Reisende Studentin am Flughafen

Versicherung

Bitte informieren Sie sich umfassend zum Thema Versicherungsschutz im Ausland. In unserer Versicherungserklärung für Auslandsaufenthalte zu Studien-und Praktikumszwecken finden Sie einige nützliche Informationen zusammengestellt.

Auslandskrankenversicherung (obligatorisch für Auslandsstudium sowie -praktikum)

Generell gilt für Studierende der THWS Auslandskrankenversicherungspflicht im Falle eines Auslandsstudiums oder Auslandspraktikums.
Die Abdeckung über die europäische Versicherungskarte oder eine private Versicherung ist nicht immer ausreichend, insbesondere in Fällen eines notwendigen Rücktransportes, bei besonderen medizinischen Eingriffen oder hinsichtlich pandemiebedingter Umstände. Dafür können Sie beispielsweise das Versicherungsangebot des DAAD in Anspruch nehmen.
Beachten Sie im Falle eines Erasmus+ Stipendiums für Studienaufenthalte außerdem, dass eine Auslandskrankenversicherung inklusive der oben genannten Themen (Rücktransport, medizinische Eingriffe und Pandemieschutz) verpflichtend ist. Für Erasmus+ Praktika beachten Sie bitte außerdem die verpflichtende Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Haftpflichtversicherung (obligatorisch für Auslandspraktikum)

(unter anderem für Schäden, die von Studierenden am Arbeitsplatz verursacht werden): Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die während des Auslandsaufenthalts von Ihnen verursacht werden. In manchen Ländern existieren unterschiedliche Modelle der Haftpflichtversicherung. Sie setzen sich damit unter Umständen dem Risiko aus, nicht ausreichend versichert zu sein. Ihr Praktikumsgeber gibt im Learning Agreement (nur bei Erasmus+ SMP) an, ob von seiner Seite ein entsprechender Versicherungsschutz für Sie besteht.

In Ländern, in denen nationale Regelungen dies nicht verpflichtend vorsehen, kann Ihr Praktikumsgeber natürlich nicht zum Abschluss einer solchen Versicherung gezwungen werden. In diesem Fall müssen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Den entsprechenden Nachweis (inkl. Versicherungsnummer) darüber laden Sie bei der Bewerbung im MoveOn-Portal hoch.

Unfallversicherung (obligatorisch für Auslandspraktikum)

(unter anderem für Unfälle der Studierenden am Arbeitsplatz): Eine Unfallversicherung deckt Schäden ab, die Sie durch einen Arbeitsunfall erleiden. In vielen Ländern sind Angestellte bei Arbeitsunfällen durch den Arbeitgeber versichert. In welchem Umfang dieser Versicherungsschutz auch für Studierende im Praktikum greift, kann von Land zu Land variieren. Ihr Praktikumsgeber gibt im Learning Agreement (nur bei Erasmus+ SMP) an, ob von seiner Seite ein entsprechender Versicherungsschutz für Sie besteht. Wie bereits beim Thema Haftpflichtversicherung beschrieben, müssen Sie selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, wenn Sie Ihr Praktikum in einem Land absolvieren möchten, in dem eine Unfallversicherung nicht verpflichtend vorgesehen ist. Den entsprechenden Nachweis (inkl. Versicherungsnummer) darüber laden Sie bei der Bewerbung im MoveOn-Portal hoch.