Personalmobilität Lehre, Fortbildung
Die THWS hat seit über 20 Jahren ein sehr enges Netz an Partnerhochschulen geknüpft, die von ihrer Struktur, ihrem fachlichen Angebot und ihrer akademischen Qualität den Standards der THWS entsprechen. Mit diesen Partnern pflegt die Hochschule einen intensiven Austausch von Studierenden sowie von Lehr- und Verwaltungspersonal.
Sollten Sie Interesse daran haben, die Lehre an einer der THWS-Partnerhochschulen aktiv zu unterstützen oder sich fortzubilden, finden Sie Informationen auf den Seiten Erasmus + Personalmobilität Lehre und Erasmus+ Personalmobilität Fortbildung.
Bitte melden Sie die Erasmus+ Personalmobilität spätestens vier Wochen vor Antritt des geplanten Aufenthalts an.
Eine Förderung kann in der Regel immer erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden und ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind.
Die aktive Lehrunterstützung/Personalmobilität an Erasmus+-Partnerhochschulen kann sowohl im Ausland (Outgoing) wie auch umgekehrt an der THWS (Incoming) stattfinden. Gastdozierende / Gastpersonal von europäischen Partnerhochschulen aus Programmländern beantragen eine Erasmus+ Förderung bei ihrer Heimathochschule.
Im Rahmen bilateraler Kooperationsabkommen mit nicht-europäischen Hochschulen sind Lehraufenthalte von Gastdozierenden an der THWS und Personalaufenthalte an der THWS im Programm Erasmus+ mit Partnerländern förderbar.
Seit Anfang 2019 müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Dienstreisen ins Ausland bei Ihrem Arbeitgeber die sog. A1-Bescheinigung beantragen.
Information zum Versicherungsschutz während einer Personalmobilität im Ausland
Mit einem Erasmus+ Zuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Bitte beachten Sie : Gesetzliche Sozialversicherung muss im Rahmen des Arbeits-/Dienstverhältnisses über die entsendende Einrichtung bestehen (A1-Bescheinigung, siehe oben). Ergänzende private Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung werden von den Teilnehmenden selbst organisiert.
Im Falle einer Mobilität innerhalb der EU bietet die nationale Krankenversicherung der/des Teilnehmenden mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Dieser Grundversicherungsschutz ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind oder im Falle einer internationalen Mobilität. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Krankenversicherung erforderlich sein. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Haftpflicht- und Unfallversicherungen decken Schäden ab, die die/der Teilnehmende während des Auslandsaufenthalts verursacht oder erleidet. Für diese Versicherungen gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen. Die/der Teilnehmende läuft daher Gefahr, von den Standardbedingungen nicht abgedeckt zu sein.
Zusätzlich zu den genannten Versicherungen wird eine Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Fahrausweisen und Gepäck empfohlen.
Erasmus+ Green - Nachhaltigkeit im neuen Erasmus+ Programm
Personalmobilität kann besonders innerhalb Europas emissionsarm gestaltet werden – nehmen Sie statt des Flugzeugs doch, wo möglich, den Zug, den Bus oder eine Fahrgemeinschaft.
Durch die finanzielle Förderung von Reisen mit nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Weitere Informationen zu dieser zusätzlichen Fördermöglichkeit finden Sie unter Erasmus+ Personalmobilität Lehre und Erasmus+ Personalmobilität Fortbildung.