Alte Mainbrücke in Würzburg

Personalmobilität zu Lehr, Fort- und Weiterbildungszwecken

Zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit von Hochschulen fördert die Europäische Kommission in der Programmlinie „Erasmus+ Personalmobilität“ sowohl Gastdozenturen an als auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aus Erasmus+ Partnerländern an die THWS.

Die Personalmobilität kann sowohl an der THWS (Incoming) wie auch umgekehrt an Erasmus+ Partnerhochschulen als Personalmobilität (Outgoing) stattfinden.

Gastpersonal von europäischen Partnerhochschulen der THWS in Erasmus+ Programmländern kann eine Erasmus+ Förderung bei der Heimathochschule (sending institution) beantragen. Der Hochschulservice Internationales der THWS unterstützt gern in der allgemeinen Vorbereitung und erstellt bei Bedarf ein Einladungsschreiben vor und eine Aufenthaltsbestätigung nach Ihrer Erasmus+ Mobilität.

Im Rahmen bilateraler Kooperationsabkommen mit nicht-europäischen Partnerhochschulen sind Personalaufenthalte an der THWS über das Programm Erasmus+ Mobilität zu Lehr, Fort- und Weiterbildungszwecken in Partnerländern förderbar. 

  • Vorliegen einer interinstitutionellen Vereinbarung (Inter-Institutional Agreement – IIA)
    Partnerländer, Partnerhochschulen, Fakultäten

    Siehe Übersicht unter https://international.fhws.de/fhws-international/projekte-und-kooperationen/erasmus  unter Erasmus+ Partnerhochschulen in NON-EU-Ländern
  • Dauer des Lehraufenthalts zwischen 5 Tagen und 60 Tagen (ohne Reisetage) an einer der teilnehmenden THWS Partnerhochschulen in Erasmus+ Partnerländern
  • Physischer Aufenthalt an der THWS
  • Kontaktaufnahme zur möglichen Erasmus+ Förderung möglichst 3 Monate vor Aufenthalt (Visumsantragszeiten beachten)
  • Bewerbung um einen Erasmus+ Zuschuss spätestens 4 Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts
  • Konferenz- und Kongressteilnahmen, Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug sowie „reine“ Partnerbesuche sind nicht förderfähig
  • Eine parallele Finanzierung aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen
  • Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Teilnehmende sind verpflichtet, den notwendigen Versicherungsschutz (Auslandskrankenversicherung, ggf. Haftpflicht- und Unfallversicherung) selbst zu organisieren. Zusätzlich zu den genannten Versicherungen wird eine Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Fahrausweisen und Gepäck empfohlen.

Die Höhe der finanzielle Förderung richtet sich nach Reiseentfernung und dem innerhalb des Erasmus+ KA 171 Budgets möglichen Aufenthaltszeitraums.

Der Mindestaufenthaltszeitraum einer Personalmobilität an die THWS beträgt 5 Tage. Der maximal förderbare Aufenthaltszeitraum hängt vom gemeinsamen Erasmus+ KA 171 Budget der THWS mit der Partnerhochschule im Partnerland ab.

  • Tag 1 – 14 : Individuelle Unterstützung in Höhe von of 160 Euro täglich (voller Tagessatz)
  • Tag 15-60: Individuelle Unterstützung in Höhe von of 112 Euro täglich (70% des vollen Tagesatzes)
  • Ein „special needs support” für Teilnehmende mit Einschränkungen oder Behinderungen ist zusätzlich verfügbar.

Zur Auszahlung des Erasmus+ Zuschusses ist seit 2024 eine deutsche Steuer-ID notwendig. Dies betrifft alle Personen, die im Laufe eines Kalenderjahres finanzielle Leistungen in einer Höhe von über 1.500 EUR von der THWS erhalten. Dies trifft auch zu, wenn mehrere Zahlungen unter 1.500 EUR erfolgen, wenn auf das Kalenderjahr gesehen die Summe der Zahlungen bei 1.500 EUR oder mehr liegt.

Die deutsche Steuer-ID muss für Personen, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, bei dem zuständigen Finanzamt am Aufenthaltsort in Deutschland beantragt werden. Einmal ausgestellt, ist die personenbezogene Nummer ein Leben lang gültig und kann für weitere Aufenthalte in Deutschland, unabhängig vom Aufenthaltsort, verwendet werden.
Informationen sowie das Antragsformular zur Beantragung der Steuer-ID erhalten alle Mobilitätsteilnehmenden von der THWS während der Vorbereitung auf ihren Aufenthalt. Die deutsche Steuer-ID ist dem Hochschulservice Internationales mitzuteilen, da ansonsten keine Auszahlung der finanziellen Förderung stattfinden kann.

Die Auszahlung des Erasmus+ Zuschusses erfolgt in Form einer Überweisung (keine Barauszahlung möglich) nach Ankunft an der THWS. Wir empfehlen die Überweisung auf ein Konto einer Onlinebank oder eine Bank im SEPA-Raum (z.B. eine Zwischenbank) um Komplikationen bei der Überweisung zu vermeiden.

Aufenthaltskostenzuschuss

Die Erasmus+ Förderung versteht sich als Beitrag zur Deckung der anfallenden Kosten, die durch die Lehrtätigkeit im Ausland entstehen. Eine Komplettdeckung der Reisekosten kann nicht garantiert werden.

Entsendeland

Zielland

Erasmus+ Zuschuss STA/STT Tagessatz

Partnerland

Deutschland

Tag 1-14: 160,00 EUR

 

 

Tag 15-60: 112 EUR (=70% des Tagessatzes)

Fahrtkostenzuschuss

Zusätzlich zu den genannten Tagessätzen werden Fahrtkosten erstattet, die abhängig von der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort europaweit einheitlich mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt werden

Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses.

Albanien, Ukraine, Russland

275 Euro

Jordanien

360 Euro

Äthiopien, Ghana, Nigeria, Uganda

820 Euro

Mosambik, Südafrika

1.500 Euro

Erasmus+ Staff Mobility for Teaching (STA)

Zielgruppe

  • Dozentinnen/Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zu den entsendenden THWS-Partnerhochschulen in Erasmus+ Partnerländern stehen
  • Dozentinnen/Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte
  • Emeritierte Professorinnen/Professoren und Lehrende im Ruhestand
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (bzw. Auszubildende bei STT)
  • Unternehmenspersonal

Ziele einer Erasmus+-Kurzzeitdozentur sind die Internationalisierung von Studium und Lehre an der THWS und der Gasthochschule sowie die Stärkung interinstitutioneller Partnerschaften und Netzwerke. Der Austausch von Fachwissen auf internationaler Ebene stärkt die europäische Dimension der Gasthochschule und bereichert ihr Lehrangebot. Durch diese Ergänzung vermitteln Gastdozierende ihr Fachwissen an Studierende, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme spielt dabei genauso eine Rolle wie der Austausch von Lehrinhalten und neuen innovativen Lehrmethoden.

Förderbar sind Lehrformate wie

  • Seminare
  • Vorlesungen
  • Vorträge
  • Tutorien
  • Betreuung von Doktoranden
  • Teilnahme an Rigorosa u.ä.

Ein förderfähiger Lehrauftrag

  • muss mindestens 8 Unterrichtsstunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt umfassen. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
  • muss in das reguläre Lehrangebot der THWS vollständig eingebunden sein.
  • halbiert sich bei einer Kombination von STA mit STT Mobilität.

STA kombiniert mit STT

Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken kann mit Fort- und Weiterbildungszwecken kombiniert werden (STA&STT). In diesem Fall reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Aufenthaltswoche.

Erasmus+ Staff Mobility for Training (STT)

Zielgruppe

  • Nichtwissenschaftliches und wissenschaftliches Personal sowie Lehrbeauftragte der entsendenden THWS-Partnerhochschulen in Erasmus+ Partnerländern

Ziel ist die Stärkung der beruflichen und persönlichen Entwicklung von nichtwissenschaftlichem und wissenschaftlichem Hochschulpersonal auf internationaler Ebene. Durch die Bereitschaft, Gegenbesuche von Hochschulmitarbeitern zu empfangen und zu betreuen sollen internationale Netzwerke ausgebaut und vertieft werden.

Förderbar sind Weiterbildungsformate wie

  • Job Shadowing
  • Hospitationen
  • Teilnahmen an Workshops, Seminaren, Sprachkursen und International Staff Weeks

Eine Förderung kann in der Regel immer erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden und ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind.

  1. Finden Sie die passende Erasmus+ Fördermöglichkeit  für Ihren Aufenthalt an der THWS:
    Bitte sprechen Sie sich mit Ihrer Ansprechperson der empfangenden Fakultät/Institution der THWS über die Möglichkeiten einer Mobilität an der THWS im Rahmen der Erasmus+ Programms ab. Sie*Er wird mit dem Hochschulservice Internationales der THWS Kontakt aufnehmen, um die Fördermöglichkeiten der Mobilität zu besprechen.
    Die Höhe der finanziellen Förderung richtet sich wie oben beschreiben nach Reiseentfernung und dem innerhalb des Erasmus+ KA 171 Budgets möglichen Aufenthaltszeitraums.

    Erasmus+ Optionen:
    • Erasmus+ Staff Mobility for Training (STT)
    • Erasmus+ Staff Mobility for Teaching (STA) / 8 Stunden Lehrdeputat pro Aufenthaltswoche
    • Erasmus+ Staff Mobility for Teaching combined with Training (STA&STT) /4 Stunden Lehrdeputat pro Aufenthaltswoche  
        
  2. Einladungsschreiben und Visum:
    Sobald der Mobilitätszeitraum und –zuschuss festgelegt sind, beantragt die Ansprechperson der empfangenden Fakultät/Institution innerhalb der THWS beim Hochschulservice Internationales ein Einladungsschreiben für den Visumsprozess des Gastes. Sie können diesen Prozess unterstützen, indem Sie der Ansprechperson der empfangenden Fakultät/Institution innerhalb der THWS das hier verlinkte Einladungsformular ausgefüllt zukommen lassen.
    Im Anschluss wird Ihnen das Einladungsschreiben per Mail sowie per Post zugesendet.

  3. Erasmus+ Mobility Agreement:
    Während Sie auf das Visum warten, stimmen Sie sich bitte bereits über die Inhalte des Erasmus+ Mobility Agreements mit Ihrer Ansprechperson der empfangenden Fakultät/Institution innerhalb der THWS ab. Das Mobility Agreement muss ausgefüllt und von Ihnen, der Erasmus+ Ansprechperson an Ihrer Heimat-Hochschule sowie Ihrer Ansprechperson der empfangenden Fakultät/Institution innerhalb der THWS unterschrieben werden. Bitte wählen Sie das zu Ihrer Mobilität passende Mobility Agreement aus:

    Erasmus+ Mobility Agreement for Staff Mobility for Training (STT)
    Erasmus+ Mobility Agreement for Staff Mobility for Teaching (STA)
    Erasmus+ Mobility Agreement for Staff Mobility for Teaching combined with Training (STA&STT)

  4. Falls notwendig: Beantragung einer deutschen Steuer-ID

    Dieser Schritt ist notwendig, falls Sie noch keine deutsche Steuer-ID haben. Diese ist zwingend erforderlich, damit die THWS die Zahlung des Erasmus+ Zuschusses vornehmen kann (s. Finanzielle Förderung und deutsche Steuer-ID).
    Sollten Sie von einem früheren Aufenthalt in Deutschland (nicht zwingend an der THWS) bereits eine deutsche Steuer-ID besitzen, ist dieser Schritt hinfällig, da die deutsche Steuer-ID ein Leben lang gültig ist und nicht für jeden Aufenthalt neu beantragt werden muss. Bitte tragen Sie Ihre Steuer-ID im entsprechenden Feld während der Bewerbung via MoveON (Schritt 5) ein.

    Sollten Sie noch keine deutsche Steuer-ID haben, kontaktieren Sie bitte den Hochschulservice Internationales (barbara.mueller-scheuring[at]thws.de), damit der Antrag auf Ausstellung der Steuer-ID gemeinsam beim zuständigen Finanzamt gestellt werden kann. Die Ausstellung der Steuer-ID beim Finanzamt kann bis zu 4 Wochen dauern, daher ist ein frühzeitiger Antrag, jedoch spätestens 4 Wochen vor Mobilitätsbeginn, zu empfehlen, da sich der Zeitpunkt der Auszahlung sonst verspäten wird.

  5. Bewerbung via MoveON

    Sobald Sie Ihr Visum erhalten haben, spätestens aber 4 Wochen vor Mobilitätsbeginn, bewerben Sie sich beim Hochschulservice Internationales der THWS über das MoveON Portal inklusive Ihres vollständig unterschriebenen Mobility Agreements:

    MoveON Bewerbungsformular für Incoming Staff Mobility

  6. Erasmus+ Grant Agreement, Auszahlung Mobilitätszuschuss, Confirmation of Stay, EU-Survey
    Nachdem wir Ihre Bewerbung über das MoveON Portal vollständig erhalten haben, bereiten wir das Erasmus+ Grant Agreement, die Fördervereinbarung im Rahmen des Erasmus+ Programms, vor, das Ihre Rechte und Pflichten in Hinsicht auf die Erasmus+ Förderung sowie die finanziellen Details Ihrer Erasmus+ Mobilität festlegt.
    Wir senden Ihnen das Grant Agreement vorab per Mail und benötigen einen Scan desunterschriebenen Dokuments von Ihnen zurück. Bei Ankunft bestätigen Sie die Unterschrift im Original in zweifacher Ausführung.

    Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt, wie im Grant Agreement festgelegt, per Überweisung nach Ihrer Ankunft.

    Vor Ihrer Abreise erhalten Sie vom Hochschulservice Internationales der THWS eine Confirmation of Stay über die Dauer des Aufenthaltszeitraums Ihrer Erasmus+ Mobilität.

    Alle Teilnehmenden des Erasmus+ Programms sind dazu verpflichtet, über das Beneficiary Tool (BM) an dem EU-Survey, einer Befragung der Europäischen Kommission zur Evaluierung des Auslandsaufenthalts, teilzunehmen. Hierzu erhalten Sie am Ende des Auslandsaufenthalts vom BM eine E-Mail mit einem Link und der Aufforderung, innerhalb von 30 Tagen an der Onlineumfrage teilzunehmen.