Erasmus+ Personalmobilität Fortbildung
Zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit von Hochschulen fördert die Europäische Kommission in der Programmlinie „Erasmus+ Personalmobilität“ auch Fortbildungsmaßnahmen in Erasmus+ Programmländern (EU) und Partnerländern (NON-EU).
Ziel ist die Stärkung der beruflichen und persönlichen Entwicklung von nichtwissenschaftlichem und wissenschaftlichem Hochschulpersonal auf internationaler Ebene. Durch die Bereitschaft, Gegenbesuche von Hochschulpersonal zu empfangen und zu betreuen sollen internationale Netzwerke ausgebaut und vertieft werden.
Förderbar sind Aktivitäten wie Job Shadowing, Hospitationen, Teilnahmen an Workshops, Seminaren, Sprachkursen und International Staff Training Weeks.
Bei der Finanzierung einer Fortbildung im europäischen oder außereuropäischen Ausland kann Ihnen der Hochschulservice Internationales im Rahmen der folgenden Programme behilflich sein:
Erasmus+ Mobilität zu Fort-/Weiterbildungszwecken (STT) in Programmländern (EU)
Im Rahmen dieser Programmlinie kann eine finanzielle Förderung für Fortbildungen an Hochschulen mit ECHE (Erasmus Charter for Higher Education) oder einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, beim Hochschulservice Internationales der THWS beantragt werden.
Zielgruppe
- Nichtwissenschaftliches und wissenschaftliches Personal der THWS
Voraussetzungen
- Auslandsaufenthalt zwischen 2 Tagen und 60 Tagen (ohne Reisetage) in einem der teilnehmenden Programmländer
- Physischer Aufenthalt an der Gasthochschule
- Bewerbung um einen Erasmus+ Zuschuss mindestens 4 Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts
- Konferenz- und Kongressteilnahmen, Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug sowie „reine“ Partnerbesuche sind nicht förderfähig
- Parallele Finanzierung aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen
Programmländer und Mobilitätszuschuss
Aufenthaltskostenzuschuss
Die von Seiten der EU gewährten Mobilitätszuschüsse im Rahmen von Erasmus+ STT orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Die Förderung versteht sich als Beitrag zur Deckung der anfallenden Kosten, die durch die Personalmobilität im Ausland entstehen. Eine Komplettdeckung der Reisekosten kann nicht garantiert werden.
Für THWS-Personal ist die Erasmus+ Förderung auf maximal 5 aufeinanderfolgende aktive Tage (Arbeitstage) an der Gasthochschule bzw. der aufnehmenden Einrichtung begrenzt. Zusätzliche finanzielle Förderung von Reisetagen kann beantragt werden (siehe "Zusätzliche Förderung für Ihre Hin- und Rückreise").
Gruppen | Zielland | Erasmus+ Zuschuss STA/Tag |
Gruppe 1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich* | 180,00 EUR |
Gruppe 2 | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160,00 EUR |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140,00 EUR |
Vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze.
* Aufenthalte im Vereinigten Königreich können noch bis Mai 2023 als Programmland-Mobilität gefördert werden. Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kann es bei Aufenthalten ab 2021 dennoch zu erheblichem Mehraufwand kommen.
Fahrtkostenzuschuss
Zusätzlich zu den genannten Tagessätzen werden Fahrtkosten erstattet, die abhängig von der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort europaweit einheitlich mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden
Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses.
10 bis 99 km | 20 Euro |
100 bis 499 km | 180 Euro |
500 bis 1.999 km | 275 Euro |
2.000 bis 2.999 km | 360 Euro |
3.000 bis 3.999 km | 530 Euro |
4.000 bis 7.999 km | 820 Euro |
8.000 km und mehr | 1.500 Euro |
Mit einem Erasmus+ Zuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden.
Erasmus+ Mobilität zu Fort-/Weiterbildungszwecken (STT) in Partnerländern (NON-EU)
Im Rahmen bilateraler Kooperationsabkommen mit einer Reihe nicht-europäischer Partnerhochschulen sind Fortbildungen für die Dauer von mindestens 5 Tagen, ohne Reisetage, förderbar.
Partnerländer, Partnerhochschulen, Fakultäten
Eine Übersicht über Partnerländer, Partnerhochschulen und Fakultäten finden Sie unter Erasmus+ Partnerhochschulen in non-EU-Ländern
Zielgruppe
- Nichtwissenschaftliches und wissenschaftliches Personal der THWS
Voraussetzungen
- Aufenthalt zwischen 5 Tagen und 60 Tagen (ohne Reisetage) an einer teilnehmenden Partnerhochschule
- Physischer Aufenthalt an der Gasthochschule
- Bewerbung um einen Erasmus+ Zuschuss mindestens 4 Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts
- Konferenz- und Kongressteilnahmen, Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug sowie „reine“ Partnerbesuche sind nicht förderfähig
- Parallele Finanzierung aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen
Mobilitätszuschuss
Aufenthaltskostenzuschuss
Die Erasmus+ Förderung versteht sich als Beitrag zur Deckung der anfallenden Kosten, die durch die Personalmobilität im Ausland entstehen. Eine Komplettdeckung der Reisekosten kann nicht garantiert werden.
Entsendeland | Zielland | Erasmus+ Zuschuss STA/Tag |
Deutschland | Partnerland | 180,00 EUR |
Partnerland | Deutschland | 160,00 EUR |
Vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze.
Bezuschusst werden die aktiven Arbeitstage an der Gasteinrichtung. Reisetage, Wochenenden und gesetzliche Feiertage im Zielland werden nicht finanziert.
Ab dem Projekt 2023 werden jeweils ein An- und ein Abreisetag gefördert. Wochenenden und gesetzliche Feiertage im Zielland werden weiterhin nicht finanziert.
Fahrtkostenzuschuss
Zusätzlich zu den genannten Tagessätzen werden Fahrtkosten erstattet, die abhängig von der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort europaweit einheitlich mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden
Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses.
Russland, Ukraine | 275 Euro |
Jordanien | 360 Euro |
Ghana, Indien, Nigeria | 820 Euro |
China, Mexiko, Taiwan | 1.500 Euro |
Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten für Ihre Hin- und Rückreise
1. Green Travel
Ihre Reise wird emissionsarm stattfinden?
Dann haben Sie innerhalb einer Erasmus+ Förderung die Möglichkeit auf ein „Green Travel“ Top-Up.
- Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (Erasmus+ Programme Guide 2021, S. 318).
- Finanzielles Top-Up: Leicht erhöhter Reisekostenzuschlag und Förderung von bis zu 4 (Reise-)Tagen zusätzlich, wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigt wird.
Die finanzielle Zusatzförderung bei nachhaltigen Reisen wird über den Erasmus+ Fördervertrag geregelt. In der Ehrenwörtlichen Erklärung Reisetage / Green Travel sind alle Details zur Höhe des Zuschusses sowie die Kriterien für eine Qualifizierung erläutert.
Zur Beantragung des Top-Ups muss die ausgefüllte und unterschriebene Ehrenwörtliche Erklärung bei der Bewerbung im Portal MoveON hochgeladen werden.
2. Förderung von Reisetagen
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss wird auf den Tag genau berechnet und berücksichtigt die Tage, an denen Sie verpflichtend an der Gastinstitution anwesend sein müssen. Reine Reisetage gehören in der Regel nicht dazu. Sollten Sie aus Gründen der Programmplanung weitere Tage für Ihren Auslandsaufenthalt unterwegs sein, für die Sie eine finanzielle Förderung benötigen, gibt es die Möglichkeit, die Förderung von bis zu zwei zusätzlichen (Reise-)Tagen beim Hochschulservice Internationales zu beantragen (z.B. wenn Sie einen Tag vor Programmstart anreisen müssen oder erst einen Tag nach Programmende abreisen können).
Sollten Sie Bedarf auf die Förderung von zusätzlichen Tagen zur Deckung Ihrer Kosten haben, melden Sie dies über die Ehrenwörtliche Erklärung Reisetage / Green Travel. Diese ist unterschrieben mit der MoveON Bewerbung beim Hochschulservice Internationales einzureichen.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten: „Fewer Opportunities“
Zusatzförderung für Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Hochschulpersonal mit einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, das für einen Auslandaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird, kann die Möglichkeit einer Realkostenerstattung im Hochschulservice Internationales der THWS (HSIN) erfragen.
Über einen Realkostenantrag können Sondermittel von maximal 15.000 Euro pro Mobilität beantragt werden.
Die Sondermittel werden anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet und durch entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) nachgewiesen.
Die Antragssumme wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung in Zusammenarbeit mit dem HSIN bitte ausreichend Zeit ein.
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch den HSIN bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn der Auslandsmobilität eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.
Sollten Sie Fördermittel für Leistungen beantragen, die von der Sonderförderung ausgeschlossen sind (z. B. die Neuanschaffung technischen Geräts), behält sich die NA DAAD vor, die Antragssumme (nach Rücksprache mit Ihrer Heimathochschule) entsprechend zu kürzen.
Zusatzförderung für Teilnehmende, die ihre Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten
Hochschulpersonal, welches für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reist, kann ab dem Sommersemester 2023 die Möglichkeit einer Realkostenerstattung im Hochschulservice Internationales der THWS (HSIN) erfragen.
Schritte vor, während und nach der Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Vor dem Auslandsaufenthalt - Bewerbung um einen Erasmus+ Zuschuss
- Informieren Sie sich über die Hochschule/Gasteinrichtung, an der Sie eine Fortbildung durchführen möchten.
Auslandssaufenthalt EU: Die aktuellen Hochschulpartnerschaften der THWS, in deren Rahmen eine Personalmobilität möglich ist, finden Sie in MoveON (Weiterbildung EU).
Auslandsaufenthalt NON-EU: Die im Rahmen der aktuellen Hochschulpartnerschaften der THWS zur Verfügung stehenden Mobilitätsmöglichkeiten erfragen Sie bitte per E-Mail bei Frau Maike Antlitz (maike.antlitz[at]thws.de). - Füllen Sie die Mobilitätsvereinbarung für Personalmobilität zu Fort-/Weiterbildungszwecken vollständig aus und holen Sie anschließend die Unterschriften der weiteren Vertragsparteien (aufnehmende Einrichtung, Abteilungsleitung des Antragstellers) per E-Mail ein
- Melden Sie sich über das Portal MoveOn (Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken) an. Hierbei laden Sie folgende Dokumente hoch:
- die von allen Parteien unterzeichnete Mobilitätsvereinbarung
- ggf. die ausgefüllte und unterschriebene Ehrenwörtliche Erklärung Reisetage / Green Travel (Teil 1)
Diese Unterlagen dienen dem HSIN als Berechnungsgrundlage für den Erasmus+ Zuschuss und sollten mindestens vier Wochen vor Reiseantritt im HSIN vorliegen. - Nach Prüfung und Annahme Ihrer Bewerbung erhalten Sie vom HSIN per E-Mail eine Mitteilung über die Höhe des Erasmus+ Zuschusses.
- Dienstreise-Antragstellung über das BayRMS im Portal Mitarbeiterservice Bayern: Die hierzu erforderlichen Buchungsdaten sowie die Höhe des Erasmus+ Zuschusses entnehmen Sie bitte der Mittelfreigabe.
- Sie erhalten vom HSIN ein Erasmus+ Grant Agreement, die Fördervereinbarung im Rahmen des Erasmus+ Programms, in zweifacher Ausfertigung. Nach dessen Unterzeichnung senden Sie ein Exemplar an den HSIN zurück.
Während des Auslandsaufenthalts
- Am letzten Aufenthaltstag an der Gasthochschule lassen Sie sich vom dortigen International Office eine Bestätigung über die tatsächliche Dauer Ihres Aufenthalts sowie den Zweck der Aktivität ausstellen. Das Dokument muss das Ausstellungsdatum enthalten und unterschrieben sein.
Nach dem Auslandsaufenthalt
- Alle Teilnehmenden des Erasmus+ Programms sind dazu verpflichtet, an dem EU-Survey, einer Onlinebefragung der Europäischen Kommission zur Evaluierung des Auslandsaufenthalts, teilzunehmen. Hierzu erhalten Sie nach dem Auslandsaufenthalt per E-Mail von „EU CORPORATE NOTIFICATION SYSTEM“ einen Link mit der Aufforderung, innerhalb von 10 Tagen an der Umfrage teilzunehmen.
- Die Bestätigung der Gasteinrichtung über die tatsächliche Dauer des Aufenthalts reichen Sie beim HSIN, Frau Ebner, ein.
- Falls zusätzliche Förderung für nachhaltiges Reisen beantragt wurde, muss die Ehrenwörtliche Erklärung Reisetage / Green Travel (Teil 2) ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den entsprechenden Nachweisen beim HSIN, Frau Ebner, eingereicht werden.
- Abrechnung der Reisekosten über das BayRMS im Portal Mitarbeiterservice Bayern.
Ansprechpartner
Erasmus+ Personalmobilität EU
Elisabeth Ebner
Raum T.0.03
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg
E-Mail elisabeth.ebner[at]thws.de
Erasmus+ Personalmobilität NON-EU
Maike Antlitz, M.A.
Raum T.0.07
Tiepolostraße 6
97070 Würzburg
Telefon +49 931 3511-8148
E-Mail maike.antlitz[at]thws.de