Förderprogramm des StMWK für Internationale Gastprofessorinnen und Gastprofessoren
Das Förderprogramm des StMWK für Internationale Gastprofessorinnen und Gastprofessoren ist Bestandteil des Internationalisierungsprogramms für bayerische Hochschulen.
Lehrformat
Gastprofessuren sind auch in digitalem Format möglich! Dies bezieht sich auf Lehre und Forschung oder auch auf Lehre ausschließlich. Ein reiner Forschungsauftrag in digitalem Format ist leider nicht möglich. Forschung ist nur im Zusammenhang mit ausreichend umfänglicher Lehre möglich.
Ziel des Programms
- Gewinnung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland für einen befristeten Zeitraum als Gastprofessorinnen und Gastprofessoren an bayerischen Hochschulen
- Förderung der Durchführung befristeter Forschungsprojekte
- Internationalisierung der Lehre
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle THWS-Professorinnen und -Professoren in Abstimmung mit den Dekaninnen und Dekanen der Fakultäten. Der Antrag sieht die Unterschrift der Dekanin/des Dekans vor. Eine direkte Bewerbung der Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler ist nicht möglich.
Berechtigte Personen - Wer kann gefördert werden?
Das Förderprogramm des StMWK für Internationale Gastprofessorinnen und Gastprofessoren richtet sich ausschließlich an internationale Professorinnen und Professoren, die an einer Gastprofessur an einer bayerischen Hochschule interessiert sind.
Lehrende allgemein, Promovierende und Post-Docs können über Erasmus+ KA 107 gefördert werden.
Aufenthaltsdauer
Mindestens zwei Wochen bis maximal 6 Monate.
Förderungsfähige Aktivitäten
• Komplementäre Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Vorträge, Blockseminar/ Seminar)
• Anbahnung, Weiterentwicklung oder Vertiefung von Lehr- und Forschungskooperationen
• Vorbereitung von Drittmittelanträgen
Hinweis: Eine Vertretung bereits bestehender Vorlesungen sowie grundständige Lehre kann nicht gefördert werden!
Finanzielle Förderung
Die monatliche Vergütung der Gastprofessorinnen/des Gastprofessors wird durch einen Dienstvertrag der THWS geregelt.
Reisekosten und Unterkunft werden von der Gastprofessorin/dem Gastprofessor getragen.
Bewerbungsprozess
Antragsfristen:
30.11. für das Sommersemester
30.06. für das Wintersemester
Sollten Sie aufgrund des Pandemiegeschehens Fragen bezüglich der Antragsfristen oder weitere Anliegen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Anträge sind ausschließlich unter Verwendung des Antragsformulars, das Sie im Intranet finden, einzureichen. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an den Hochschulservice Internationales (HSIN) (barbara.mueller-scheuring@thws.de, CC: daniel.wimmer@thws.de).
Einzureichende Unterlagen
- Antragsformular mit Unterschrift der jeweiligen Dekanin bzw. des jeweiligen Dekans
- Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes
- Nachweis der aktuellen Anstellung an einer Hochschule oder Universität
- Lebenslauf
- Zeugniskopien, Nachweis Professur
- Publikationsliste
Sollte die Gastprofessorin bzw. der Gastprofessor bereits schon früher einmal an der THWS tätig gewesen sein, müssen die Unterlagen 4) – 6) nicht mehr eingereicht werden.
Bitte beachten Sie zusätzlich, dass es je nach Herkunftsland eines Visums für die Einreise nach Deutschland bedarf.
Informationen zur Mitteilungs- und Berichtspflicht
Welche Mitteilungs- und Berichtspflicht besteht?
Die Gastprofessorin/ der Gastprofessor ist verpflichtet, gegen Ende des Aufenthaltes an der THWS einen kurzen Abschlussbericht über die umgesetzten Aktivitäten in Lehre und Forschung zu verfassen und der/dem gastgebenden THWS Professorin bzw. Professor zu übergeben. Der Abschlussbericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular „Final Report“.