit wird vom Hochschulservice Internationales der THWS zusätzlich zum regulären Erasmus+ Monatszuschuss für Studierendenmobilität.

- Erstakademikerinnen und Erstakademiker 

- Erwerbstätige Studierende

- Studierende mit Kind(ern) bei Auslandsmobilität

- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Erläuterungen zu den einzelnen Zielgruppen, zu den genauen Voraussetzungen für den Erhalt des Top Ups sowie zu den Förderhöhen sind im Detail in der Ehrenwörtlichen Erklärung „Fewer Opportunities" erläutert. Das Dokument stellt gleichzeitig den Antrag auf Gewährung des Top Ups sowie einen Vertragsanhang der Erasmus+ Förderverträge dar.

Die Ehrenwörtliche Erklärung muss bei Interesse an der Beantragung des Top Ups bis spätestens 01. Dezember für Mobilitäten im darauffolgenden Sommersemester und bis spätestens 01. Juli für Mobilitäten im darauffolgenden Wintersemester ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail im Hochschulservice Internationales eingereicht werden.

Das Learning Agreement ist

- die Vereinbarung zwischen den Austauschstudierenden, der Heimathochschule und der Gasthochschule, in der alle Kurse aufgeführt werden, die Studierende an der Partnerhochschule absolvieren werden,
- deshalb Voraussetzung für die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Auslandssemester,
- elementarer Bestandteil der Erasmus+ Zuschussvereinbarung!

Das Learning Agreement besteht immer aus einem ersten Teil, der vor dem Auslandsaufenthalt vorliegen muss. Falls sich während des Aufenthaltes Änderungen ergeben, muss außerdem eine zweite Version („Changes to the Agreement“) erstellt und genehmigt werden.
Für Auslandssemester innerhalb der Erasmus+ Programmländer („Auslandssemester EU“) wird ab dem WiSe 22/23 das digitale Learning Agreement (DiLA) genutzt. Hierfür erhalten Studierende im Lauf der Vorbereitungen auf ihr Auslandssemester eine E-Mail-Aufforderung zum Initiieren des digitalen Learning Agreements über das Portal MoveON, über das bereits die Bewerbung auf das Auslandssemester beim HSIN stattfand. Erst nach Erhalt dieser E-Mail ist die Möglichkeit im MoveON Portal freigeschaltet.
Wie Studierende nach Erhalt der E-Mail Aufforderung vorgehen, ist in der ausführlichen Anleitung für das Erstellen des digitalen Learning Agreement in MoveON beschrieben. Darin werden Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung des Learning Agreements geführt.

In Einzelfällen kann es sein, dass die technischen Voraussetzungen an der Partnerhochschule noch kein Digitales Learning Agreement (DiLA) möglich machen. In diesem Fall informiert Sie Ihre HSIN-Ansprechperson, dass Sie eine analoge Word-Vorlage des Learning Agreements ausfüllen.

Mit der Annahme des Learning Agreements durch die zuständige Prüfungskommission der Fakultät vor Beginn der Mobilität (und entsprechender Hinzuziehung während der Mobilität bei Änderungen) erfolgt seitens der THWS eine vollumfängliche Anrechnung der im Ausland erfolgreich erbrachten akademischen Leistungen.

Für die Anrechnung Ihrer Studienleistungen (inklusive Diploma Supplement) wenden Sie sich nach Rückkehr an die THWS mit Ihrem Antrag auf Anrechnung, dem vollständigen Learning Agreement (Part 1, 2 und 3) und dem Transcript of Records der Gasthochschule an die Prüfungskommission Ihrer Fakultät. Bei Fragen zum für den jeweiligen Studiengang geltenden Vorgehen für Anerkennung von im Ausland erbrachten akademischen Leistungen wenden Sie sich an die entsprechende Ansprechperson im Hochschulservice Studium.

Nach der Anerkennung Ihrer Leistungen durch die Prüfungskommission senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement (Part 1, 2 und 3) sowie Ihr Transcript of Records im pdf-Format an die für Sie zuständige Ansprechperson im HSIN.

Hinweis zu Erasmus+:
Im Kooperationsabkommen ist festgelegt, dass die jeweilige Gasthochschule automatisch binnen max. 3 Monaten nach Ende der Mobilität das Transcript of Records an die Heimathochschule des Austauschstudierenden versendet.

Bei unvergleichbaren Notensystemen erfolgt eine Umrechnung anhand der sogenannten „modifizierten bayerischen Formel“:

 

Note THWS = 1 + 3 x E-Note extern – A-Note extern

                            Z-Note extern – A-Note extern

 

mit nachfolgender Rundung auf die nächstliegende THWS-Note; dabei bedeuten:
A-Note extern : die beste erreichbare Note,
Z-Note extern : die schlechteste Note, die zum Bestehen der Prüfungsleistung führt, und
E-Note extern : die erreichte (= anzurechnende) Note im Notensystem der anderen Hochschule/Institution.

Mit Ausnahme von Muttersprachlern müssen Erasmus+ Studierende einen OLS (Online Language Support) Sprachtest (self-assessment) in der Hauptmobilitätssprache ablegen. Der Sprachtest wird vor Beginn der Mobilität abgelegt. Mit diesem verpflichtenden Sprachtest soll die Entwicklung der sprachlichen Fertigkeiten gemessen und dokumentiert werden. Wichtig ist, dass er nicht als Auswahlkriterium für eine Erasmus+ Förderung dient.

Der OLS-Sprachkurs
Nach dem Sprachtest können Sie bei Interesse zusätzlich zu dem Sprachkurs in der Mobilitätssprache weitere Sprachkurse, z.B. in der Landessprache, absolvieren. Insgesamt können Sprachkurse in jeder der auf OLS verfügbaren Sprachen ohne Beschränkung der Anzahl der Sprachen und Lerneinheiten besuchen werden (aktuell 24). Studierenden steht die Online-Sprachunterstützung für drei Jahre zur Verfügung und Sie haben so die Möglichkeit, Ihre Sprachkenntnisse vor, während sowie nach Ihrem Auslandsaufenthalt zu vertiefen.

Die Charta informiert Studierende über ihre Rechte und Pflichten und erläutert, was von der Heimat- sowie der Gasthochschule im Verlauf der Erasmus+ Förderung erwartet werden kann.

Erasmus+ Charta für Studierende

Bei Erfüllung der Auswahlkriterien Ihrer Fakultät kann die Erasmus+ Förderung erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden und Gelder vorhanden sind.


Sie möchten sich für ein Auslandssemester bewerben? So gehen Sie vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt vor:

1. Finden Sie mit Hilfe von MoveON und der/dem Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät eine passende Partnerhochschule, an der Sie Ihr Auslandsstudium verbringen können.

2. Fakultätsinterne Bewerbung: Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Fakultät oder den bei der/dem Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultäten über das Bewerbungsverfahren. Die Informationen sind meist auf der Seite Ihrer Fakultät im Bereich „Internationales“ oder „Studieren im Ausland“ oder in ähnlichen Rubriken zu finden.

3. Nach Auswahl an der Fakultät: Legen Sie die ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Annahmeerklärung der/dem Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät zur Unterschrift vor. Beachten Sie vor dem Ausfüllen die Auswahlregularien Ihrer Fakultät.

4. Die/der für Sie zuständige Auslandsbeauftragte meldet Ihren Aufenthaltswunsch beim HSIN an. Dieser Schritt ist obligatorisch für Ihren Auslandsaufenthalt.

5. Bewerbung beim Hochschulservice Internationales: Bewerben Sie sich über das Portal MoveON (Studium EU). Hierbei laden Sie folgende Dokumente hoch:
- die unterschriebene Annahmeerklärung
- Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung im pdf-Format

Zusätzlich zu den Informationen im Bewerbungsformular können Sie sich hier die Sicherheitsbelehrung und die Hinweise zur Versicherungspflicht für Ihre Unterlagen herunterladen.
Weitere Informationen zur Versicherung finden Sie hier: Versicherung

6. Nach diesen Schritten wird der Hochschulservice Internationales Sie an der Partnerhochschule nominieren. Dieser Zeitpunkt kann – je nach Hochschule – zwei bis sechs Wochen nach Ende des Bewerbungszeitraums liegen. Die Gasthochschule wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen die notwendigen Informationen für Ihre persönliche Anmeldung zur Verfügung stellen. Sie müssen sich daraufhin eigenständig an der Partnerhochschule für Ihren Auslandsaufenthalt bewerben. Bitte beachten Sie, dass wir und die Partnerhochschule Sie künftig vorrangig über Ihre THWS-Studierenden-Mailadresse anschreiben werden. Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Postfach oder richten sich eine entsprechende Weiterleitung ein.

7. Nach erfolgreicher Bewerbung an der Partnerhochschule senden Sie der für Sie zuständigen Ansprechperson im HSIN eine Annahmebestätigung oder Einladung der Gasthochschule.

8. Sie erhalten eine E-Mail-Aufforderung zum Initiieren des digitalen Learning Agreements über das Portal MoveON, über das bereits die Bewerbung auf das Auslandssemester beim HSIN stattfand. Erst nach Erhalt dieser E-Mail ist die Möglichkeit im MoveON Portal freigeschaltet.

Wie Studierende nach Erhalt der E-Mail Aufforderung vorgehen, ist in der ausführlichen Anleitung für das Erstellen des digitalen Learning Agreement in MoveOn beschrieben. Darin werden Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung des Learning Agreements geführt.

Das Dokument muss vor Beginn Ihres Auslandssemesters von Ihnen erstellt sowie von der Heimathochschule (THWS) und Ihrer Gasthochschule digital genehmigt und signiert vorliegen. Das Dokument ist für alle Austauschstudierenden wichtig, um die Anrechnung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen zu ermöglichen. Außerdem ist das Learning Agreement ein elementarer Bestandteil Ihrer Erasmus+ Zuschussvereinbarung!

9. Bitte senden Sie einen Nachweis zur Auslandskrankenversicherung (bspw. Kopie des Versicherungsscheins) im pdf-Format an die für Sie zuständige HSIN-Ansprechperson.

10. Ggf: Sollten Sie von den zusätzlichen Fördermöglichkeiten im Rahmen von Erasmus+ (neben der regulären Erasmus+ Förderung) Gebrauch machen wollen, reichen Sie die entsprechenden Ehrenwörtlichen Erklärungen Green Travel und/oder Fewer Opportunities inkl. der entsprechenden Nachweise bei Ihrer zuständigen HSIN-Ansprechperson ein.

Beachten Sie dabei bitte folgende Fristen:
Für Aufenthalte im Wintersemester: 01. Juli
Für Aufenthalte im Sommersemester: 01. Dezember

Die Ehrenwörtliche Erklärung ist eine Anlage zu Ihrer Erasmus+ Zuschussvereinbarung (Grant Agreement) und muss daher vor deren Unterzeichnung im HSIN vorliegen, um eine korrekte Berechnung Ihres Erasmus+ Zuschusses sicherzustellen.

11. Sie erhalten vom Hochschulservice Internationales ein Erasmus+ Grant Agreement, die Fördervereinbarung im Rahmen des Erasmus+ Programms, in zweifacher Ausfertigung. In diesem Dokument sind alle Bedingungen für den Auslandsaufenthalt sowie die Höhe der Erasmus+ Förderung geregelt. Bitte lesen Sie das Dokument aufmerksam durch. Beachten Sie auch die Hinweise oben unter „Studien- und Förderdauer“ zum Mindestaufenthalt und zum maximalen Förderzeitraum.
Nach Unterzeichnung des Grant Agreements senden Sie ein Exemplar postalisch an den HSIN zurück, dann werden mit einer ersten Rate 80 % der Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

12. Sie müssen einen verpflichtenden Online-Spracheinstufungstest in der Hauptarbeitssprache ablegen (Online Language Support). Die Testergebnisse haben keine Auswirkung auf Ihre Erasmus+ Förderung. Die Anmeldung zum OLS Sprachtest erfolgt über den HSIN. Sie erhalten anschließend per E-Mail einen Link.

13. Bitte denken Sie unbedingt an die Rückmeldung an der THWS. Wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus, eine finanzielle Förderung ist dann nicht mehr möglich. Bereits ausgezahlte Fördermittel müssen in diesem Fall zurückgezahlt werden.

14. Confirmation of Stay: Im ersten Teil der Confirmation of Stay lassen Sie sich nach Ankunft an der Partnerhochschule vom dortigen International Office Ihr Ankunftsdatum bestätigen und senden Sie das Dokument per E-Mail an die für Sie zuständige Ansprechperson im Hochschulservice Internationales. Im zweiten Teil dieses Dokuments lassen Sie sich am Ende des Studiensemesters im IO der Gasthochschule das Datum des letzten studienrelevanten Aufenthaltstags bestätigen. Bei einem zweisemestrigen Aufenthalt benötigen Sie pro Semester eine separate Bestätigung.

15. Änderungen des Studienprogramms sind nach Eintreffen an der Gasthochschule bis fünf Wochen nach dem Semesterbeginn möglich und von allen drei Parteien im Learning Agreement (Part 2: During the Mobility) per Unterschrift zu vereinbaren. Das unterzeichnete Formular senden Sie umgehend per E-Mail an die für Sie zuständige Ansprechperson im Hochschulservice Internationales.

16. Bitte beachten Sie weiterhin den Erasmus+ Mindestaufenthaltszeitraum von zwei Monaten und die THWS Begrenzung der finanziellen Erasmus+ Förderung auf vier Monate. Änderungen des Aufenthaltszeitraums müssen der für Sie zuständigen Ansprechperson in HSIN unverzüglich gemeldet werden. Hieraus können sich Änderungen für Ihre Erasmus+ Fördervereinbarung ergeben.

17. Es besteht die Möglichkeit an OLS-Sprachkursen in der Arbeitssprache und/oder in der Landessprache teilzunehmen.

18. Alle Teilnehmenden am Erasmus+ Programm sind dazu verpflichtet, über das Beneficiary Module (BM) an dem EU-Survey, einer Befragung der Europäischen Kommission zur Evaluierung des Auslandsaufenthalts, teilzunehmen. Hierzu erhalten Sie am Ende des Auslandssemesters vom BM eine E-Mail mit einem Link und der Aufforderung, innerhalb von 30 Tagen an der Onlineumfrage teilzunehmen. Wir bitten Sie, diese Umfrage gewissenhaft auszufüllen.

19. Nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts senden Sie bitte so bald wie möglich folgende Dokumente per Mail an die zuständige Ansprechperson im HSIN:
- die vollständig ausgefüllte Confirmation of Stay (pdf),
- die THWS-Immatrikulationsbescheinigung(en) für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts (pdf),
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement (Part 1, 2 und 3) (ein pdf),
- das Transcript of Records im pdf-Format
- ggf. Teil 2 der Ehrenwörtlichen Erklärung Green Travel
- Ihren Erfahrungsbericht mit dazugehöriger Einwilligungs- und Datenschutzerklärung.

20. Erst im Anschluss daran kann die zweite Rate der Erasmus+ Förderung abschließend berechnet und ausgezahlt werden.

21. Bitte stellen Sie außerdem zeitnah nach Ihrem Auslandssemester Ihren formalen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen wie oben unter „Anrechnung von Studienleistungen (ECTS)“ beschrieben.


Für den leichteren Überblick können Sie gern unsere Checkliste Auslandssemester EU nutzen.


Ansprechpartner

Elke Heim
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Länder A - K

Elke Heim

Raum T.0.05
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg

E-Mail elke.heim[at]thws.de

 

 

 

Thorsten Ziegler
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Länder L - Z

Thorsten Ziegler

Hochschulgebäude 21
Raum 21.1.17
Niederwerner Str. 96
97421 Schweinfurt

E-Mail thorsten.ziegler[at]thws.de