Reisende Studentin am Flughafen

Praktikum NON-EU

Ein selbst organisiertes Praktikum außerhalb der EU kann über verschiedene Programme gefördert werden. Für eine finanzielle Unterstützung aus den Programmen Erasmus+ Studierendenmobilität mit Partnerländern (KA107), PROMOS oder aus Mitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst können Sie sich direkt über den Hochschulservice Internationales der THWS (HSIN) bewerben.

Einzelheiten zur Bewerbung um eine finanzielle Unterstützung und zum weiteren Ablauf finden Sie unter dem jeweiligen Programm.

Bewerbungsschluss für eine finanzielle Unterstützung aus diesen Programmen ist in jedem Jahr der 30. November (für das folgende Sommersemester) und der 15. Juni (für das folgende Wintersemester).

Erasmus+ Studierendenmobilität (SMP) in Partnerländern

Mit dem Programm „Erasmus+ Studierendenmobilität Auslandspraktikum in Partnerländern“ erhalten Studierende der THWS die Möglichkeit, Praxiserfahrung in ihrem Arbeitsgebiet in ausgewählten sog. „Partnerländern“ außerhalb der EU zu sammeln. Dabei profitieren Sie von den Vorteilen des Programms:

  • Finanzielle Unterstützung
  • Akademische Anerkennung des Praktikums durch Lernvereinbarung
  • Betreuung während des Praktikums durch eine Ansprechperson an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Sondermittel für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder für Studierende mit Kind

  • Vollimmatrikulation an der THWS
  • Studienintegriertes Praktikum in Vollzeit (mindestens 35 Stunden/Woche) in einem nicht-europäischen Partnerland
  • Praxisaufenthalt nach dem ersten Semester
  • Praktikumsdauer: mindestens 2 Monate (60 Tage), maximal 12 Monate (360 Tage)
  • Einhaltung der Bewerbungsfrist (vollständige Bewerbungsunterlagen!)
  • Auslandskrankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung
  • Für THWS-Studierende gilt: Praktika mit einem monatlichen Entgelt ab 800 Euro werden bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt.
  • THWS-Graduierte können in der Erasmus+ Förderlinie Mobilität mit Partnerländern nicht gefördert werden.

  • Hochschulen mit und ohne ECHE oder beliebige, in einem Partnerland ansässige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen, z. B.
    Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen
    Schulen, Institute, Bildungszentren
    gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
  • Nicht förderfähig sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (vollständige Liste unter https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies_de). Für derartige Praktika gibt es eigene DAAD-Förderprogramme.

Ein besonderer Schwerpunkt wird auf digitale Kompetenzen (digital skills) gelegt, da diese für alle Berufsprofile auf dem gesamten Arbeitsmarkt zunehmend wichtiger werden. Unter digital skills können beispielsweise folgende Aktivitäten gefördert werden:

  • digitales Marketing (z. B. Social Media Management, Web-Analyse)
  • digitales graphisches, mechanisches oder architektonisches Design
  • Entwicklung von digitalen Anwendungen, Gestaltung von Webseiten
  • Installation, Wartung und Verwaltung von IT-Systemen
  • Cyber-Sicherheit
  • Programmierung und Training von Robotern und künstlicher Intelligenz

Nicht in die Kategorie „digital skills“ gehören allgemeiner Kunden-Support, Auftragsabwicklung, Dateneingabe, Bürotätigkeiten.

Die Erasmus+ Förderung variiert je nach Zielland und kann nur erfolgen, wenn Projektmittel vorhanden sind und die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden.

  • Projekt 2022 (Laufzeit 01.08.22 bis 31.07.25): Jordanien
  • Projekt 2023 (Laufzeit 01.08.23 bis 31.07.26): Albanien
  • Sie erhalten einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 700 Euro/Monat (tagegenaue anteilige Berechnung) und eine Reisekostenpauschale, die je nach Zielland variiert.
  • Reisekostenpauschale laut EU-Entfernungsrechner:
    Albanien: 275 Euro
    Jordanien: 360 Euro
  • Der Erasmus+ Zuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt: 80 % der Förderung vor dem Auslandsaufenthalt, die restlichen 20 % nach dem Auslandsaufenthalt.

  • Mindestdauer des Praktikums 2 Monate (60 Tage); Eine Verlängerung ist möglich, muss aber spätestens 4 Wochen vor Ablauf des ursprünglich geplanten Endes schriftlich beim HSIN beantragt werden.
    Wird das Praktikum vor Ablauf von 60 Tagen beendet, muss der Erasmus+ Zuschuss zurückgezahlt werden.
  • Erasmus+ Förderung ist pro Studienabschnitt (Bachelor / Master / Promotion/Ph.D.) maximal 12 Monate möglich.
  • Die Praktikumsdauer sollte 5 Monate nicht überschreiten.

Das Learning Agreement ist ein elementarer Bestandteil der Erasmus+ Zuschussvereinbarung und besteht aus drei zusammengehörenden Teilen. Bitte bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf!

Part 1 Before the mobility muss vor dem Auslandsaufenthalt zunächst von Ihnen und der aufnehmenden Einrichtung (Unternehmen) ausgefüllt und unterschrieben werden, von der/dem Praktikumsbeauftragten Ihrer Fakultät ausgefüllt und per Unterschrift genehmigt werden.

Part 2 During the mobility enthält Änderungen des Praktikumsprogramms bzw. des Praktikumszeitraums und muss wie Part 1 von Ihnen ausgefüllt und per Unterschriften der zuständigen Parteien spätestens vier Wochen vor dem ursprünglich geplanten Praktikumsende bestätigt werden.

Part 3 After the mobility wird am Ende des Praktikums von der aufnehmenden Einrichtung ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit Ihrem Antrag auf Anrechnung und dem qualifizierten Arbeitszeugnis bei der zuständigen Prüfungskommission eingereicht.

Bitte beachten Sie die Informationen in der Ausfüllhilfe zum Learning Agreement.

Für die Anrechnung des Praktikums (inklusive Diploma Supplement) wenden Sie sich nach Rückkehr an die THWS mit Ihrem Antrag auf Anrechnung, dem vollständigen Learning Agreement (Part 1, 2 und 3) und dem qualifizierten Arbeitszeugnis an die Prüfungskommission Ihrer Fakultät. Bei Fragen zum für den jeweiligen Studiengang geltenden Vorgehen für Anerkennung von im Ausland erbrachten akademischen Leistungen wenden Sie sich an die entsprechende Ansprechperson im Hochschulservice Studium.

Fakultative oder obligatorische Praktika im Rahmen des Studiums müssen immer durch Hochschullehrende anerkannt werden. Fakultative Anerkennung bedeutet, dass Ihr Praktikum im Rahmen des Studiums für sinnvoll erachtet wird, das Praktikum muss aber nicht zwangsläufig mit ECTS-Punkten verrechnet werden.

Sie sollten über ausreichende Sprachkenntnisse in der Arbeits- und/oder Landessprache verfügen. Daher lohnt es sich, bereits frühzeitig einen Sprachkurs, zum Beispiel im Campus Sprache der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt oder an der Universität Würzburg (JMU), bei der Volkshochschule (VHS Würzburg) oder auch bei privaten Anbietern zu belegen.

  • Akademische Leistung

  • Persönliche Motivation

  • Engagement (bspw. im Fachbereich)

Schritte vor, während und nach Ihrem Praktikum

  1. Sobald Sie eine Praktikumsstelle gefunden und den Praktikumsvertrag erhalten haben, können Sie sich um eine Erasmus+ Förderung bewerben.
  2. Füllen Sie das Learning Agreement (Part 1: Before the Mobility) digital aus. Das Dokument ist zunächst von Ihnen und der Gasteinrichtung (Receiving Organisation/Enterprise) auszufüllen und zu unterschreiben, von der/dem Praktikumsbeauftragten Ihrer Fakultät auszufüllen und per Unterschrift zu genehmigen.
  3. Bringen Sie in Erfahrung, ob Sie für Ihren Auslandsaufenthalt ausreichend kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sind und holen Sie die entsprechenden Bescheinigungen ein. Diese Versicherungen sind verpflichtend bei einem Erasmus+ Praktikum.
    In unseren Hinweisen zur Versicherungspflicht und der Sicherheitsbelehrung für Auslandsaufenthalte zu Studien-und Praktikumszwecken finden Sie einige nützliche Informationen zusammengestellt.
    Für alle Teilnehmer am Erasmus+ Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.
  4. Bewerben Sie sich über das Portal MoveON. Hierbei laden Sie folgende Dokumente im PDF-Format hoch:
    • Ihr vollständig unterschriebenes Learning Agreement (Part 1)
    • den Praktikumsvertrag
    • Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung im pdf-Format
    • Ihre Nachweise über die Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
  5. Reichen Sie folgende Unterlagen in Papierform bzw. per E-Mail im pdf-Format beim HSIN, Herrn Thomas Schmitt, ein:
  6. Nach Prüfung der Anträge werden Sie vom Hochschulservice Internationales über die Auswahlentscheidung informiert.
  7. Im Falle eines positiven Entscheids wird Ihnen vom Hochschulservice Internationales ein Erasmus+ Grant Agreement, die Fördervereinbarung, in zweifacher Ausfertigung ausgestellt. In diesem Dokument sind alle Bedingungen für den Auslandsaufenthalt sowie die Höhe der Erasmus+ Förderung geregelt. Nach dessen Unterzeichnung senden Sie ein Exemplar an den HSIN zurück, dann werden mit einer ersten Rate 80 % der Förderung auf Ihr Konto überwiesen.
  8. Bitte denken Sie unbedingt an die Rückmeldung an der THWS. Wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus, eine finanzielle Förderung ist dann nicht mehr möglich.

  1. Änderungen des Praktikumsprogramms oder des Praktikumszeitraums sind im Learning Agreement (Part 2: During the Mobility) einzutragen und per Unterschrift von allen drei Parteien zu bestätigen. Das unterzeichnete Formular senden Sie umgehend per E-Mail an die für Sie zuständige Ansprechperson im Hochschulservice Internationales.
  2. Bitte informieren Sie den Hochschulservice Internationales regelmäßig zum Monatsende per E-Mail über den Praktikumsverlauf (Tätigkeitsbereich, Lerneffekt, Arbeitsbedingungen). Jeder Monatsbericht sollte ca. eine DIN A4-Seite umfassen.
  3. Am Ende des Praktikums lassen Sie von der Gasteinrichtung den dritten Teil des Learning Agreements (Part 3: After the Mobility) ausfüllen und ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis enthält ergänzend zu den üblichen Details eines Arbeitszeugnisses (Praktikumszeitraum, Tätigkeitsbeschreibung etc.) auch eine Bewertung Ihrer Leistung und Einschätzung Ihres Sozialverhaltens gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden im Unternehmen und der Kundschaft.
  4. Alle Teilnehmenden am Erasmus+ Programm sind verpflichtet, über das Mobility Tool+ (MT+) an dem EU-Survey, einer Befragung der Europäischen Kommission zur Evaluierung des Auslandsaufenthalts, teilzunehmen. Hierzu erhalten Sie 30 Tage vor dem Ende des Praktikums vom MT+ eine E-Mail mit einem Link und der Aufforderung, innerhalb von 10 Tagen an der Onlineumfrage teilzunehmen. Wir bitten Sie, diese Umfrage gewissenhaft auszufüllen.

  1. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Auslandsaufenthalt senden Sie per E-Mail folgende Dokumente an die für Sie zuständige Ansprechperson im HSIN:
    • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement (Part 1, 2 und 3) sowie Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis im pdf-Format
    • die Immatrikulationsbescheinigung(en) für die Dauer des Auslandspraktikums
    Im Anschluss daran wird die zweite Rate der Erasmus+ Förderung ausgezahlt.
  2. Bitte stellen Sie außerdem zeitnah Ihren formalen Antrag auf Anerkennung des Praktikums.

Ansprechpersonen

Thomas Schmitt
Thomas Schmitt

Ansprechperson Förderungen NON-EU
Thomas Schmitt
Raum T.0.02
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg
E-Mail thomas.schmitt[at]thws.de

Maike Antlitz
Maike Antlitz

Ansprechperson Förderung Erasmus+
Maike Antlitz, M.A.
Raum T.0.07
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg
Telefon +49 931 3511-8148
E-Mail maike.antlitz[at]thws.de

PROMOS-Stipendium

Im Rahmen des DAAD-Programms PROMOS aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vergibt die THWS Teilstipendien für Praktika im außereuropäischen Ausland.

  • Vollimmatrikulation an der THWS
  • Studienintegriertes Praktikum in Vollzeit (mindestens 35 Stunden/Woche) im außereuropäischen Ausland
  • Praktikumsdauer: mindestens 6 Wochen, maximal 6 Monate
  • Einhaltung der Bewerbungsfristen (vollständige Bewerbungsunterlagen!)
  • Auslandskrankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung
  • Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Hochschule Würzburg-Schweinfurt, wenn sie
    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
    • Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter www.das-neue-bafoeg.de) oder
    • nicht-deutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt eingeschrieben sind mit dem Ziel, einen Abschluss zu erwerben.
  • Für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.

Für geförderte Personen werden festgelegte Fördersätze und Pauschalen gewährt. Die Höhe der einzelnen Fördersätze finden Sie in der DAAD-Tabelle Fördersätze PROMOS 2020.

Die Praktikumsdauer beträgt mindestens 6 Wochen und maximal 6 Monate.

Sie sollten über ausreichende Sprachkenntnisse in der Arbeits- und/oder Landessprache verfügen. Daher lohnt es sich, bereits frühzeitig einen Sprachkurs, zum Beispiel im Campus Sprache der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt oder an der Universität Würzburg (JMU), bei der Volkshochschule (VHS Würzburg) oder auch bei privaten Anbietern zu belegen.

Fakultative oder obligatorische Praktika im Rahmen des Studiums müssen durch Hochschullehrende anerkannt werden. Fakultative Anerkennung bedeutet, dass Ihr Praktikum für sinnvoll erachtet wird, das Praktikum muss aber nicht zwangsläufig mit ECTS-Punkten verrechnet werden.

Für die Anerkennung des Praktikums wenden Sie sich mit Ihrem Antrag auf Anrechnung, dem Praktikumsvertrag und dem qualifizierten Arbeitszeugnis an die Prüfungskommission Ihrer Fakultät.

  • Akademische Leistung
  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Persönliche Motivation

Schritte vor und während Ihres Praktikums

  1. Sobald Sie eine Praktikumsstelle gefunden und den Praktikumsvertrag erhalten haben, können Sie sich um ein PROMOS-Stipendium bewerben.
  2. Füllen Sie das Learning Agreement (Part 1: Before the Mobility) digital aus (bspw. mit dieser Ausfüllhilfe). Das Dokument ist zunächst von Ihnen und der Gasteinrichtung (Receiving Organisation/Enterprise) auszufüllen und zu unterschreiben, von der/dem Praktikumsbeauftragten Ihrer Fakultät auszufüllen und per Unterschrift zu genehmigen.
  3. Bringen Sie in Erfahrung, ob Sie für Ihren Auslandsaufenthalt ausreichend kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sind und holen Sie die entsprechenden Bescheinigungen ein. Für THWS-Studierend sind diese Versicherungen verpflichtend bei einem Praktikum.
    In unseren Hinweisen zur Versicherungspflicht und der Sicherheitsbelehrung für Auslandsaufenthalte zu Studien-und Praktikumszwecken finden Sie einige nützliche Informationen zusammengestellt.
    Für Studierende der THWS besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.
  4. Bewerben Sie sich über das Portal MoveON. Hierbei laden Sie folgende Dokumente im PDF-Format hoch:
    • Ihr vollständig unterschriebenes Learning Agreement (Part 1)
    • den Praktikumsvertrag
    • Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
    • Ihre Nachweise über die Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
  5. Reichen Sie folgende Unterlagen in Papierform bzw. per E-Mail im pdf-Format beim HSIN, Herrn Thomas Schmitt, ein:
  6. Nach Prüfung der Anträge werden Sie vom Hochschulservice Internationales per E-Mail über die Auswahlentscheidung informiert.
  7.  Im Falle eines positiven Entscheids veranlasst der Hochschulservice Internationales die Auszahlung des Stipendiums.
  8. Bitte denken Sie unbedingt an die Rückmeldung an der THWS. Wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus, eine finanzielle Förderung ist dann nicht mehr möglich.

 


  1. Am Ende des Praktikums lassen Sie von der Gasteinrichtung ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis enthält ergänzend zu den üblichen Details eines Arbeitszeugnisses (Praktikumszeitraum, Tätigkeitsbeschreibung etc.) auch eine Bewertung Ihrer Leistung und Einschätzung Ihres Sozialverhaltens gegenüber Vorgesetzten Mitarbeitenden im Unternehmen und der Kundschaft.

Ansprechperson

Thomas Schmitt
Thomas Schmitt

Ansprechperson Förderungen NON-EU
Thomas Schmitt
Raum T.0.02
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg
E-Mail thomas.schmitt[at]thws.de

Förderung aus Mitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Die THWS vergibt aus Mitteln des Freistaat Bayerns Beihilfen für deutsche Studierende, die im Rahmen ihres Studiums einen außereuropäischen Auslandsaufenthalt planen.

Sobald Sie Ihren Praktikumsplatz gefunden haben, können Sie sich über den HSIN um ein Stipendium aus Mitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst bewerben.

  • Vollimmatrikulation an der THWS

  • Studienintegriertes Praktikum in Vollzeit (mindestens 35 Stunden/Woche) im außereuropäischen Ausland

  • Praktikumsdauer 1 bis 6 Monate

  • Einhaltung der Bewerbungsfristen (vollständige Bewerbungsunterlagen!)

  • Auslandskrankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung

Die Förderung ist für alle Länder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass keine anderweitige, staatliche Förderung gewährt wird (DAAD, Erasmus+). Ausdrücklich davon ausgenommen ist lediglich eine Förderung durch BAföG.

Gefördert werden Auslandsaufenthalte von mindestens 1 und maximal 6 Monaten.

Sie sollten über ausreichende Sprachkenntnisse in der Arbeits- und/oder Landessprache verfügen. Daher lohnt es sich, bereits frühzeitig einen Sprachkurs, zum Beispiel im Campus Sprache der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt oder an der Universität Würzburg (JMU), bei der Volkshochschule (VHS Würzburg) oder auch bei privaten Anbietern zu belegen.

Fakultative oder obligatorische Praktika im Rahmen des Studiums müssen durch Hochschullehrende anerkannt werden. Fakultative Anerkennung bedeutet, dass Ihr Praktikum für sinnvoll erachtet wird, das Praktikum muss aber nicht zwangsläufig mit ECTS-Punkten verrechnet werden.

Für die Anerkennung des Praktikums wenden Sie sich mit Ihrem Antrag auf Anrechnung, dem Praktikumsvertrag und dem qualifizierten Arbeitszeugnis an die Prüfungskommission Ihrer Fakultät.

  • erbrachte Studienleistungen
  • Motivationsschreiben (ca. 1 DIN A4-Seite) mit Bezug auf
    • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
    • persönliche Motivation
  • einschlägige Sprachkenntnisse
  • Finanzielle Bedürftigkeit

Schritte vor und während Ihres Praktikums

  1. Sobald Sie eine Praktikumsstelle gefunden und den Praktikumsvertrag erhalten haben, können Sie sich um eine finanzielle Unterstützung bewerben.
  2. Füllen Sie das Learning Agreement (Part 1: Before the Mobility) digital aus (bspw. mit dieser Ausfüllhilfe). Das Dokument ist zunächst von Ihnen und der Gasteinrichtung (Receiving Organisation/Enterprise) auszufüllen und zu unterschreiben, von der/dem Praktikumsbeauftragten Ihrer Fakultät auszufüllen und per Unterschrift zu genehmigen.
  3. Bringen Sie in Erfahrung, ob Sie für Ihren Auslandsaufenthalt ausreichend kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sind und holen Sie die entsprechenden Bescheinigungen ein. Für THWS-Studierend sind diese Versicherungen verpflichtend bei einem Praktikum. In unseren Hinweisen zur Versicherungspflicht und der Sicherheitsbelehrung für Auslandsaufenthalte zu Studien-und Praktikumszwecken finden Sie einige nützliche Informationen zusammengestellt.
    Für Studierende der THWS besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.
  4. Bewerben Sie sich über das Portal MoveON. Hierbei laden Sie folgende Dokumente im pdf-Format hoch:
    • Ihr vollständig unterschriebenes Learning Agreement (Part 1)
    • den Praktikumsvertrag
    • Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung im pdf-Format
    • Ihre Nachweise über die Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
  5. Reichen Sie folgende Unterlagen in Papierform bzw. per E-Mail im pdf-Format beim HSIN, Herrn Thomas Schmitt, ein:
  6. Nach Prüfung der Anträge werden Sie vom Hochschulservice Internationales per E-Mail über die Auswahlentscheidung informiert.
  7. Im Falle eines positiven Entscheids veranlasst der Hochschulservice Internationales die Auszahlung des Stipendiums.
  8. Bitte denken Sie unbedingt an die Rückmeldung an der THWS. Wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus, eine finanzielle Förderung ist dann nicht mehr möglich.

  1. Am Ende des Praktikums lassen Sie von der Gasteinrichtung ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis enthält ergänzend zu den üblichen Details eines Arbeitszeugnisses (Praktikumszeitraum, Tätigkeitsbeschreibung etc.) auch eine Bewertung Ihrer Leistung und Einschätzung Ihres Sozialverhaltens gegenüber Vorgesetzten Mitarbeitenden im Unternehmen und der Kundschaft.

Ansprechperson

Thomas Schmitt
Thomas Schmitt

Ansprechperson Förderungen NON-EU
Thomas Schmitt
Raum T.0.02
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg
E-Mail thomas.schmitt[at]thws.de